DO-Verhältnis selber kündigen

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ghost21
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DO-Verhältnis selber kündigen

Beitrag von ghost21 »

Hallo,

ich bin zurzeit als DO-Angestellter bei einer Berufsgenossenschaft angestellt. D.h. ich mache dort eine Ausbildung als technischer Aufsichtsbeamter.

Nun habe ich einen interessanteren, und wie ich glaube besser passenden, Job gefunden.
Es gibt auch noch andere Beweggründe für einen Wechsel, die ich aber nicht unbedingt offen legen möchte.

Nun meine Fragen, wo ich im Internt nicht so recht eine Antwort gefunden habe.

Kann ich jetzt einfach so kündigen?
Oder muss ich um Entlassung bitten?
Und wie schnell bzw. kurzfristig kann das DO-Verhältnis aufgelöst werden?
Also wie schaut es mit der Kündigungsfrist aus?

Habe zu diesem Thema leider nichts informatives gefunden.

Würde mich freuen hier ein paar Antworten zu bekommen.

Ich sag schon mal vielen Dank im Voraus.

Gruß

ghost21
Mr. Pingel
Beiträge: 69
Registriert: 25. Jun 2013, 15:33
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Re: DO-Verhältnis selber kündigen

Beitrag von Mr. Pingel »

Hallo ghost21,

Sie würfeln ein paar Dinge durcheinander, denke ich, jedenfalls passt das nicht so recht zusammen.
Entweder Sie sind Beschäftigter und dann sind sie angestellt. Oder Sie sind Auszubildender und haben einen Ausbildungsvertrag unterschrieben.

Bei beiden Varianten sind sie aber kein Beamter, wenn Sie das wären, dann absolvieren Sie einen Vorbereitungsdienst und wurden ernannt, haben also eine Urkunde entgegengenommen.
Wenn das der Fall ist, können Sie um Entlassung bitten, die Entlassung ist dann zu einem beantragten Zeitpunkt auszusprechen, kann aber bis längsten drei Monate hinausgeschoben werden zur Erledigung der Dienstgeschäfte.
Sind sie angestellt, dann haben Sie Kündigungsfristen, die eigentlich in einem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag zu finden sind. In der Regel drei Monate, wenn noch Probezeit, dann fristlos.
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
Torquemada
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Re: DO-Verhältnis selber kündigen

Beitrag von Torquemada »

Bei einem DO-Verhältnis gibt es Regeln, die dem Beschäftugten auf freundliche Nachfrage von der zuständigen Personaleinheit mitgeteilt werden müssen.
Also mitteilen, dass man das beenden möchte und einfach mit den Leuten reden.
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Hauseltr
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Re: DO-Verhältnis selber kündigen

Beitrag von Hauseltr »

Der DO ist auch in punkto "Kündigung" dem Beamten gleich gestellt.

http://forum.oeffentlicher-dienst.info/ ... f=4&t=4884
Silencium
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Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: DO-Verhältnis selber kündigen

Beitrag von Silencium »

Hinsichtlich Begründung und Beendigung des DO-Verhältnisses gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zum Thema Kündigung, sprich §§ 620 ff. BGB.
Zu beachten ist stets, dass der DO-Angestellte ja gerade nicht - im Gegensatz zum Beamten - ernannt wird und Maßnahmen zur Begründung und Beendigung des Dienstverhältnisses, die beim Beamten verwaltungsrechtlichen Grundsätzen unterliegen, hier nur nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorgaben vollzogen werden können.
Unter diesen Voraussetzungen kann der DO-Angestellte also sein Dienstverhältnis, wie jeder "normale" Arbeitnehmer auch, kündigen.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Casiopeia1981
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Re: DO-Verhältnis selber kündigen

Beitrag von Casiopeia1981 »

Das ist in der Dienstordnung geregelt. Schaue einmal hinein.

es könnte jedoch sein, dass du Teile Deiner Anwärterbezüge (ich gehe davon aus, dass du DO-Angestellter auf Widerruf bist). Zurückzahlen müsstest.
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