Arbeitserprobung

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salvia31
Beiträge: 5
Registriert: 11. Jan 2013, 14:34
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Arbeitserprobung

Beitrag von salvia31 »

Hallo zusammen,

ich bin schwerbehindert, z.Zt. freigestellt und befinde mich im BEM I.
In Kürze beginne ich eine 'Arbeitserprobung' mit dem
Ziel einer Regelbeschäftigung.
Kann mir jemand sagen, welche Rechte und Pflichten
ich hinsichtlich dieser Arbeitserprobung habe und auf welche
Fallstricke ich achten sollte.
Nadine100
Beiträge: 8
Registriert: 18. Jan 2016, 22:20
Behörde:

Re: Arbeitserprobung

Beitrag von Nadine100 »

Hallo salvia31!
Bei der Arbeitserprobung bzw. der Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, gibt es im Grunde keine Fallstricke. Der Arzt erstellt einen Wiedereingliederungsplan, dem der Dienstherr zustimmen muss. Vorab ist dieser also an die personalbearbeitende Dienststelle zur Genehmigung zu übersenden. Sofern eine aktuelle Beschäftigungsdienststelle vorhanden ist, würde ich diese beteiligen. Nach Genehmigung des Wiedereingliederungsplanes, wird der Dienst ganz normal stundenweise angetreten. Wichtig ist dabei, dass weiterhin eine Krankschreibung erfolgen muss. Während der Wiedereingliederung besteht kein Anspruch auf Erholungsurlaub, da man ja weiterhin als dienstunfähig erkrankt gilt. Aufgrund der weiteren Krankschreibung ist eine Beteiligung am Zeiterfassungsverfahren nicht notwendig. Muss die Wiedereingliederung aufgrund von gesundheitlichen Problemen abgebrochen werden, ist dieses vom Arzt zu bestätigen. Sollte eine Verlängerung der Wiedereingliederung notwendig werden, ist ein weiterer Wiedereingliederungsplan notwendig.
Ich selbst habe diese Prozedur vor kurzem absolviert und drücke dir die Daumen, dass alles reibungslos vonstatten geht.
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