Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen in Hessen,
ich habe eine Frage, was eine Beförderung von A13-z auf A14 anbelangt. Schauen wir uns folgende Bemerkung an, die in jedem Beförderungstext bzw. bei den Hinweisen zu den Beförderungen angegeben ist:
"Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen gem. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Abschnitt VI. Nr. 7 der Teilhaberichtlinien ist schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten die Eignung für ein Beförderungsamt in der Regel zuzuerkennen, wenn sie die an das Amt zu stellenden Mindestanforderungen erfüllen. Die Gründe einer Ablehnung sind mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern und sodann den schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten darzulegen. Bei der Übernahme zusätzlicher Aufgaben wird eine bei den Bewerberinnen und Bewerbern bestehende Behinderung angemessen berücksichtigt."
Wird das immer umgesetzt? Ist die Teilhaberichtlinie Gesetz, an die sich die Koordinationsstelle halten muss?
Was kann man tun, wenn dieser Passus nicht umgesetzt wird?
Danke für Eure Hilfe beste Grüße
D-T
Beförderung von Schwerbehinderten im höheren Dienst
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Re: Beförderung von Schwerbehinderten im höheren Dienst
Was davon wird genau nicht umgesetzt?"Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen gem. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Abschnitt VI. Nr. 7 der Teilhaberichtlinien ist schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten die Eignung für ein Beförderungsamt in der Regel zuzuerkennen, wenn sie die an das Amt zu stellenden Mindestanforderungen erfüllen. Die Gründe einer Ablehnung sind mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern und sodann den schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten darzulegen. Bei der Übernahme zusätzlicher Aufgaben wird eine bei den Bewerberinnen und Bewerbern bestehende Behinderung angemessen berücksichtigt."
- liegt keine gleiche Eignung vor -> wenn die Fakten klar sind kann man ggf. ein Rechtsverfahren einleiten
- Abwägung Mindestanforderung -> schwierig nachzuvollziehen (ggf. Rechtsverfahren)
- Erörterung mit der Schwerbehindertenvertretung -> kann man, glaube ich, nachholen
- Darlegung bei der behinderten Person -> kann man, glaube ich, nachholen
- Erweiterung des Aufgabenfelds ohne Berücksichtigung der Belange der/des Schwerbehinderten -> Besprechung
Am besten man spricht mit der zuständigen Personalverwaltung und dem Personalrat. Hat die Personalverwaltung keine Einsicht wird es schwierig. Hat der Personalrat keine Einsicht wird es noch schwieriger. Dann sollte man ggf. Rechtbeistand einholen. Sieht der keine Aussicht auf Erfolg sollte man nochmal ganz tief in sich gehen und sich überlegen, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.
Die Aussichten sind, so glaube ich, nicht sehr rosig. Kommt auch immer darauf an ob man selbst in der Verwaltung sitzt oder alles von außen betrachtet. Und ob man nachher noch weiter mit allen klarkommen will bzw. muss.