Elternzeit, Beförderung, Wartezeiten

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wilde
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Elternzeit, Beförderung, Wartezeiten

Beitrag von wilde »

Hallo zusammen,

ich sitze auf einen Beförderungsdienstposten A 14/A 15, mir wurde gesagt, dass ich nach einer Wartezeit automatisch auf die A 15 komme, da die Haushaltsmittel vorhanden sind. Das soll im April passieren. Nun möchte ich aber in Elternzeit gehen, daher meine Frage: Wenn ich nun im Februar in Elternzeit gehe, wird mir die Wartezeit von einem Jahr, um auf die A 15 zu kommen, verlängert? Und wie ist es, wenn ich erst bis April warte, dann die A 15 bekomme und erst im Juni in Elternzeit gehe? Muss ich mich auf diesem Dienstposten bewähren? Also gibt es so etwas wie eine Probezeit, die dann verlängert wird, weil ich ja in Elternzeit bin und mich in der Elternzeit nicht bewähren kann?

Hoffe, jemand kennt sich aus mit solchen Prozessen und freue mich auf Antworten.

Danke!
Snooze
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Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
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Re: Elternzeit, Beförderung, Wartezeiten

Beitrag von Snooze »

Hallo Wilde,

Beamtinnen und Beamte, die sich auf einem höherwertigen Dienstposten bewähren sollen, erhalten nach § 34 Abs. 2 iVm § 33 Abs. 3 Nr. 2 BLV die Elternzeit auf die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit iSd § 34 Abs. 1 BLV angerechnet, wenn sie diese bei Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse aller Voraussicht nach erfolgreich absolviert hätten. Das gilt auch, wenn sie in dieser Zeit keine Teilzeitbeschäftigung beim Dienstherrn ausgeübt haben...Ich persönlich würde die Elternzeit solange verschieben, bis ich befördert werden würde, aber prinzipiell sollte es klappen.

VG Snooze
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