Dienstunfall- wie weiter

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Schonsi
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Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Schonsi »

Guten Tag,
ich möchte über diesen Weg ein paar Hinweise und vielleicht auch Verhaltensregel erhalten.

Mein Problem: (leider nur grob umfaßt, da mein Fall wohl zu speziell ist und ich glaube meine Behörde liest hier auch mit).


Ich habe eine Dienstunfall erlitten.
Er wurde anerkannt.
Im Laufe der Zeit stellten sich psychosomatische Probleme ein.
Wegen diesen bin ich in Therapie.
Nach einem " Zusammenbruch" wurde ich auf Reha geschickt.
Hier würde eine PTBS, mittelschwere Depression, und andere Beschwerden festgestellt.
Diese Beschwerden sind als DU-Folgen anerkannt.
Im Zusammenhang mit meinem Zusammenbruch bin ich 9 Monate am Stück krank gewesen.
1, 5 Monate davon im Hamburger Model.
Jetzt muß ich noch Psychopharmaka wegen der Depri nehmen. ( auf unbestimmte Zeit).

Mein DH sieht sich veranlaßt mich beim AMD vorzustellen.
Hier soll meine " Dienstunfähigkeit" ja richtig gelesen und noch andere Sachen ( Geld) beurteilt werden.
Jetzt meine Fragen :
- Kennt sich jemand mit dieser Untersuchung aus?
- Wie läuft soetwas?
- Was kann herauskommen?
Torquemada
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Torquemada »

Schonsi hat geschrieben:
Mein DH sieht sich veranlaßt mich beim AMD vorzustellen.
Hier soll meine " Dienstunfähigkeit" ja richtig gelesen und noch andere Sachen ( Geld) beurteilt werden.

Was sind "andere Sachen (Geld)" ?
Schonsi
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Schonsi »

Unfallausgleich nach Paragraph 35 BeamtVG.
Schonsi
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Schonsi »

So. Ich melde mich noch mal. Mein DH macht Ernst. Der Termin für die AMD-Untersuchung ist übernächste Woche.
Wer mir also noch gute Hinweise geben kann , den möchte ich bitten dies möglichst bald zu tun.
:o :( :?:
Vielen Dank schon mal.
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tiefenseer
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Schonsi,

dieses von dir geschilderte Procedere ist ein normaler Vorgang durch deinen DH.
Nach einer solch langen Zeit soll nunmehr geprüft werden, ob und inwieweit Du noch für Deinen DH tätig sein kannst.

Sollte der AA zu dem Schluss kommen, dass Du in Folge Deines Unfalles nicht mehr vollständig genesen wirst, dann wird er dem DH eine Empfehlung geben. Wie diese aussehen könnte, möchte ich mal hier nicht näher erläutern.

Im Fall einer vorzeitigen Zurruhesetzung mußt Du darauf achten, dass die Folgen des Unfalles Einfluss auf dieses Pensionierung haben. Nur so hast Du Ansprüche, die sich aus einem DU ergeben.
Ob eine vorzeitige Zurruhesetzung dienstunfallbedingt oder unfallunabhängig erfolgt, ist für die Höhe der nachfolgenden Versorgung des Ruhestandsbeamten von entscheidender Bedeutung: während gerade dienstjüngere Beamte bei einer allgemeinen krankheitsbedingten Zurruhesetzung häufig nur das Mindestruhegehalt bekommen, zieht eine unfallbedingte Zurruhesetzung ein Unfallruhegehalt nach sich. Der Ruhegehaltssatz erhöht sich dann um 20 v. H. und beträgt mindestens 66 2/3 v. H. Eine Kürzung nach § 14 Abs. 3 wegen vorzeitiger Zurruhesetzung (3,6 v.H. max 10,8 v. H.) unterbleibt. Zudem ist gemäß § 5 Abs. 2 BeamtVG bei der der Berechnung des Dienstunfallruhegehalts das Grundgehalt der maßgebenden Besoldungsgruppe nach der Stufe zugrunde zu legen, die der Beamte bis zum Eintritt in den Ruhestand hätte erreichen können, also in der Regel die Endstufe.

Nach § 35 BeamtVG erhält der Beamte, der in der Erwerbsfähigkeit für mindestens 6 Monate wesentlich beschränkt ist, Dienstunfallausgleich. Diese zeitliche Dauer der Beeinträchtigung ist Anspruchsvoraussetzung. Liegt sie vor, besteht der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Erwerbsminderung. Wesentlich in diesem Sinne sind 30 v. H., nach den MdE Vorschriften wird aber aufgerundet, so dass 25 v. H. ausreichen.

