Stufenmitnahme bei Aufstieg

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wiggl
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Stufenmitnahme bei Aufstieg

Beitrag von wiggl »

Hallo,
da offensichtlich die eigene Personalverwaltung überfordert ist, frage ich Euch, liebe KollegInnen.

Ich bin Beamter des Bundes im mD (A6), 16 Jahre lang, ohne das mein Dienstherr das Bedürfnis hatte, nennen wir es "Personalentwicklung" zu betreiben. Nachdem ich nun - auf Eigeninitiative - die Bildungsvoraussetzungen für den gD (Studium) erfüllt habe, interessierte das ebenso niemanden. Daher sage ich nun 'Adieu' und wechsele in ein Bundesministerium, eine A11- Planstelle. Ich muss nun aber formal noch die Bewährungszeit (18 Monate) bei Übertragung des gD-Dienstpostens erfüllen*. Soweit kein Problem. Danach bekomme ich die A9 etc.
Entscheidende Frage nun aber, kann die erreichte Stufenzugehörigkeit (6) auch bei einem Aufstieg 'mitgenommen' werden???
Innerhalb der Laufbahn ja obligatorisch, da ja die Berufserfahrung vorliegt. Nun könnte aber argumentiert werden, dass trotz der 16 Jahre im mD keine Erfahrung im gD vorliegt. Ergo, wäre ich Berufseinsteiger. Absurd, zumal die A9 Stufe 1 unter A6 / 6 liegt.
Kann leider nichts eindeutiges im Beamtenrecht finden, da das zugegebenermaßen ja auch kein Regelfall ist.

Merci für konkrete Ideen zur Beantwortung

(* zu diesem Procedere habe ich im Übrigen seitens meiner (alten) Personalverwaltung von drei Sachbearbeitern inkl. Ref.-ltg drei (!) jedesmal eine andere Variante genannt bekommen, sprich, sie wissen es nicht).
sdh1807
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Re: Stufenmitnahme bei Aufstieg

Beitrag von sdh1807 »

Die wichtige Frage wird sicherlich sein, was für eine Maßnahme das ist.
Bei einer Versetzung/Beförderung könnte man drüber nachdenken, das die Stufe bleibt.
Bei einer neuen Ernennung (Übernahme in ein Beamtenverhältnis) fängt man in der Regel mit Stufe 1 an
Monty
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Re: Stufenmitnahme bei Aufstieg

Beitrag von Monty »

Die Stufe bleibt soweit Sie nicht entlassen werden!

Ich durfte selber eine Sprungbeförderung von A10 nach A13 erleben und die Stufe blieb erhalten! Die Personalabteilung hat sich damit auch etwas schwer getan.

Der folgende Absatz im BBesG beschreibt abschließend in welchen Fällen eine Neufestsetzung der Erfahrungsstufe erfolgt! Eine Neufestsetzung kommt bei Ihnen also ausschließlich im Fall der Nr.3. "die Einstellung eines ehemaligen Beamten" in Betracht! Also bei Entlassung und Neueinstellung.

Bei Versetzung oder Abordnung sowie Aushändigung einer neuen Urkunde ohne Entlassung erfolgt dementsprechend keine Neufestsetzung (beim Wechsel Bund-Bund)!

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr und rechtliche Bindung!
Bundesbesoldungsgesetz
§ 27 Bemessung des Grundgehaltes
(2) Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden. Die Stufe wird mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt, in dem die Ernennung wirksam wird. Die Stufenfestsetzung ist dem Beamten oder Soldaten schriftlich mitzuteilen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für
1. die Versetzung, die Übernahme und den Übertritt in den Dienst des Bundes,
2. den Wechsel aus einem Amt der Bundesbesoldungsordnungen B, R, W oder C in ein Amt der Bundesbesoldungsordnung A sowie
3. die Einstellung eines ehemaligen Beamten, Richters, Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit in ein Amt der Bundesbesoldungsordnung A.
wiggl
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Re: Stufenmitnahme bei Aufstieg

Beitrag von wiggl »

Vielen Dank zunächst an die beiden Antwortenden.

Zur "Maßnahme": Es erfolgt keine Entlassung oder Unterbrechung. "Abordnung zum Zwecke der Versetzung", ich behalte zunächst die BesStufe mit der Übertragung von Tätigkeiten des höheren Dienstpostens. Diese Zeit wird als Bewährungszeit/Vorbereitungsdienst für den gD gewertet.

An sich ist der Sachverhalt der Stufenmitnahme i d R klar, nur hier stellt sich die Frage, ob die "Erfahrungszeit" auch laufbahnübergreifend gilt, da die Erfahrung ja in einer anderen Laufbahn erfolgt ist!

Danke & Gruß
Monty
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Re: Stufenmitnahme bei Aufstieg

Beitrag von Monty »

Schönen guten Morgen allerseits,

wie in meinem vorherigen Beitrag beschrieben wurde bei mir die Erfahrungsstufe vom Oberinspektor A10 zum Rat A13 (von Laufbahn gD zu hD) ohne Einschränkung übernommen (Stufe 3 nach Stufe 3)!
Vielleicht nochmal zur Klarstellung: Die Besoldungsstufen A11 und A12 habe ich nicht durchlaufen und ich wurde nicht zwischendurch entlassen!
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