Versetzung in den Ruhestand Hilfe Hilfe Hilfe
Moderator: Moderatoren
Versetzung in den Ruhestand Hilfe Hilfe Hilfe
Hallo
Was muss man beachten wenn der Dienstherr eine
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragen will
man sich aber für Dienstfähig hält und seine Arbeitsbereitschaft signalisiert.????
Gruss Uwe (Alter 41)
DANKE
Hallo
In meinem fall geht es ja darum, das ich Gesundheitlich eingeschränkt bin, habe aber angeboten mich Weiterzubilden um eine andere Tätikeit auszuüben, dieses wurde von mir Persönlich, dem Personalrat, der Gewerkschaft, und über meinen Rechtsanwalt mitgeteilt aber trotzdem wurde das Verfahren bzw. die Anhörung zur Frühpensionierung eingeleitet.
ALSO MEHR WIE ANBIETEN DAS ICH ARBEITEN UND AUCH WEITERBILDEN WILL ,KANN ICH JA AUCH NICHT!!!!!!!!
Wer entscheidet den nach der Anhörung ob die Frühpensionierung durchgesetzt wird oder auch nicht.???
Wenn ja werden die Bezüge gekürzt und ich kann dagegen Rechtsmittel einlegen, aber wie lange dauert es den dann bis ich einen Termin bei einem Verwaltungsgericht bekomme.
Oder gibt es da andere möglichkeiten.
Wäre über Hilfe Dankbar.
Gruss
Was muss man beachten wenn der Dienstherr eine
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragen will
man sich aber für Dienstfähig hält und seine Arbeitsbereitschaft signalisiert.????
Gruss Uwe (Alter 41)
DANKE
Hallo
In meinem fall geht es ja darum, das ich Gesundheitlich eingeschränkt bin, habe aber angeboten mich Weiterzubilden um eine andere Tätikeit auszuüben, dieses wurde von mir Persönlich, dem Personalrat, der Gewerkschaft, und über meinen Rechtsanwalt mitgeteilt aber trotzdem wurde das Verfahren bzw. die Anhörung zur Frühpensionierung eingeleitet.
ALSO MEHR WIE ANBIETEN DAS ICH ARBEITEN UND AUCH WEITERBILDEN WILL ,KANN ICH JA AUCH NICHT!!!!!!!!
Wer entscheidet den nach der Anhörung ob die Frühpensionierung durchgesetzt wird oder auch nicht.???
Wenn ja werden die Bezüge gekürzt und ich kann dagegen Rechtsmittel einlegen, aber wie lange dauert es den dann bis ich einen Termin bei einem Verwaltungsgericht bekomme.
Oder gibt es da andere möglichkeiten.
Wäre über Hilfe Dankbar.
Gruss
- leonsucher
- Beiträge: 489
- Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
- Behörde:
Also da würde ich den schon eingeschalteten Anwalt in die Pflicht nehmen.
Leider kommt immer häufiger vor, das die Behörde ihren kranken
Beamten ( gern bei Polizeivollzugs- oder Schichtdienstunfähigkeit ) das Zurruhesetzungsverfahren im Rahmen ihrer " Fürsorgepflicht " als kleinen Machtbeweis androht.
Dazu müssen aber Vorraussetzungen der §§ 42 -46 a BBG beachtet werden.
Den Nachweis der Dienstunfähigkeit für das folgende Verfahren muss in jedem Fall der beauftragte Amtsarzt für die Behörde erbringen.
So soll auch bei teilweise festgestellter Diensstauglichkeit bei min. hälftiger Arbeitsszeit auf die Zurruhesetzung verzichtet werden, weiterhin sind alle Möglichkeiten zu prüfen, den Beamten auf anderen gleichwertigen Dienstposten leidensgerecht einzusetzen bzw. in anderen Laufbahnen fortzubilden.
Wie gesagt, ist das Verfahren schon angekündigt bzw. eingeleitet, geht ohne professionelle rechtliche Hilfe nichts mehr, da die Behörde offensichtlich keinerlei Interesse an einer fürsorglichen Einigung hat.
Leider kommt immer häufiger vor, das die Behörde ihren kranken
Beamten ( gern bei Polizeivollzugs- oder Schichtdienstunfähigkeit ) das Zurruhesetzungsverfahren im Rahmen ihrer " Fürsorgepflicht " als kleinen Machtbeweis androht.
Dazu müssen aber Vorraussetzungen der §§ 42 -46 a BBG beachtet werden.
Den Nachweis der Dienstunfähigkeit für das folgende Verfahren muss in jedem Fall der beauftragte Amtsarzt für die Behörde erbringen.
So soll auch bei teilweise festgestellter Diensstauglichkeit bei min. hälftiger Arbeitsszeit auf die Zurruhesetzung verzichtet werden, weiterhin sind alle Möglichkeiten zu prüfen, den Beamten auf anderen gleichwertigen Dienstposten leidensgerecht einzusetzen bzw. in anderen Laufbahnen fortzubilden.
Wie gesagt, ist das Verfahren schon angekündigt bzw. eingeleitet, geht ohne professionelle rechtliche Hilfe nichts mehr, da die Behörde offensichtlich keinerlei Interesse an einer fürsorglichen Einigung hat.
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- Beiträge: 7
- Registriert: 7. Feb 2008, 12:55
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- Wohnort: überall
die angaben sind zu wenig, um klare antworten zu geben.
1. schwerbehinderung?
2. wie oft in welchem zeitraum krank?
