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Zurechnungszeit bei nochmaliger Zurruhesetzung

Verfasst: 21. Apr 2016, 16:17
von Torquemada
Fallkonstellation:

Beamtin (Bundesverwaltung) war wegen Krebsbehandlung etc. mit 45 Jahren wegen Dienstunfähigkeit pensioniert worden.
Zurechnungszeit 10 Jahre (2/3 von 15 Jahren bis zum 60.).

Somit bei ihr 38 Jahre für die Prozentberechnung angesetzt.
Mit 50 Jahren wurde sie wieder reaktiviert und hat nun ein Jahr gearbeitet.
Offenbar steht jetzt wieder die Zurruhesetzung an (psychisch etc. packt das alles nicht, auch wegen Angst vor gesundheitlichen Belastungen).
Weiss jemand, wie es mit der Zurechnugszeit jetzt aussieht?

Gearbeitet hat sie real 29 Jahre. Bis zum 60 Lebensjahr sind es noch neun Jahre. 29 + 6 Jahre wären dann 35 Jahre. Somit stünde sie schlechter, wie bei der ersten Pensionierung.
Da ich gerade Urlaub in Süditalien mache, habe ich weder Zeit noch Lust, mir das Versorgungsrecht intensiv durchzukauen.
Weiss jemand zufällig etwas?

Vielen Dank. :D

Re: Zurechnungszeit bei nochmaliger Zurruhesetzung

Verfasst: 21. Apr 2016, 19:00
von Gertrud1927
Hallo. Ich denke BeamtVG § 85a steht genau das was Du wissen willst.

Re: Zurechnungszeit bei nochmaliger Zurruhesetzung

Verfasst: 5. Sep 2016, 19:39
von Bebbi
Hallo ihr alle, hallo Gertrud1927.
Ich bin hier neu.
Kann ich euch etwas anderes fragen.. oder gibts noch andere Leute, die mir helfen könnten?
Ich bin Beamter und 51 Jahre alt.
Ich werde versetzt u. mir wurde "gedroht", wenn ich die Stelle nicht annehme, könnte ich in einstweiligen Ruhestand versetzt werden - aufgrund meiner Behandlung beim Arzt.
Ist das möglich?
Kann der einstweilige Ruhestand zweimal aufgrund andauernder Dienstunfähigkeit verlängert werde?
Das ist erst mal vorab eine Kurzbeschreibung meiner Lage.

Weisst du eine Antwort auf diese Frage, kennst du entsprechende Vorschriften?
Gruss
Bebbi