Meldung eines Dienstunfalls

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JackR67
Beiträge: 3
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Meldung eines Dienstunfalls

Beitrag von JackR67 »

Hallo, ich erfuhr kürzlich von einer anwaltlichen Rechtsberatung, das mein erlebter Stalkingfall im Dienst aus dem Jahr 2012/2013 mit Folgen wie BTB und schweren Depressionen, AU über 6 Monate (2013/2014) und erneute AU über 6 Monate seit 11/2015 und evtl. künftige Dienstunfähigkeit bzw. notweniger Arbeitsplatzwechsel einen Dienstunfall mit Unfallfürsorge darstellt. Nun ist ja die 2 Jahresfrist bereits abgelaufen, meine Dienststelle wie auch die Personalvertretung hat mich nie über einen möglichen Dienstunfall hierzu hingewiesen bzw. beraten. Es erfolgte nur eine polizeiliche Anzeige durch meine Dienststelle des Stalkingfalls ohne weitere Folgen, da die Staatsanwaltschaft des Fall eingestellt hat ( ich erfuhr ja keine lebensbedrohliche oder körperverletzende Gewalt). Ich habe nun einen Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalls und Unfallfürsorge nach §31 BeamtVG gestellt.
Was muss ich hierzu beachten ? Wie sind meine Chancen zur Anerkennung ? Kann mir jemand Tips geben ?

Vielen Dank !
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afo1
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Re: Meldung eines Dienstunfalls

Beitrag von afo1 »

Warum stellst du diese Fragen nicht dem Anwalt?
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Dienstunfall_L
Beiträge: 897
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Meldung eines Dienstunfalls

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Jack,

ich kenne den Ablauf so, dass zunächst der Dienstunfall gemeldet wird, dann eine Prüfung und Bescheid erfolgt. Deshalb frage ich mich, ob die Dienstunfallmeldung (die Dienststelle füllt dazu auch etwas aus) erfolgt ist.

Ist dein RA spezialisiert auf Beamtenrecht?

Im www findest du die Definition dessen, was als Unfall (Dienstunfall) gilt ... "ein plötzliches, unerwartetes Ereignis, ...".
Inwieweit Stalking als Unfall gewertet wird und ob es dazu Urteile gibt, müsste sich auch im www finden lassen.
Evtl. kann auch der Weiße Ring weiterhelfen.

LG
JackR67
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mär 2016, 08:37
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Re: Meldung eines Dienstunfalls

Beitrag von JackR67 »

Mein Anwalt für Arbeitsrecht (auch Beamtenrecht), hat mir geraten, auch jetzt noch den angeblichen Dienstunfall umgehend zu melden, was ich nun schriftlich getan habe.Ich bin seit November 2015 wiederholt AU und meine Dienststelle macht mit mir gerade das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), habe nun demnächst Termin beim Amtsarzt wegen der generellen Dienstfähigkeit, keiner, aber auch wirklich keiner, redete bisher von einem Dienstunfall des erlebte Stalkings. Nun warte ich ab wie die Personalstelle darauf reagiert.
Dienstunfall_L
Beiträge: 897
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Meldung eines Dienstunfalls

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,
unter die klassische Definition des Unfalls fällt Stalking meines Wissens nicht. Vielleicht lässt sich aber finden, dass es dazu Sonderregelungen gibt oder es hängt vom Vorfall selber ab (plötzliche, unerwartete Einwirkung ...). Das müsste ein mit Arbeits- oder auch Dienstunfällen erfahrener RA aber wissen.

Wegen der von mir vermuteten (!) auf dich zukommenden Schwierigkeiten der Anerkennung eines Dienstunfalls allein aufgrund der Definition des Unfallbegriffs würde ich an deiner Stelle beim Weißen Ring nachfragen, wo Menschen sitzen, die sich mit Opferentschädigung und Fragen rund um dieses Thema gut auskennen.

Dass du eine Unfallmeldung eingereicht hast, ist auf jeden Fall der richtige Weg, denn ohne Meldung keine Anerkennung (oder auch Ablehnung, die dann zu begründen ist). Zu überlegen ist, ob du die Personalvertretung einschaltest.

LG
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