3. eingliederung erfolgt?
usw.
gruß aus den bergen
franz
1. schwerbehinderung?
2. wie oft in welchem zeitraum krank?
3. eingliederung erfolgt?
usw.
gruß aus den bergen
franz
Es gibt jene Personen mit minderer Intelligenz wie Premierminister und dergleichen,...
aus "Der Alte Mann und Mr. Smith" von Peter Ustinov
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Warum wollen denn alle, die Frühpensioniert werden wollen, dies auf Biegen und Brechen verhindern? Herauszögern ja, aber verhindern?
Ich würde mir mal ausrechnen lassen, was ich an Rente bekommen würde. Einige Kollegen haben auch gegen diese Maßnahme geklagt, aber als sie die Höhe ihrer Bezüge erfuhren, haben sie sich in den hintern gebissen...
Das nur so als Gedankenanstöße...
Ich würde mir mal ausrechnen lassen, was ich an Rente bekommen würde. Einige Kollegen haben auch gegen diese Maßnahme geklagt, aber als sie die Höhe ihrer Bezüge erfuhren, haben sie sich in den hintern gebissen...
Das nur so als Gedankenanstöße...
Re: Titel
Du kannst auch A8 oder A10 sein, wenn du die Jahre nicht hast, bekommste eben immer nur die Grundversorgung.Binö hat geschrieben:@ZKR
Macht als A7 Grundversorgung 1225€
Mal ein Bsp. ehemalige Chefin, zur Frühpensionierung A11 und 15 Jahre Dienst im vereinten D., vorher noch 12 Jahre in der ehemaligen (gut dafür gibt es später anteilige Rente).
Auch Sie bekommt nur die Mindestversorgung.
Und Binö, die Summe die du erwähntest, ist Brutto.
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- Mikesch
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Echt? Wo?Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Also von 1225 brutto kann man ganz gut leben.
Jupp, in Thailand, Indonesien, Tuhuvalu, Pusemuckel...
...oder rechne mir das mal unter dem Begriff ganz gut Leben abzüglich Steuern, Miete, Lebenskosten, Krankenkasse, Rücklagen für defekte Technik wie Waschmaschine etc. mal vor.
Erkundige Dich mal bei Deinem Sozialamt!Gibt A6er und A7er, die fahrtkostenbereinigt auch nicht mehr haben.
Wer unter dem Sozialhilfesatz arbeiten geht muss doch irgendwie bekloppt sein, oder?
cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
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- leonsucher
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Re: Titel
Is doch klar, Frau Wassermann.........8)Ossikind hat geschrieben:Loool, so oder so ähnlich haste schon im dienstlichen Forum geposted. T.Rexine 8)
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Also ich kann es zumindest. Weiss ja nicht, wie hoch die Ansprüche anderer sind...Mikesch hat geschrieben:Echt? Wo?Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Also von 1225 brutto kann man ganz gut leben.
Jupp, in Thailand, Indonesien, Tuhuvalu, Pusemuckel...
...oder rechne mir das mal unter dem Begriff ganz gut Leben abzüglich Steuern, Miete, Lebenskosten, Krankenkasse, Rücklagen für defekte Technik wie Waschmaschine etc. mal vor.
Erkundige Dich mal bei Deinem Sozialamt!Gibt A6er und A7er, die fahrtkostenbereinigt auch nicht mehr haben.
Wer unter dem Sozialhilfesatz arbeiten geht muss doch irgendwie bekloppt sein, oder?
cu,
Mikesch
Also rechnen wir das mal durch:
Von den 1225 Euro gehen mit Kirchensteuer und nach Beamtentarif 78,50 € Steuerklasse 1 weg. Bleiben 1.146,50 über. Krankenkasse, keine Ahnung, was der Standarttarif bei 70%iger Beihilfeanspruch kostet, rechnen wir mal 200 Euro. Bleiben knappe 950,- über. Ein ALG2-Bezieher hat mit Miete um die 700 Euro im Monat.
Und man hat Freizeit. Kann sich weiterbilden, kann machen, was man will, kurz, es finden sich immer Wege, zusätzlich, natürlich angemeldet, zu Geld zu kommen. Natürlich wenn es einem gesundheitlich entsprechend gut geht.
Ich finde im vergleich zur Wirtschaft ist das doch durchaus fair, wenn man seine Jahre noch nicht abgedienstet hat und eine höhere Pension bekommen sollte. Warum sich also schlechter stellen, als man es hat? Bin nur mal gespannt, wann dieses letzte Privileg abgeschafft wird...
- Mikesch
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Unter ganz gut leben verstehe ich, dass neben dem Bestreiten meines Lebensunterhaltes noch etwas übrig bleibt.Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Also ich kann es zumindest. Weiss ja nicht, wie hoch die Ansprüche anderer sind...
Selbst wenn man die durch den Staat eingezogenen Mitgliedsbeiträge für den Verein Kirche noch dazu zählt, sieht es nicht so dolle aus. Das reicht zum Leben, aber zu mehr nicht.
Hier ging es um Pension...
Hat man vorher gearbeitet und Geld verdient, ist dieser Betrag ein sozialer Abstieg.
Hier gebe ich Dir Recht....wenn man seine Jahre noch nicht abgedienstet hat...
Bekommt man es für lau, ist das ok, muss man dafür allerdings arbeiten, ist das ein Hungerlohn.
cu,
Mikesch
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@ eisenbahner
hallo, wie meinst du das mit den 5% ? wo kann man den antrag stellen? hab vor dem öd 75 monate eingezahlt.vielen dank.