Nebentätigkeit
Moderator: Moderatoren
Nebentätigkeit
Ich befinde mich zur Zeit in der Op1 bei DB Jobservice ist es während dieser Zeiz erlaubt oder generell erlaubt bei DB Jobservice eine Nebentätigkeit auszuüben.
Re: Nebentätigkeit
Ich kann nur für Bundesbeamte sprechen und da ist es erlaubt, so lange es nicht deiner generellen Tätigkeit im Weg steht. Ich habe Polizisten kennengelernt, die sogar nebenher als Barkeeper gearbeitet haben.
Es darf nur nicht den Ruf schädigen. Stripper solltest du dann vielleicht nicht werden...
Es darf nur nicht den Ruf schädigen. Stripper solltest du dann vielleicht nicht werden...
Herzliche Grüße von mir!
Re: Nebentätigkeit
#Bahnfuzzy,
laß dir von deinem Vermittler den Vordruck "Compliance-Hinweise" Erstunterweisung aushändigen.
Da findest du alles.
laß dir von deinem Vermittler den Vordruck "Compliance-Hinweise" Erstunterweisung aushändigen.
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