hD / Verkürzung Probezeit durch Wehrdienstzeit

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ede-server
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hD / Verkürzung Probezeit durch Wehrdienstzeit

Beitrag von ede-server »

Hallo,

kann die 3 jährige Probezeit durch geleistetet Wehrdienst (23 Monate) verkürzt werden oder kann der geleistete Wehrdienst in anderer Form Berücksichtigung finden (bspw. Verkürzung Stufenlaufzeit)?
AlterPinguin
Beiträge: 95
Registriert: 11. Feb 2013, 12:50
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Re: hD / Verkürzung Probezeit durch Wehrdienstzeit

Beitrag von AlterPinguin »

Nein die Probezeit findet keine Anrechnung.
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 31 Mindestprobezeit
(1) Unabhängig von den §§ 29 und 30 muss jede Beamtin oder jeder Beamte die Mindestprobezeit von einem Jahr leisten.
(2) Die Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit kann ganz oder teilweise entfallen, wenn die nach § 29 anrechenbare Tätigkeit

1.
im berufsmäßigen Wehrdienst,

ausgeübt worden ist.
Diese wird bei dir nicht der Fall sein, denn die Tätigkeit im Wehrdienst, wird nicht der zukünftigen Tätigkeit entsprechen. Demnach damit keine Anrechnung.
§ 29 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
(1) Hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprechen, können auf die Probezeit angerechnet werden.
Das fällt auch raus, denn siehe oben, die Tätigkeiten im Wehrdienst, entsprechen nicht der im hD.
Daher wird die dreijährige Probezeit anfallen.

Die Stufenzeit wird wie folgt angerechnet:
Bundesbesoldungsgesetz
§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,
3.
Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,
Damit werden die 23 Monate in der Erfahrungsstufe angerechnet. Wenn ich mich richtig erinnere, wird die Stufe auf den Monat genau festgesetzt.
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