Ausnahmen von der 41h Woche

Themen speziell für Bundesbeamte

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SaM
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Beitrag von SaM »

Denken wir doch auch mal an die Kollegen, die dann KEINEN Antrag auf 40 Std stellen können! Ich glaube dieser Erlaß wohl auch noch einige Klagen nach sich ziehen, denn mit welcher Berechtigung muß jemand ohne Kinder (bei gleicher Bezahlung :evil: !!!) länger arbeiten!?! Nur weil jemand sein Leben ohne Kinder plant, darf er doch hier nicht benachteiligt werden :cry: . Dieser Erlaß ist m.E. nicht Verfassungskonform!
(Ich habe übrigens drei Kinder)
enjoylive
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Beitrag von enjoylive »

Die Sache würde genau so ausgehen, wie die Zuzahlungsfarce.
arbeite um zu leben, aber lebe nicht, um zu arbeiten
Admin
Admin
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Beitrag von Admin »

Die Klagen würden nur eins erreichen:
Das alle Beamte 41 Stunden gehen müssen.
Vielleicht gibt es noch eine Ausnahme für Schwerbehinderte, mehr nicht.

Aber sind wir nicht alle ein bißchen behindert?? :roll:
Zollwolf1960
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Beitrag von Zollwolf1960 »

Hi Leute,

dann stellt alle einen Antrag auf Schwerbehinderung und reicht den Antrag mit dem zur Beibehaltung der 40-Std.-Woche gemeinsam ein.

MfG
Der öffentliche Dienst und der gesunde Menschenverstand schließen einander aus.

Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhles zulegen können, der muss auch mit jedem A.... klarkommen.
pascha
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Beitrag von pascha »

Ich lach mich schlapp !!! Nun haben wir sie also, die 41 Stunden!!!
Beispiel gefällig ?? Meine Dienststelle, mein Arbeitsbereich. Zur Zeit 6 (in Worten sechs) Beschäftigte. Altersstruktur von 26 Jahren - 60 Jahren. Und nun ratet mal, wer darf die 41 Stunden arbeiten, richtig, der 60ig jährige.
Zwei Angestellte mit eigener Arbeitszeitregelung, zwei Schwerbehinderte, ein junger Vater mit Kleinkind und eine allein erziehende Mutter mit Kleinkind in Teilzeit. Da wir Publikumsverkehr haben, wirkt sich die grosszügig angebotene Gleitzeitregelung ungemein gut aus. Danke den Schwachköpfen in Berlin, danke den Gewerkschaften, die sich mit großen Worten groß hervorgetan haben. Gottlob wird noch die Sonderzahlung gekürzt, Weihnachtsgeld ist und war es ja bekanntlich nie, somit ergibt sich sich nahezu von selbst, wie ich ab sofort meine Diensteinstellung ausrichte.
Vollstrecker

Beitrag von Vollstrecker »

Noch dürfen alle die 41 Std./Woche arbeiten.
Die Menge von Anträgen für die 40 Std./Woche sind noch nicht genehmigt.

Oder hat einer schon die Zusage schriftlich erhalten :?:
Zoll-ist-toll
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Beitrag von Zoll-ist-toll »

Vollstrecker hat geschrieben:Noch dürfen alle die 41 Std./Woche arbeiten.
Die Menge von Anträgen für die 40 Std./Woche sind noch nicht genehmigt.

Oder hat einer schon die Zusage schriftlich erhalten :?:

Da unsere Zeiterfassung noch nicht umgestellt ist, arbeiten wir zumindest heute noch wie im Februar. Die Umstellung wird dann sicher zeitgleich mit den genehmigten Anträgen erfolgen.


Zoll-ist-toll
... der seit heute ganz offiziell "Kindergeldberechtigter" ist :lol:
SaM
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Beitrag von SaM »

@ Vollstrecker
Das braucht nicht erst genehmigt werden, denn laut Erlaß gilt mit dem Tage der Antragstellung für die/den jeweiligen Beamten die 40StdWoche!
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asphaltcowboy
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Beitrag von asphaltcowboy »

Hallo zusammen,

guckst du hier.
Diesen Text kann man ausdrucken. Der Link über das BGBL-Portal führt zu einer nicht ausdruckbaren Version der Verordnung. :lol:

Die Anträge werden irgendwann genehmigt. Das heisst im Klartext:
Auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 2. S. 2 ist die Verkürzung der Arbeitszeit "schwebend wirksam". :wink:

