Kind anrecht auf Kinderzuschuss?

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Wichtel
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Kind anrecht auf Kinderzuschuss?

Beitrag von Wichtel »

Hallo und vielen Dank schon mal für die Informationen die ich von Euch bekomme.

Mein Problem ist der Familienzuschuss für das Kind.


Ich bin seit 12 Jahren geschieden und seit 10 Jahren im Ruhestand.


Seit 8 Jahren bin ich wieder verheiratet.


Ich bekomme Familienzuschuss für das Kind (21 Jahre) das noch bei seiner Mutter (Meiner geschiedenen Frau) lebt. Bis zum 21. Geburtstag meines Kindes war ich noch unterhaltspflichtig. So ist dieser Kinderzuschuss automatisch in diesen Unterhalt eingerechnet und an das Kind überwiesen worden.


Nun macht das Kind eine kleine Pause, bevor es studieren will. Nach meinen Informationen bekommt es aber noch das Kindergeld und ich damit diesen Kinderzuschuss. Ich bin aber jetzt nicht mehr unterhaltspflichtig.

Da das Verhältnis zur Ex-Frau nicht gerade gut ist kommt es immer zu Streitigkeiten wegen Geld. Sie verlangt von mir das ich unserem Kind diesen Kinderzuschuss überweise.


Meine Frage ist, ob das Kind ein Anrecht auf dieses Geld hat?

Danke und Gruss
Wichtel
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Bananen-Willi
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Re: Kind anrecht auf Kinderzuschuss?

Beitrag von Bananen-Willi »

Wie kommst Du auf das schmale Brett, Du seist nicht mehr unterhaltspflichtig, nur weil Dein Kind 21 Jahre alt ist? Du bist so lange unterhaltspflichtig, bis das Kind für seinen Unterhalt selbst sorgen kann, im Regelfall also, bis es seine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat. Im Falle eines Studiums gibt es hier sogar schon einige Obergerichte, die entschieden haben, dass dies nicht nur der Bachelor, sondern sogar der Master sein kann. Der Unterhalt für ein nicht minderjähriges oder nicht privilegiert volljähriges Kind ist eine Einzelfallberechnung, da evtl. erzieltes Einkommen des Kindes, zb. durch Nebenjob etc. auf den Unterhalt angerechnet werden kann.
Was ich damit sagen will, ist, dass die Berechnung, wieviel Unterhalt Du für dein (erwachsenes, in der ersten Berufsausbildung befindliches) Kind bezahlen musst, ausschließlich von dessen persönlicher Situation und Zuverdienst abhängt und nicht davon, was du an Zulagen für das Kind etc. erhältst. Der Erwachsenenunterhalt ist unabhängig vom Lebensstandard und den finanziellen Verhältnissen der Eltern, ein Millionärssohn hat in der gleichen Situation Anspruch auf den selben Unterhaltsbetrag wie das Kind einer Arbeiterfamilie.
Wichtel
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Re: Kind anrecht auf Kinderzuschuss?

Beitrag von Wichtel »

Hallo Bananen Willi

Das schmale Brett nennt sich

A: Selbstbehalt von 1300 Euro und

B: er macht gerade weder Ausbildung noch Studium. Zur Zeit macht er Nichts. Freie Zeit genießen.

Ich bekomme eine Pension von 1600 Euro. Abziehen muss ich meine Krankenkasse von 190 Euro. Da bleiben dann 1410 Euro. Da ist dieser Familienzuschuss dabei. Dann fällt das Kind als " Nicht privilegierte volljähriges Kind ", in der Rangstufe für Unterhalt , hinter meiner Ehegattin die eine Rente von 250 Euro bekommt. Da meine Ex-Frau gerne mit ihrem Anwalt droht und sich deswegen nicht mehr gemeldet hat ,kann ich wohl davon ausgehen dass das alles richtig ist.


Aber das ist ja nicht die Frage. Die Frage ist ob das Kind einen Anspruch auf diesen Kinderzuschuss hat ? Muss ich ihm das Geld geben ? Das Problem ist ja das ich durch das schlechte Verhältnis zum Kind recht wenig Informationen bekomme. Sollte das Kind nicht Kindergeld berechtigt sein wird der Kinderzuschuss zurückgefordert. Deswegen gehe ich davon aus das ich nicht verpflichtet bin dem Kind diesen Zuschuss zu geben. Ich möchte das aber etwas genauer wissen. Es geht mir nicht darum dem Kind etwas vorzuenthalten was ihm zusteht. Ich will nur auf der sicheren Seite stehen und wissen was richtig ist.

