Ich befinde mich zur Zeit noch in der Ausbildung , bin also Anwärter. Da ich erst 20 bin, bin ich schon recht bald fertig. Jedoch würden bis zu meinem 27 Lebensjahr doch noch ein paar Jahre dazwischen liegen.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607076.pdfUm einen Gleichklang mit dem Statusrecht der Länder herbeizuführen,ist die Vollendung des 27 Lebensjahres nicht mehr Voraussetzung für die Ernennung zur Beamting auf Lebenszeit
Auf Seite 102
Denkt ihr es wird wirklich so kommen, oder wird sich wohl eher die Regel offiziell verabschieden,aber inoffiziell weitergeführt?