Soweit meine Erfahrungen in dieser Sache.

Beachte bitte, dass es sich hier lediglich um Erfahrungen handelt und keine Rechtsberatung darstellt!!!!

Nähre Antworten zu Deinen Fragen findest Du im Beamtenversorgungsgesetz und in den aktuellen Beamtengesetzen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Schonsi
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Schonsi »

Guten Tag Tiefenseer,
vielen Dank für deine Ausführungen. Sie haben meinen Wissenstand bestätigt.

Eine Frage bleibt aber,: Wie läuft so eine Untersuchung ab?
Wenn ich meine ganze Geschichte( Unfallgeschichte) erzählen soll wird die Untersuchung wohl 4h dauern. 2 h Untersuchung und 2h Erzählen.

Kann mir jemand noch erzählen wie die Untersuchung abläuft?
Gerda
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Gerda »

Hallo Schonsi,

den Ablauf der Untersuchung würde ich auf mich zukommen lassen, so wird es am Besten sein und man kann eh nicht vorher sehen, wie es abläuft.
Wichtig ist die Mitnahme etwaiger Unterlagen von Ärzten.
Ob du eine körperliche Untersuchung erfährst, oder ob es beim Unterhalten bleibt und ein Gutachten aufgrund deiner ärztlichen Unterlagen erfolgt und eben der persönlichen Vorstellung, das ist individuell und hängt vom AA ab.

Das Gutachten des AA, welches dann erstellt wird, erhälst du ja auch (hast du einen Rechtsanspruch drauf) und würde dies zur Sicherheit auch noch ansprechen, bzw. darauf hinweisen. Dieses Gutachten wird an den DH gesandt und der DH entscheidet über den weiteren Werdegang, kann er jedoch unabhängig vom Gutachten (das ist so ein "Zusatz" ;-) ).

Wichtig für dich ist die Frage, willst/kannst du noch arbeiten, oder wäre der Ruhestand für dich eine Alternative zur Erholung und Gesundung? Wie schätzt du dich selbst ein, man hat doch auch eine eigene Vorstellung?

Versuch entspannt an die Sache ran zu gehen.

Bei meinen Untersuchungen (ich hatte 3), waren es ausschließlich Gespräche, keine körperlichen Untersuchungen. Es wurden auch die von mir vorgelegten ärztlichen Unterlagen mit einbezogen und ich konnte das Ergebnis beeinflussen (das war die beste Entscheidung, die ich treffen konnte und gewagt habe).
1. Unterschung war nach einem Jahr DU, dann kam Empfehlung zur "Gesundung" incl. Reha etc., dann kam weitere Untersuchung, da ich weiterhin DU war, nach insgesamt 1,8 Jahren mit dem Ergebnis, dass ich nicht diensttauglich bin. Dann bin ich den Weg im Rahmen eines BEM (welches mir ja auch offen stand) gegangen und habe versucht, den Dienst anzutreten, habe eine super Stelle erhalten, arbeite mehrheitlich von zu Hause inzwischen und das klappt hervorragend. Dazu musste ich jedochnochmals zum AA und habe dort meine Gedanken/Vorhaben erläutert. Ich wollte einfach alles ausschöpfen, was ging und es hat geklappt, ist jetzt fast 3 Jahre her! Also, es kann gehen, man kann beeinflussen, man sollte aber auch selbst realistisch sein und wissen, was noch geht und was nicht.

Ich wünsch dir alles Gute und viel Kraft für deinen bevorstehenden Terin. Kannst dich ja mal melden, wie es verlaufen ist.

Grüssle Gerda
Schonsi
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Schonsi »

Guten Tag Gerda,

vielen Dank für deine Ausführungen.
Ich werde deinen Rat befolgen ( hatte ich auch so gedacht).
Zu erst habe ich nächste Woche noch einen Termin beim RA . Da will ich noch einiges in meinem Fall abklären.
Mehr dazu wenn es vorbei ist.
Ich gehe mal davon aus das ich DU begutachtet werde, da ich Psychopharmaka nehmen muß und ja Waffenträger bin.
Auf jeden Fall werde ich versuchen hier weiter zu berichten.

Wo meine Reise hingeht weiß ich aber noch nicht so bestimmt.
Schonsi
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Schonsi »

Guten Tag liebe Gemeinde,
ich möchte mich heute mal wieder melden.
In dieser Woche hatte ich den Termin bei AA. Der war aber fast für den A........ .
Ich habe selten so ein Gedruckse, sich nicht klar ausdrücken , hin und her und auch vielleicht und mal sehen gehabt wie bei diesem Besuch.
Ich hatte das Gefühl der AA wartet das ich ihm sage was ich will und er segnet das so ab. Oh man was für eine Hilfe. :?
Ich bin ja gespannt was im Bericht steht , und ob er sich klar positioniert und wenn ja wie mein DH die Ratschläge und Empfehlungen :roll: :roll: :roll: ließt und umsetzt.
Schonsi
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Schonsi »

Die News in meinem Fall.

