Zwangspensionierung Beamter Ruhegehalt oder volles Gehalt ??

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kuddel
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Zwangspensionierung Beamter Ruhegehalt oder volles Gehalt ??

Beitrag von kuddel »

Hallo

Beamter 44 NRW Zwangspensioniert Klage wurde dagegen Fristgerecht zum 10.05.2008 eingereicht.

Meine Frage:

Bekomme z.zt. (01.05 u. 01.06.08) nur ca 70 % Abschlagszahlungen (1200 Euro incl. Kindergeld 308 Euro) von meiner fiktiv berechneten Pension in Höhe von 1800 Euro plus 308 Euro Kindergeld.
Bekomme weder eine Abrechnung noch um Wohngeld beantragen zu können eine Lohnbescheinigung.
Bin davon ausgegangen das nach der Abschlagszahlung nun zum 01.06.2008 nach Klageeinreichung mir mein volles Gehalt bzw. mir meine bis dahin berechneten Pensionansprüche gezahlt werden.
Weiß einfach nicht mehr weiter und brauche dringend Rat!!!
Der Abschlag wurde von der Rheinischen Versorgungskasse empfohlen die sind aber garnicht für mein Gehalt zuständig sondern nur wenn meine Pensionierung Rechtskräftig ist.

Wie soll ich weiter vorgehen .......????? Da bekommt ja jede 4 Köpfige Harz 4 Familie mehr!!!!


Danke
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Moin,

Klagen oder Widersprüche haben in der Regel keine aufschiebende Wirkung.
De Fakto bist Du also Pensionär.

Eine Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung kannst Du nicht bekommen, denn Du bist ja Pensionär. Allerdings dürftest Du einen Bescheid über Deine Pension und Pensionsfestsetzung oder Abschlagszahlung erhalten haben.
Die Abschlagszahlungen dürften sich in Höhe der endgültigen Pension bewegen. Ein Ausgleich zwischen Abschlagszahlung und tatsächlicher Pension wird vorgenommen.

Was heißt Pension rechtskräfiig?
Hast Du einen entsprechenden Bescheid, dann bist Du Pensioniert.
Dass Du dagen klagst ändert nichts an dem Status Pensionär. Nach erfolgreicher Klage kann der Status rückgängig gemacht werden, wobei Du für die Zeit Deiner Pensionierung keine Entschädigung erhälst, denn Du hast ja nicht gearbeitet. Dein Arbeitgeber wird in der Regel bestenfalls auf Wiedereinstellung verdonnert.

Allerdings muss ich mir die Frage erlauben, wo Dein wirkliches Problem liegt?
Wenn Du einen Pensionsanspruch von 1.800 Euronen hast, wird Dir der Unterschiedsbetrag zu den Abschlagszahlungen erstattet.
Wie kann man bei einem Pensionsanspruch über 1.800 Euronen jammern und auf Wiedereinstellung klagen, dafür müssen andere Leute richtig arbeiten!
Mit Verlaub, können wir tauschen?

cu,
Mikesch
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kuddel
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Beitrag von kuddel »

Hallo

Ich muss doch eine Gehaltsabrechnung bekommen, bezahle ja auch Steuern etc.!

Außerdem bin ich Zwangspensioniert worden und habe dagegen Klage eingereicht somit ist diese nicht Rechtskräftig.

Das problem ist nur das jeder was anderes erzählt.

Der eine sagt volles Gehalt der andere nur Pension steht dir zu.

Der eine sagt eine Klage hat Aufschiebende Wirkung somit muss man mir mein Gehalt weiter bezahlen, auf die Gefahr hin das wenn ich den Prozess
verliere das zuvielgezahlte zurück zahlen muss.

Deswegen schreibe ich ja in diesem Forum um Antworten zu bekommen
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

kuddel hat geschrieben:Ich muss doch eine Gehaltsabrechnung bekommen, bezahle ja auch Steuern etc.!
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Auch Pensionäre zahlen Steuern. Ein Gehalt würdest Du als Beamter eh nicht bekommen, hast Du nie bekommen. Du erhieltest eine Besoldung/Bezüge und eine Bezügeabrechnung.
Du bekommst einen Pensions- Abschlagsfestsetzungsbescheid und darin müsste alles aufgeführt sein. Bei jeder Änderung erhälst Du einen Neuen, wie bei den Bezügeabrechnungen...

Für das Sozialamt reichen auch Kontoauszüge...
kuddel hat geschrieben:Deswegen schreibe ich ja in diesem Forum um Antworten zu bekommen
Alles, meine inbegriffen, Antworten rechtlicher Laien. Für solche weitreichenden Dinge ist das hier der denkbar schlechteste Ort. Wenn Du Klage eingereicht hast, wirst Du ja wohl einen Anwalt haben, wieso befragt Du den nicht?

cu,
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