Gleichbehandlung bei Beurlaubung?

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lotusblume
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Gleichbehandlung bei Beurlaubung?

Beitrag von lotusblume »

Hallo liebe Community!

Ich weiß, dass es keinen Anspruch auf Beurlaubung eines Beamten gibt, sondern, dass es im Ermessen des Dienstherren liegt und den dienstlichen Interessen, ob dies möglich ist.

Ich habe jetzt folgende Situation:
Ich würde gerne für eine Promotion an den Lehrstuhl einer Univeristät gehen für 4 Jahre als wiss Mitarbeiterin (13 TVL), aktuell bin ich Bundesbeamtin gD A9.
Meine Behörde lehnt eine Beurlaubung ab, da sie sagt, dass es nicht sicher wäre, dass ich nachher wiederkäme, weil man eine Promotion ja macht, um nachher was anders zu tun. Es wäre z.B. so, dass wenn eine Frau mit ihrem Mann für 3 Jahre nach USA geht, wäre es klar, dass diese nachher zurückkäme.
Des Weiteren könnte ja die Stelle, die ich bekleide nur befristet wiederbesetzt werden für die Zeit.
Eigentlich werden bei uns eh alle Stellen erstmal bzw. größtenteils befristet besetzt und ich hatte mich damals sogar nur auf eine befristete Stelle beworben, wurde dann aber anstelle von befristet abgeordnet direkt versetzt.
Daher finde ich die Argumentation der Personalstelle irgendwie schwach.

Des Weiteren ist es sogar so, dass die Promotion bzw. Stelle als wiss Mitarbeiterin inhaltlich stark verknüpft ist mit meiner aktuellen Tätigkeit. In meiner Abteilung wurde gerade ne Strategie erarbeitet, wo es heisst, dass u.a. eine stärkere Zusammenarbeit mit Unis angestrebt wird.
Mein direkter Chef hatte daher auch schon versucht bei der Personalabteilung wegen Beurlaubung anzufragen (allerdings weiß ich nicht, ob er sich da nur an die gleichen Sachbearbeiter gerichtet hat und wie gut seine Argumentation und Durchsetzungsfähigkeit da war).

Ich verstehe schon, dass jede Behörde hier eigenes Ermessen hat bzgl. Beurlaubung, nur finde ich die Begründung doch etwas schwach und wenn ich so an Gleichbehandlungsgrundsatz denke (Frau die nach USA geht kriegt eine Beurlaubung und für Promotion keine) und Abwägung beidseitiger Interessen z.B. was habe ich zu verlieren was haben die zu verlieren (Entlassung u Verlust von Pensionsansprüchen vs. Stelle wird ohnehin wieder befristet besetzt sowie was könnte sogar für die Behörde gewonnen werden wegen fachlichen Wissenstransfer von Uni zu Behörde).
Gibt es da eigentlich eine Möglichkeit, sodass man da ne Art Rechtskontrolle hat? Weil mir erscheint es aktuell eher wie eine Willkür, wer beurlaubt wird und wer nicht (widerspräche ja auch dem Verwaltungsgrundsatz der Nachvollziehbarkeit und Transparenz^^).

Ich hatte jetzt die letzten Tage überlegt mich nochmal an einer höheren Stelle zu wenden z.B. Leiter oder Koordination der Personalabteilung, da ich mir hier Kompetenz und Gehör verspreche oder sogar mal einen Brief an Behördenleitung mit den Begründungen, warum das mit der Promotion und Beurlaubung eine gute Idee ist für die gesamte Behörde auch nach außen hin (positives Marketing, strategische Allianzen, Personalentwicklung).

Mich würden auch mal eure Erfahrungen mit Beurlaubungen bei (euren) Dienstherren oder Geschichten Bekannter von euch interessieren z.B. mit welchen Beweggründen und wie lange haben die Leute sich so beurlauben lassen?

Vielleicht habt ihr ja auch noch ein paar Empfehlungen für mich. Aber bitte konstruktiv :)
(ja ich weiß, dass ich mich auch entlassen lassen kann, aber ich würde eigentlich auch gerne Beamtin bleiben - es ist ja nicht klar, ob ich nachher nochmal verbeamtet werde und die Promotion mache ich primär für die persönliche und wissenschaftliche/ fachliche Weiterentwicklung).


Sorry für meinen Roman :-) LG
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