Bundesverwaltungsamt und seine Außenstellen

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Bamtine
Beiträge: 2
Registriert: 11. Okt 2016, 21:25
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Bundesverwaltungsamt und seine Außenstellen

Beitrag von Bamtine »

Hallo liebes Forum !

Ich komme aus NRW und bewerbe mich gerade für den öffentlichen Dienst.
Ich weiss, dass ich als Bundesbeamte jederzeit im ganzen Bundesgebiet eingesetzt werden kann, angenommen wenn ich nun für den mD im Bundesverwaltungsamt angenommenen werde.

Meine Frage ist, wie häufig finden solche Versetzungen statt ? Ist es realistisch, dass ich nicht in Köln eingesetzt werde, sondern dass direkt nach bspw. Kiel oder nach Ostdeutschland versetzt werden könnte ?


Und, könnte man nach der Ausbildung sich auch bei einer Stadt usw. bewerben, oder muss ich dann Bundesbeamte bleiben ?

Angenommen, ich werde zur Außenstelle Kiel versetzt, könnte ich dann "kündigen" und mir etwas anderes suchen ? Und verliere ich durch die Kündigung meine bisherige gesammelte Pensionsansprüche komplett, auch wenn ich weiter als Beamte arbeiten würde ?



Wäre sehr nett, wenn Ihr mir helfen könnt.
lotusblume
Beiträge: 4
Registriert: 5. Okt 2016, 20:33
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Re: Bundesverwaltungsamt und seine Außenstellen

Beitrag von lotusblume »

Hallo Bamtine!

Ich kann aus eigener Erfahrung berichten:


1. Wechsel von Bund, Land oder Kommune ist möglich, wenn du etwa die Laufbahn für den mittleren oder gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst absolvierst.

2. Versetzungen beim Bund sind möglich - wie häufig kann ich allerdings nicht sagen. Wenn z.B. Standortverlagerungen oder -schließungen sind, ist eine Versetzung drin oder auch, wenn der Dienstherr meint, man müsse eine andere Stelle besetzen, die nun mal dann ggf. statt Köln in Berlin ist. Beim besagten Amt ist es zumindest häufiger mal so, dass Beamte nach einiger Zeit gerne versetzt werden - man soll nicht dauerhaft das Gleiche machen d.h. gegen den Willen wird man ggf. mal auf eine andere Stelle - wenn auch am gleichen Standort - versetzt.

3. Pensionsansprüche, Erfahrungsstufen etc. verliert man nicht bei einem Wechsel (Versetzung). Beamte kündigen nicht, sondern sie entlassen sich. Entlassungen sind aber für einen Wechsel von Behörde zu Behörde in der Regel nicht nötig, soweit ich weiß. Bei einer Entlassung verliert man dann jedoch auch ggf. Besoldungs- und Erfahrungsstufe (je nachdem wie lange man schon verbeamtet ist). Man fängt bei ner neuen Behörde dann wieder im jeweiligen Eingangsamt an, ob Erfahrungsstufen anerkannt werden ist dann denke ich im Ermessen der Behörde. Dienstzeiten für die Pension später werden jedoch wieder berücksichtigt.
Bamtine
Beiträge: 2
Registriert: 11. Okt 2016, 21:25
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Re: Bundesverwaltungsamt und seine Außenstellen

Beitrag von Bamtine »

Danke für dine Antwort, deine Informationen haben mir geholfen.
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