Der AA rät meinem DH mich nicht zum Nachtdienst und Wochenenddienst einzuteilen.
Dies ist befristet.
Mein DH hat sich noch nicht gemeldet weil noch eine Begutachtung aussteht.

Hat jemand Erfahrungen in der Bemessung des MdE ?
Würde mich freuen wenn jemand seine Werte mitteilt.

Bis später wenn ich Neuigkeiten habe.
Torquemada
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Torquemada »

Schonsi hat geschrieben: Hat jemand Erfahrungen in der Bemessung des MdE ?
Die Versorgungsämter fangen gerne mit 20 an. Dann erstmal einen Rechtsbehelf einlegen.
Schonsi
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Schonsi »

Hallo, ich denkeich habe mich falsch ausgedrückt.
Ne GdB von 20 hab ich schon. Die habe ich bei meinem Landkreis bekommen. Hier läuft der Widerspruch noch.

Ich meine die Beurteilung der MdE. Sind 2 Paar Schuhe. So ist wohl auch Potsdam zuständig.
Hast also jemand als Bundesbeamter ein Grad der Erwerbsminderung ?
Und wenn ja welchen?
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Schonsi,

bin Landes-, nicht Bundesbeamter und habe nach / durch Dienstunfall sowohl GdB (Versorgungsamt) als auch GdS (Unfallfürsorge).

GdB und MdE (bzw. GdS) sind zwei verschiedene Sachen, richtig.
MdE bzw GdS stehen kausal in Zusammenhang mit einem schädigendem Ereignis (Arbeitsunfall, Dienstunfall, Überfall, ...).
MdE gibts m.W. bei Bundesbeamten nicht mehr, bei Landesbeamten bin ich mir nicht für alle BLänder sicher, in den meisten jedenfalls wurde auch MdE durch GdS ersetzt.

Warum ist für dich wichtig zu wissen, in welcher Höhe die MdE/ der GdS bei einem anderen Bundesbeamten eingeschätzt wurde? Das erschließt sich mir nicht.

Die Höhe des GdS (früher MdE) entscheidet über die Höhe des Unfallausgleichs. Den Unfallausgleich muss man beantragen. Ab GdS von 25 (früher MdE 25) liegt ein Anspruch vor.

LG
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tiefenseer
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Schlonsi,

wenn all Deiner körperlichen als auch mentalen gesundheitlichen Einschränkungen Anerkennung gefunden haben, dann solltest Du den AA dazu motivieren auch ein Urteil darüber ab zu geben, wie hoch Deine MdE ist.

Alternativ kannst Du auch Deine behandelnden Ärzte bitten, dass sie eine ärztliche Stellungnahme dazu abgeben. Kostet dich zwar ein paar Taler. Doch so hast Du einen Anreiz für den AA.

Deinem Wunsch, dass Dir hier jemand die MdE mathematisch erklärt, wirst Du nicht finden.
Das sind immer Einzelfall Entscheidungen und nicht jeder Erkrankung/gesundheitliche Beeinträchtigung mit dem gleichen Diagnose-Schlüssel ist letztlich auch gleich geartet.

Vielleicht noch ein Tipp.
Schau Dich mal auf den Internetseiten des VdK um. Deren Hilfe ist meist maßgeschneidert, wenn man sich zu einer Mitgliedschaft entscheidet.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Schonsi
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Re: Dienstunfall- wie weiter

Beitrag von Schonsi »

Vielen Dank für die Antworten,

ich wollte die unterschiedlichen MdE's erfahren, weil man ( bei mir von 0-max. 70 ) alles erhahren haben will.
Ich weiß naturlich das die Bemessung individuell ist, das ist bestimmt auch gut so aber man sollte doch einen realen Wert haben welchen man erreichen kann.
Und ich habe seit meinem Unfall und damit ab Beginn meines "Weges" erfahren, dss es besser ist informiert zu sein. Denn von allein gibt dir fast niemand mehr Auskunft.
Wenn man aber sagen kann so ist es öffnen sich alle Tore.

So ein erreichter Wert ist natürlich wichtig auch wenn er ja nicht für immer gelten muss.
Denn es bestimmt auch das weitere berufliche Leben.
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