Wechsel vom Bundes- zum Landesbeamten

Themen speziell für Bundesbeamte

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attrappe
Beiträge: 1
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Wechsel vom Bundes- zum Landesbeamten

Beitrag von attrappe »

Hallo an Alle,

ich bin im mtD bei der Bundeswehr beschäftigt (A7).
Nun hatte ich mich bei der Landtagsverwaltung Rheinland-Pfalz beworben (auf einen Angestelltendienstposten der Entgeltgruppe Acht).
Nach dem Vorstellungsgepräch wollen die mich nun haben (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Dienstposten soll zu einem Beamtendienstposten gewandelt werden)
Nun zu meinen Fragen:
1. Stelle ich mich viel schlechter als vorher (Besoldung, Beihilfe...)
2. Welche Vorteile bringen mir den Dienstherrenwechsel?

MfG

Attrappe
vovos
Beiträge: 1
Registriert: 3. Dez 2008, 16:13
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Wechsel vom Bundes- zum Landesbeamten

Beitrag von vovos »

Hallo,

ich würde mich der Frage anschließen! Ich habe gehört meine Krankenkasse würde (PBeaKK) Probleme machen.

Viele Grüße
VoVos
Pommes
Beiträge: 3
Registriert: 24. Sep 2009, 01:05
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Re: Wechsel vom Bundes- zum Landesbeamten

Beitrag von Pommes »

Immer noch keine Antwort, scheint ein schwieriges Thema zu sein. Stellt sich auch die Frage, was mit der Pension passiert. Wird die einfach mitgenommen? Wo ist das gesetzlich geregelt?

Danke,

Pommes
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
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Beitrag von Klaus »

Wenn Du vom Beamten- in das Angestelltenverhältnis wechselst, verlierst Du Deine Pensionsansprüche. Der frühere Dienstherr ist verpflichtet, Dich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile). In der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wirst Du nicht nachversichert. Das ist ein riesen Nachteil!

Als Angestellter hast Du keinen Beihilfeanspruch. Du wirst pflichtversichert in allen Zweigen der Sozialversicherung. Du musst Dir eine gesetzliche Kranenkasse suchen, sonst macht Dein Arbeitgeber das für Dich. Dazu ist er verpflichtet.

Du wirst eine Probezeit haben. Du bist nicht mehr unkündbar aus betriebsbedingten Gründen. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur die ersten sechs Wochen.

Dafür kürzere Arbeitszeit und Streikrecht.
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