Also wird die Arbeitszeit für die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen auf 40 Std. festgesetzt. Ist im Schichtdienst für die Stundenabrechnung ein wenig mühsam, aber es lässt sich machen.
Frankenschädel
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Ausnahmen von der 41h-Regel

Beitrag von Frankenschädel »

maxg schrieb:
"Wenn man 2 (oder mehr) Kinder hat und beide Eltern Beamte sind, könnte man ja versuchen, je 1 Kind auf jede LSt.-Karte zu bringen. Damit würden beide bei 40h bleiben.
GEHT DAS ?
... gibt es "unerwünschte Nebenwirkungen" ??? "

Mit der Lohnsteuerkarte hat das nichst zu tun (siehe Beitrag von Hamburger). Die Durchführungsbestimmungen des BMI zur AZV sagen hierbei aus, dass es allein von der Zahlung des Kindergeldes abhängt, ob man in den Genuss dieser Reduzierung kommen kann. Sind beide Beamte und haben mehr als ein Kind, dann kann man die Kindergeldzahlungen aufteilen. Ich habe das mit meiner Frau auch so exerziert. Weiterhin ist es auch unschädlich, wenn einer von beiden Elternteilen Teilzeit arbeitet.
Bei der Aufteilung des Kindergeldes sollte man jedoch das "Zählkind" beachten.
maxg
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Re: Ausnahmen von der 41h-Regel

Beitrag von maxg »

Frankenschädel hat geschrieben:maxg schrieb:
"... Ich habe das mit meiner Frau auch so exerziert. Weiterhin ist es auch unschädlich, wenn einer von beiden Elternteilen Teilzeit arbeitet.
Bei der Aufteilung des Kindergeldes sollte man jedoch das "Zählkind" beachten.
OK, danke, das mit Teilzeit = unschädlich hatte ich bisher auch nur mündlich. Einziger Nachteil dabei soll sein, dass man (frau) bei Steuerklasse V den Familien-Zuschlag etwas höher besteuert, was aber im Jahresausgleich glattgezogen wird.

Frage:
Was heißt "Zählkind" ? ... was gibt es dabei zu beachten ??
Frankenschädel
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Ausnahmen von der 41h-Regel

Beitrag von Frankenschädel »

maxg schrieb:
"Frage:
Was heißt "Zählkind" ? ... was gibt es dabei zu beachten ??"
Ab dem vierten Kind gibt es das erhöhte Kindergeld.
Ein Beispiel: Eine Beamtenfamilie hat 5 Kinder. Bisher hat ein Elternteil alle Kindergeldanteile erhalten. Eine Aufteilung auf beide Elternteile von 4 zu 1 bedeutet, dass weiterhin für ein viertes Kind erhöhtes Kindergeld bezogen werden kann. Eine Aufteilung 3 zu 2 bedeutet also, dass niemand erhöhtes Kindergeld bezieht, da das gezählte Kind pro Antragssteller entweder 2 oder 3 ist.
So hat es mir der Kollege vom BMI erklärt. Daher ist bei kinderreichen Familien die Auftteilung so zu legen. dass weiterhin erhöhtes Kindergeld bezogen werden kann.
Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Mal was zur Umsetzung der Bestimmungen. Bei uns läuft das relativ problemlos. Die ersten Bewilligungen sind raus und in der Zeiterfassung wurden die potentiellen Antragsteller so belassen wie sie waren. Hat weniger Arbeit gemacht. Muss ich direkt mal ein Lob aussprechen :)

Viele Grüße
Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
maxg
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Re: Ausnahmen von der 41h-Regel

Beitrag von maxg »

Frankenschädel hat geschrieben:Ab dem vierten Kind gibt es das erhöhte Kindergeld (...) Daher ist bei kinderreichen Familien die Auftteilung so zu legen. dass weiterhin erhöhtes Kindergeld bezogen werden kann.
OK, danke! Klasse erklärt !
Zum Glück habe ich nur 2 Zwerge zu versorgen (reicht mir aus :wink: )
maxg
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Kindergeld-Bescheid ist da !!

Beitrag von maxg »

Aktualisierung der Info:

Gestern kam die neue Kindergeldfestsetzung von der Familienkasse. Es hat alles wie gewünscht geklappt. Die Bescheide reichen wir jetzt noch dem Antrag nach und damit müsste es für uns bei 40 h bleiben.

Grüße
Max
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