Danke und Gruss
Wichtel
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Bananen-Willi
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Re: Kind anrecht auf Kinderzuschuss?

Beitrag von Bananen-Willi »

Um es kurz zu schreiben: ein "Kind"hat Anspruch auf Unterhalt oder nicht. So wie du jetzt in deinem zweiten Post geschrieben hast, scheinen derzeit wohl die Voraussetzungen für Unterhalt eher weniger vorzuliegen, das kann sich aber wieder ändern, sobald das Kind zu studieren anfängt. Was ein Kind nicht hat, ist Anspruch auf eine stumpfe Weitergabe dir zustehender Leistungen wie den Kinderzuschuss. (Heißt der wirklich so oder reden wir hier über den Kinderzuschlag? ) Fraglich ist, ob er dir derzeit noch zusteht, aber das mag ich nicht beurteilen. Hätte das Kind einen konkreten Leistungsanspruch, könnte das Kind die Ausbezahlung der Leistung an sich selbst beantragen, so wie dies beispielsweise beim Kindergeld gehandhabt wird.

Da dir deine Frau bereits mit Anwalt gedroht hat, solltest du evtl. ebenso über einen versierten Fachanwalt im Familien- und Unterhaltsrecht nachdenken. Deine Fragestellung scheint zunächst nicht sonderlich schwierig, so dass du hierfür bei einer kostengünstigen Erstberatung, die evtl. sogar noch deine RS übernimmt, sehr viele Informationen erhalten kannst, jedenfalls deutlich mehr als im Forum, wo man immer aufpassen muss, dass man nicht in eine "Rechtsberatung" fällt.
Wichtel
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Re: Kind anrecht auf Kinderzuschuss?

Beitrag von Wichtel »

Hallo Bananen-Willi

Dass das Kind Anspruch auf Unterhalt hat ist mir bewusst. Es geht hier aber nicht um den Unterhalt. Es geht mir alleine nur um (Kinderzuschuss falsches Wort) Kinderzuschlag / Familienzuschlag . Ob er mir zusteht kann ich nicht sagen. Von der Familienkasse bekomme ich nur Auskunft dass das Kind noch Kindergeld bekommt. Da gibt, es außer das man Ausbildung macht oder studiert noch andere Voraussetzungen. Ob die nun erfüllt sind, kann ich nicht sagen. Deswegen kann es auch gut möglich sein das nach neuer Überprüfungen mir dieser Zuschlag wieder abgezogen wird.


"Hätte das Kind einen konkreten Leistungsanspruch, könnte das Kind die Ausbezahlung der Leistung an sich selbst beantragen, so wie dies beispielsweise beim Kindergeld gehandhabt wird."


Wenn ich diesen Satz richtig verstehe muss ich dem Kind diesen Kinderzuschlag nicht geben ?


"Da dir deine Frau bereits mit Anwalt gedroht hat,"


Das macht sie schon seit Jahren. Da ist aber nie etwas gekommen. Hatte in den letzten 3 Jahren mehr Unterhalt bezahlt als ich musste. Jetzt wo der Selbstbehalt auf 1300 Euro gestiegen ist , fehlen ihr 300 Euro. Ich habe mir damals vom meinem Kind schriftlich geben lassen dass das Geld weiterhin auf das Konto seiner Mutter gehen soll. Aber wie schon geschrieben geht es hier nicht um den Unterhalt, sondern nur um den Familienzuschlag für das Kind.

Danke für die Mühe
Gruss
Wichtel
Dienstunfall_L
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Re: Kind anrecht auf Kinderzuschuss?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Das "Kind" (21) müsste - sofern es eine Rechtsgrundlage gäbe, da kenne ich michnicht aus - etwaige Ansprüche vermutlich selber stellen. Entmündigt die Mutter ihren erwachsenen Sohn?
Bzgl. der Ansprüche klingt der letzte Beitrag einleuchtend, also prüfen.
Super für andere ist, wenn du das Ergebnis hier mitteilst.

LG
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