Frage zu Laufbahnwechsel nach §24

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BalBund
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Behörde: BMI

Frage zu Laufbahnwechsel nach §24

Beitrag von BalBund »

Hallo Zusammen,

leider habe ich im Forum keine einschlägige Antwort gefunden (trotz Jahren des stillen mitlesens), daher folgende Frage:
ich bin BaL im Geschäftsbereich des BMI / gehobener Dienst, habe jedoch qua Studium die erforderliche Hochschulausbildung für den höheren Dienst. Nun wurden in eine anderen nachgeordneten Behörde des BMI mehrere Dienstposten des hD ausgeschrieben, welche extern geöffnet sind und somit auch für den vertikalen Laufbahnwechsel nach §24 BLV in Frage kommen.

Hier habe ich mich bereits relativ weit in der Auswahl vorgekämpft, eine reelle Chance auf einen der Posten besteht somit.
Was mich nun - da ich extern mit Berufserfahrung ins Beamtentum reingerutscht bin - aber verwirrt, sind die in §24 genannten Verweise auf § 17 Absatz 5 Nummer 2 BBG. Also die Frage nach einem Vorbereitungsdienst, einer Laufbahnprüfung oder hauptberuflicher Tätigkeit.

Als Hintergrundinformation hierzu: Ich war in der Vergangenheit neben der freien Wirtschaft bereits zweimal für insgesamt 18 Monate nach TVöD beschäftigt, es waren Dozenten/Fachlehrerstellen (vor der Reform 2009), die ein Hochschulstudium vorausgesetzt haben, in der Tariflogik des TVöD aber nur nach 11/12 entlohnt wurden. Der Einfachheit halber hat mein Dienstherr diese Zeiten kumulativ auf meine jetzige Laufbahn mit angerechnet, was mir zum damaligen Zeitpunkt wegen Erfahrungsstufe und Co natürlich recht war.

Meine Frage an die Schwarmintelligenz daher: Hat irgendjemand eine Idee, wie die Angelegenheit in meinem Fall bewertet würde? Regelaufstieg + Einweisung in die neue Laufbahn + Prüfung (wenn ja, was für eine Prüfung ist das?)? Oder auf Antrag Neubewertung der Zeiten in der privaten Wirtschaft plus die TVöD Stellen um auf die erforderlichen 18 Monate zu kommen?

Die zweite Frage ist, wie es mit Beförderungen aussieht, da ich das Endamt gD noch nicht erreicht habe. Mir ist klar, dass ich zunächst in meiner Laufbahn verbleibe, jedoch müsste nach meinem Empfinden in dieser auch die weitere Beförderung auf A12 möglich sein, oder? Mein aktueller Dienstposten gibt diese Wertigkeit dank Bündelung her und auch die neue Laufbahn sollte hier ja nicht zwangsläufig entgegen stehen. Oder hat hier jemand eine andere Erkenntnis?

Vielen Dank und Grüße aus der Hauptstadt.
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