Beihilfe Schweigepflicht ?

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Malina88
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Beihilfe Schweigepflicht ?

Beitrag von Malina88 »

Moin hat jemand von euch Erfahrung ob die Beihilfe Informationen an den Amtsarzt oder Arbeitgeber/Personalabteilung weiterleitet ? Bin Beamter auf Probe und habe rheumatische Erkrankung welche die mich beruflich nicht einschränken sodass mich der Arzt tauglich geschrieben hat. Ich weiß jetzt nicht ob ich während meiner Probezeit eine neue medikamentöse Behandlung antreten soll oder ob es dann Probleme gibt mit der Beihilfe/Amtsarzt ? Das Ganze wird auch ohne Krankschreibung laufen ...
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: Beihilfe Schweigepflicht ?

Beitrag von Silencium »

Nein. Die bei der Bearbeitung des Beihilfeantrags bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sind geheim zu halten. Sie dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie bekannt gegeben worden sind, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Befugnis zur Verwendung der Daten für einen anderen Zweck oder die oder der Betroffene hat schriftlich in die Zweckänderung eingewilligt (§ 55 Abs. 1 BBhV).
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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lexmark
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Re: Beihilfe Schweigepflicht ?

Beitrag von lexmark »

Ich wäre da etwas vorsichtiger !

Von sich aus darf die Beihilfe keine Weiterleitung zum AA durchführen.

Aber wenn du Beamter auf Probe bist, kann dich die Behörde vor der Urkunde auf Lebenszeit,
nochmal zum AA schicken und untersuchen lassen.

Der AA. kann von dir verlangen, einen Wisch zu unterschreiben, mit dem Er befugt ist
bei der Vers. und Beih. Auskünfte einzuholen!
Du hast ja mit der Unterschrift dein Einverständnis dafür abgegeben.

Ich würde da lieber das eine und andere Rezept selbst bezahlen, um da nicht zuviel Futter zur Verfügung zu stellen.

Vor der Ernennung zur Lebenszeit, würde ich den Ball lieber Flach halten und so wenig wie möglich Aufmerksamkeit in Richtung Krankheit wecken...
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