Dienstherrenwechsel - erst zusagen dann ggf. absagen?

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sonnenanbeterin123
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Dienstherrenwechsel - erst zusagen dann ggf. absagen?

Beitrag von sonnenanbeterin123 »

Guten Tag alle Zusammen,

momentan absolviere ich meine Anwärterausbildung als Bundesbeamtin. Allerdings wissen wir noch nicht, ob wir übernommen werden.
Deshalb habe ich mich als Landesbeamtin bei verschiedenen Behörden beworben.
Eigentlich würde ich ganz gerne bei meinem jetzigen Dienstherren bleiben, allerdings nur wenn ich auch in eine Abteilung komme, in der mir die Arbeit Spaß macht. Das erfahren wir erst im September und im September endet auch die Ausbildung.

Jetzt meine Frage:
Wenn ich bei der Landesbehörde eine Zusage bekomme und diese z.B. im Juni annehme, kann ich die noch nachträglich z.B. im September "ablehnen", wenn mir das Angebot meines jetzigen Dienstherren doch besser gefällt?
Klar moralisch ist das eine andere Frage, aber wie schaut das mit den gesetzlichen Hintergründen aus?
Wird mein jetziger Dienstherr davon in Kenntnis gesetzt, dass ich mich wo anders beworben habe oder wo anders eine Stelle angenommen habe?

Wofür würdet ihr euch entscheiden? Eher als Landes- oder Bundesbeamter zu arbeiten?

Danke schonmal für eure Antworten :)
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Baumschubser
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Re: Dienstherrenwechsel - erst zusagen dann ggf. absagen?

Beitrag von Baumschubser »

Ich würde mal sagen, solange du den Empfang deiner Ernennungsurkunde noch nicht quittiert hast, kann dir keiner was, wenn du einen Rückzieher machst.
tf91
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Beitrag von tf91 »

Hallo,

es ist genauso wie Baumschubser sagt.
Solange du keine Ernennungsurkunde "angefasst" hast ist alles gut.

Ich bin selbt 2014 mit dem gD fertig geworden und bei uns gab es auch eine Person, die bei der "feierlichen" Veranstaltung die Urkunde zum Beamten auf Probe der Ausbildungsbehörde noch "dankend" abgelehnt hat ;) .. Kam auch vorher schon vor. Juristisch alles kein Problem.

Die Frage darüber ob dein Diensherr Kenntnis erlangt:
Grundsätzlich nicht ohne dein Einverständnis. Es ist natürlich üblich, dass die Behörden bei denen man sicht bewirbt einsicht in die Personalakte nehmen wollen. Aber dafür muss du vorher dein Einverständnis erteilen. Ansonsten ist es eigentlich nicht üblich dass bereits vor einer Zusage mit der (potenziell) abgebenden Dienststelle Kontakt aufgenommen wird.
sonnenanbeterin123
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Re: Dienstherrenwechsel - erst zusagen dann ggf. absagen?

Beitrag von sonnenanbeterin123 »

Danke für eure Antworten.

Und nachdem ich bei dem "neuen" Dienstherren zugesagt habe? Bekommt mein alter Dienstherr dann eine Mitteilung oder wie läuft das?
Wäre ja doof, wenn ich mich letztendlich doch noch für den alten entscheide und die mich schon quasi deshalb abhaken.
tf91
Beiträge: 12
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Re: Dienstherrenwechsel - erst zusagen dann ggf. absagen?

Beitrag von tf91 »

So würde es bei einer "normalen Versetzung" laufen.

In deinem Fall ist es jedoch ohnehin eine neue Ernennung.
I.d.R. ist es so, dass das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Aushändigung des Zeugnisses kraft Gesetzes endet.

Es findet dann eine Ernennung zum Beamten auf Probe statt, in deinem Fall dann eben entweder bei der bisherigen Ausbildungsbehörde oder eben bei der neuen Wunschbehörde.

Soll heißen: Dein bisheriger Dienstherr wird eher keine Mitteilung von der neuen Behörde bekommen, dass du genommen wirst.
herr b
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Re: Dienstherrenwechsel - erst zusagen dann ggf. absagen?

Beitrag von herr b »

Was ist denn mit dem Lebenslauf...? Mir ist das zum Verhängnis geworden, habe mich bei einer neuen
Behörde beworben und obwoh meine Qualifikationen alle passen bin ich nicht mal ins Auswahlverfahren
gekommen.
Denke das da im Hintergrund einiges gelaufen sein wird, musste ja meinen aktuelle Dienstherren angeben.
Davon mal ab, so schnell wie die Absage kam war meiner Meinung nach da was faul. Behörden benötigen
immer Zeit, bei mir anscheinend nicht
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
sonnenanbeterin123
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Re: Dienstherrenwechsel - erst zusagen dann ggf. absagen?

Beitrag von sonnenanbeterin123 »

Danke nochmal :)
Also ich musste auch meinen jetzigen Dienstherren angeben, sollte aber kein Problem dargestellt haben, weil ich dennoch zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.

Muss man eigentlich irgendeine Art Ablöse zahlen, wenn man eigentlich übernommen werden würde aber den Dienstherren wechselt?
Ich weiß, dass man das machen muss, wenn man in die freie Wirtschaft geht. Aber wie würde das in meiner Situation laufen?
tf91
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Re: Dienstherrenwechsel - erst zusagen dann ggf. absagen?

Beitrag von tf91 »

Die Anwärterbezüge werden meistens unter Auflagen gewährt.

Bei mir war es so dass die maßgabe ist, fünf Jahre im öffentlichen Dienst zu bleiben. Der Dienstherr spielt hierbei keine Rolle, ich habe auch in der Probezeit nochmal gewechselt, vom Land zum Bund.

Also am besten mal in die entsprechenden Vorschriften sehen, diese solltest du zur Ernennung zur Anwärterin erhalten haben, bzw. darüber belehrt worden sein.
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