Dienstherrenwechsel (Bund -> Land)

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jeco
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Dienstherrenwechsel (Bund -> Land)

Beitrag von jeco »

Hallo,

ich bin Beamter auf Lebenszeit beim Bund (A12) und habe mich bei der Stadt Hamburg auf eine A13 beworben. Es handelt sich also um eine höherdotierte Stelle.

Wie könnte der mögliche Dienstherrenwechsel vonstatten gehen?

Wird dieser Wechsel zwischen den Dienstherren direkt verhandelt/geregelt?

Könnte es Schwierigkeiten bei der Anerkennung geben bezüglich meiner ruhegehaltsfähigen Zeiten, die ich mir beim Bund erarbeitet habe (Praktika, Studium, Zeiten als Beamter...)?

Könnte der Bund als mein jetziger Dienstherr einen Wechsel verhindern/verweigern, müsste ich also akzeptieren, wenn er sagen würde "aus dienstlichen Gründen kann der Beamte nicht abgegeben werden"?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten...
Monty
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Re: Dienstherrenwechsel (Bund -> Land)

Beitrag von Monty »

Mit der neuen Urkunde bist du beim neuen Dienstherrn und beim alten automatisch entlassen!
Wechselt man von Bundesbehörde zu Bundesbehörde oder im eigenen Bundesland ist das wesentlich schwieriger.


§22 BeamtStG
(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird. Dies gilt nicht für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter.
Die Zeiten werden dir im Regelfall anerkannt. Allerdings kann es schon sein, dass Erfahrungszeiten nicht vollständig gleich behandelt werden. Kann mehr sein, kann aber auch weniger sein. Dies kommt auf die Laufbahnverordnung des jeweiligen Bundeslands an.
Monty
Beiträge: 69
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Re: Dienstherrenwechsel (Bund -> Land)

Beitrag von Monty »

Bundesbeamtengesetz (BBG) §31 (1) Nr.2
(1) Beamtinnen und Beamte sind entlassen, wenn
2. sie in ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit nach deutschem Recht treten oder zur Berufssoldatin, zum Berufssoldaten, zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit ernannt werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
...so steht es auch im Bundesbeamtengesetz
echterBAHNER
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Re: Dienstherrenwechsel (Bund -> Land)

Beitrag von echterBAHNER »

Moin,

wie sieht es mit den erwirtschafteten Pensionsansprüchen aus ? Gibt es bei dem Wechsel etwas zu beachten ? Ich liebäugele mich in der gleichen Gehaltsklasse zu verändern.
Monty
Beiträge: 69
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Re: Dienstherrenwechsel (Bund -> Land)

Beitrag von Monty »

Hi,
beim Wechsel ist immer darauf zu achten, dass es möglichst unterbrechungsfrei läuft. Also neue Urkunde entgegennehmen, dann erlischt die alte automatisch. Also nicht den Fehler machen und die Entlassung beantragen!
Nur wenn du innerhalb deines bisherigen Dienstherrn wechselst oder es Länderübereinkünfte gibt kann das unterbunden werden.

Ist deine neue Dienststelle bereit dich zu befördern kann auch ein Wechsel innerhalb eines Dienstherrn nicht verhindert werden. Nur eine Urkunde einer anderen Behörde beim gleichen Dienstherrn, mit gleicher Besoldungsstufe ist nicht zulässig.

Gibt es keine Unterbrechung im Dienstverhältnis gibt es auch keine Probleme mit den Pensionsansprüchen!

VG
Monty
Torquemada
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Re: Dienstherrenwechsel (Bund -> Land)

Beitrag von Torquemada »

Monty hat geschrieben: Gibt es keine Unterbrechung im Dienstverhältnis gibt es auch keine Probleme mit den Pensionsansprüchen!
Bitte diese rechtliche Auskunft belegen. Ansonsten wäre es besser, wenn du gem. den Hinweisen der Mods deine Aussage mit dem Zusatz "m.E" oder so ähnlich erweitern würdest.
Monty
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Re: Dienstherrenwechsel (Bund -> Land)

Beitrag von Monty »

Danke für den Hinweis Torquemada. Was heißt "m.E."?
Da bin ich mir nicht so sicher. Warum sollte das Land die Pensionsansprüche des bundes einfach so übernehmen?
...weil es gesetzlich geregelt ist wer die Aufwände für die Pension trägt! BeamtVG §107 b und c

BeamtVG §6 regelt was "Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit" ist
BeamtVG §107 b regelt wer es bezahlt
Re: Dienstherrenwechsel (Bund -> Land)

Beitragvon Monty » 14.12.2015 12:37

Hi,
beim Wechsel ist immer darauf zu achten, dass es möglichst unterbrechungsfrei läuft. Also neue Urkunde entgegennehmen, dann erlischt die alte automatisch. Also nicht den Fehler machen und die Entlassung beantragen!
Nur wenn du innerhalb deines bisherigen Dienstherrn wechselst oder es Länderübereinkünfte gibt kann das unterbunden werden.

Ist deine neue Dienststelle bereit dich zu befördern kann auch ein Wechsel innerhalb eines Dienstherrn nicht verhindert werden. Nur eine Urkunde einer anderen Behörde beim gleichen Dienstherrn, mit gleicher Besoldungsstufe ist nicht zulässig.

Gibt es keine Unterbrechung im Dienstverhältnis gibt es auch keine Probleme mit den Pensionsansprüchen!

VG
Monty
--> Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich hier um keine Rechtsauskunft handelt und ich keine Haftung für die Richtigkeit dieses Beitrags übernehme. Die Grundlage ist das BeamtVG, da kann jeder nachlesen und selbst interpretieren bzw. einen Rechtsbeistand befragen!
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