Hallo zusammen, nachdem ich mir jetzt stundenlang nen Wolf gesucht habe, probiere ich es jetzt mal hier ... folgende Fragestellung:
1. Eheleute, ( BundesBeamtin (77) und Rentner (78) , beide seit 40 Jahren verheiratet ).
Beamtin ist verstorben.
Rentner hat eigene Rente von rund 1.000 €
Verstorbene Beamtin hat 71,75 % Pension erhalten ( 2.800 € )
Was wird da jetzt wie ins Verhältnis gesetzt? Ich lese, wenn eine eigene Rente besteht, wird diese ungekürzt weitergezahlt und der Witwer erhält 60% der Pension seiner Ehefrau ungekürzt. Dann lese ich aber wieder woanders es findet sehr wohl eine Kürzung statt ... was stimmt nun???
2. Frage ist eventuell noch komplizierter:
Eheleute, beide Bundesbeamte - beide in Pension wg. DDU mit rund 55 % - beide erhalten jeweils rund 1.600 € Pension
Was erhält der Witwer/Witwe wenn der Partner verstirbt?
Ich bekanke mich für alle Antworten und verbleibe mit Besten Grüßen, Frank
Rente trifft auf Witwerpension / Pension auf Pension
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Re: Rente trifft auf Witwerpension / Pension auf Pension
Hallo frank,
warum erkundigst Du Dich nicht einfach bei dem zuständigen Versorgungscenter von dem Deine Frau ihre Versorgung bekam?
das wäre doch der einfachste Weg und Dir würde verlässliche Information gegeben.
Bei mir ist es genau umgekehrt.Ich bin Pensionärin und mein Mann ist Anfang des Jahres verstorben und ich bekomme eine Witwenrente,gekürzt,da ich eigenes Einkommen habe.Meine Pension bleibt davon unberührt.
Grüssle
Posttussi
warum erkundigst Du Dich nicht einfach bei dem zuständigen Versorgungscenter von dem Deine Frau ihre Versorgung bekam?
das wäre doch der einfachste Weg und Dir würde verlässliche Information gegeben.
Bei mir ist es genau umgekehrt.Ich bin Pensionärin und mein Mann ist Anfang des Jahres verstorben und ich bekomme eine Witwenrente,gekürzt,da ich eigenes Einkommen habe.Meine Pension bleibt davon unberührt.
Grüssle
Posttussi
Re: Rente trifft auf Witwerpension / Pension auf Pension
Nachdem was ich mir erlesen und heraus bekommen habe, wird die Pension nicht gekürzt.
Man erhält nicht die volle Witwen/r Rente - MINDESTENS aber 20 % als Witwen/r-Rente.
Da du schon 71,75 % hast wirst du wohl die Mindestwitwen/r Rente von o.g. 20% erhalten.
Man erhält nicht die volle Witwen/r Rente - MINDESTENS aber 20 % als Witwen/r-Rente.
Da du schon 71,75 % hast wirst du wohl die Mindestwitwen/r Rente von o.g. 20% erhalten.
Re: Rente trifft auf Witwerpension / Pension auf Pension
Hallo rakamean,rakamean hat geschrieben:Nachdem was ich mir erlesen und heraus bekommen habe, wird die Pension nicht gekürzt.
Man erhält nicht die volle Witwen/r Rente - MINDESTENS aber 20 % als Witwen/r-Rente.
Da du schon 71,75 % hast wirst du wohl die Mindestwitwen/r Rente von o.g. 20% erhalten.
nein,meine Pension wird durch die WR nicht gekürzt.Sie wurde nur um meine eigenen Rentenansprüche gekürzt.
Die WR wird natürlich gekürzt,um wieviel Prozent,weiss ich nicht.
Allerdings bekomme ich auf diese Rente noch einen Krankenkassenzuschlag dazu.
Frohe Weihnachten und liebe Grüsse
Posttussi