Stufenmitnahme bei Aufstieg
Verfasst: 27. Dez 2016, 14:31
Hallo,
da offensichtlich die eigene Personalverwaltung überfordert ist, frage ich Euch, liebe KollegInnen.
Ich bin Beamter des Bundes im mD (A6), 16 Jahre lang, ohne das mein Dienstherr das Bedürfnis hatte, nennen wir es "Personalentwicklung" zu betreiben. Nachdem ich nun - auf Eigeninitiative - die Bildungsvoraussetzungen für den gD (Studium) erfüllt habe, interessierte das ebenso niemanden. Daher sage ich nun 'Adieu' und wechsele in ein Bundesministerium, eine A11- Planstelle. Ich muss nun aber formal noch die Bewährungszeit (18 Monate) bei Übertragung des gD-Dienstpostens erfüllen*. Soweit kein Problem. Danach bekomme ich die A9 etc.
Entscheidende Frage nun aber, kann die erreichte Stufenzugehörigkeit (6) auch bei einem Aufstieg 'mitgenommen' werden???
Innerhalb der Laufbahn ja obligatorisch, da ja die Berufserfahrung vorliegt. Nun könnte aber argumentiert werden, dass trotz der 16 Jahre im mD keine Erfahrung im gD vorliegt. Ergo, wäre ich Berufseinsteiger. Absurd, zumal die A9 Stufe 1 unter A6 / 6 liegt.
Kann leider nichts eindeutiges im Beamtenrecht finden, da das zugegebenermaßen ja auch kein Regelfall ist.
Merci für konkrete Ideen zur Beantwortung
(* zu diesem Procedere habe ich im Übrigen seitens meiner (alten) Personalverwaltung von drei Sachbearbeitern inkl. Ref.-ltg drei (!) jedesmal eine andere Variante genannt bekommen, sprich, sie wissen es nicht).
da offensichtlich die eigene Personalverwaltung überfordert ist, frage ich Euch, liebe KollegInnen.
Ich bin Beamter des Bundes im mD (A6), 16 Jahre lang, ohne das mein Dienstherr das Bedürfnis hatte, nennen wir es "Personalentwicklung" zu betreiben. Nachdem ich nun - auf Eigeninitiative - die Bildungsvoraussetzungen für den gD (Studium) erfüllt habe, interessierte das ebenso niemanden. Daher sage ich nun 'Adieu' und wechsele in ein Bundesministerium, eine A11- Planstelle. Ich muss nun aber formal noch die Bewährungszeit (18 Monate) bei Übertragung des gD-Dienstpostens erfüllen*. Soweit kein Problem. Danach bekomme ich die A9 etc.
Entscheidende Frage nun aber, kann die erreichte Stufenzugehörigkeit (6) auch bei einem Aufstieg 'mitgenommen' werden???
Innerhalb der Laufbahn ja obligatorisch, da ja die Berufserfahrung vorliegt. Nun könnte aber argumentiert werden, dass trotz der 16 Jahre im mD keine Erfahrung im gD vorliegt. Ergo, wäre ich Berufseinsteiger. Absurd, zumal die A9 Stufe 1 unter A6 / 6 liegt.
Kann leider nichts eindeutiges im Beamtenrecht finden, da das zugegebenermaßen ja auch kein Regelfall ist.
Merci für konkrete Ideen zur Beantwortung
(* zu diesem Procedere habe ich im Übrigen seitens meiner (alten) Personalverwaltung von drei Sachbearbeitern inkl. Ref.-ltg drei (!) jedesmal eine andere Variante genannt bekommen, sprich, sie wissen es nicht).