Ausbildung als Beamter - Übernahme als Tarifangestellter

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
decade
Beiträge: 12
Registriert: 12. Mär 2013, 19:58
Behörde:

Ausbildung als Beamter - Übernahme als Tarifangestellter

Beitrag von decade »

Hallo,

mich würde mal die Einschätzung folgender Sachlage interessieren:

Ein junger Mann tritt bei einer Bundesbehörde ein dreijähriges duales Studium an als Diplom-Verwaltungswirt im gehobenen Dienst. Es wird ihm gesagt, dass wenn er nach dem Studium von der Behörde als Beamter auf Probe übernommen wird, er in diesem Fall verpflichtet ist, 5 Jahre dortzubleiben. Andernfalls müsste er einen großen Teil der Ausbildungskosten zurückzahlen. Nur wenn die Behörde ihm keinen Vertrag anbieten würde, könnte er frei woanders hin wechseln (also auch auf Kommunal- oder Landesebene). Damit ist der junge Mann einverstanden und tritt das Studium an.

Kurz vor Ende des Studiums bekommt er die Mitteilung, dass er zwar übernommen werden wird, allerdings sind im Moment keine Beamtenstellen mehr frei, deshalb würde er nur einen Vertrag als Tarifangestellter bekommen. ALLERDINGS: diesen Vertrag müsste er auch unterschreiben, da diese 5-Jahres-Verpflichtung in diesem Fall genauso gelten würde. Wenn er sich weigert, müsste er die besagten Ausbildungskosten auch zurückzahlen (obwohl er dieses Studium für die nun angebotene Stelle gar nicht benötigt hätte).

Wie kann man diese Sachlage beurteilen? Gilt diese 5-Jahres-Verpflichtung auch für einen Vertrag als Tarifangestellter, obwohl man dieses duale Studium gemacht hat, obwohl nie von etwas anderem die Rede war? Dieses Studium braucht man für die angebotene Stelle überhaupt nicht, der junge Mann hätte diese Tarifstelle aufgrund einer anderen Berufsausbildung auch ohne das Studium sofort antreten können, er hat praktisch 3 Jahre "umsonst" studiert. Kann die Behörde wirklich sagen "wir behalten Dich jetzt 5 Jahre als Tarifangestellter", und einem damit die Möglichkeit nehmen, sich mit seiner eigentlichen Qualifikation bei anderen Behörden auf freie Stellen zu bewerben?

Es ist ja nach Aussage der Behörde keine zum absolvierten Studium passende Stelle frei. Sollte es dann nicht eher so sein, dass das Vertragsverhältnis dann komplett endet nach dem Studium, anstatt dann in ein Tarifverhältnis gezwungen zu werden für 5 Jahre?

Ketzerisch gesagt, könnte die Behörde ja auch sagen, wir geben dir nur einen Vertrag als Reinigungskraft, den musst Du dann aber auch 5 Jahre lang erfüllen...
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Ausbildung als Beamter - Übernahme als Tarifangestellter

Beitrag von Torquemada »

Naja.....da würde ich mir bei dieser Konstellation einen Rat von einem Anwalt mit großer Erfahrung im Verwaltungs(Beamten)-Recht holen.
Die Regelung könnte in Bezug auf ein Angestelltenverhältnis schlicht unwirksam sein.
Antworten