Ich arbeite im Wechseldienst und habe ein Kind mit einer Behinderung (80%) zu Hause. Habe ich deshalb Anspruch auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Urlaub während der Ferienzeiten?
Danke für jede Antwort.
Urlaubsanspruch mit behindertem Kind
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Re: Urlaubsanspruch mit behindertem Kind
Gibt es da Probleme? In guten Unternehmen/Behörden sollte das Problem gar nicht bestehen.
Grundsätzlich gilt (auch juristisch entschieden), dass dem Urlaubsantrag eines Beamten für Zeiten in den Ferien zu entsprechen ist, soweit dies dienstlich möglich ist. Hier kann der Dienstherr nicht einfach behaupten, dass es nicht möglich sei.
Ansprüche von Eltern mit Schulkindern bzw. Kita/Kindergartenkindern (meist dreiwöchige Schließzeeit) gehen vor gegenüber denen von Kinderlosen bzw. Eltern mit Kindern, die nicht in die erste Gruppe fallen.
Urlaubsantrag Anfang des Jahres bzw. Ende des Vorjahres stellen. Eine Ablehnung muss begründet werden und ist angreifbar.
Der Dienstherr wird im Regelfall eine vernünftige Lösung finden.
Ich hatte auch eine nervige Kollegin, die mit ihrem Freund als DINK-Pärchen IMMER im August auf die Kanaren wollte. Ging eben nicht, weil ich mit meiner Kinderschar frei nehmen musste.
Sollte es Probleme geben, Personalvertretung einschalten und bei totaler Halsstarrigkeit die Sache schriftlich abwickeln.
Grundsätzlich gilt (auch juristisch entschieden), dass dem Urlaubsantrag eines Beamten für Zeiten in den Ferien zu entsprechen ist, soweit dies dienstlich möglich ist. Hier kann der Dienstherr nicht einfach behaupten, dass es nicht möglich sei.
Ansprüche von Eltern mit Schulkindern bzw. Kita/Kindergartenkindern (meist dreiwöchige Schließzeeit) gehen vor gegenüber denen von Kinderlosen bzw. Eltern mit Kindern, die nicht in die erste Gruppe fallen.
Urlaubsantrag Anfang des Jahres bzw. Ende des Vorjahres stellen. Eine Ablehnung muss begründet werden und ist angreifbar.
Der Dienstherr wird im Regelfall eine vernünftige Lösung finden.
Ich hatte auch eine nervige Kollegin, die mit ihrem Freund als DINK-Pärchen IMMER im August auf die Kanaren wollte. Ging eben nicht, weil ich mit meiner Kinderschar frei nehmen musste.
Sollte es Probleme geben, Personalvertretung einschalten und bei totaler Halsstarrigkeit die Sache schriftlich abwickeln.
Re: Urlaubsanspruch mit behindertem Kind
Danke für deine Antwort.
Das Problem ist, 6 P auf dem Dienstposten, der 24 Std. besetzt sein muss, davon, mit mir 4 P, mit schulpflichtigen Kindern.
Deshalb die Frage ob ich mit meinem behinderten Kind ein Recht auf Sonderstellung erhalten kann.
Das Problem ist, 6 P auf dem Dienstposten, der 24 Std. besetzt sein muss, davon, mit mir 4 P, mit schulpflichtigen Kindern.
Deshalb die Frage ob ich mit meinem behinderten Kind ein Recht auf Sonderstellung erhalten kann.
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Re: Urlaubsanspruch mit behindertem Kind
Rechtliche Grundlage?Torquemada hat geschrieben:Gibt es da Probleme? In guten Unternehmen/Behörden sollte das Problem gar nicht bestehen.
Grundsätzlich gilt (auch juristisch entschieden), dass dem Urlaubsantrag eines Beamten für Zeiten in den Ferien zu entsprechen ist, soweit dies dienstlich möglich ist. Hier kann der Dienstherr nicht einfach behaupten, dass es nicht möglich sei.
Ansprüche von Eltern mit Schulkindern bzw. Kita/Kindergartenkindern (meist dreiwöchige Schließzeeit) gehen vor gegenüber denen von Kinderlosen bzw. Eltern mit Kindern, die nicht in die erste Gruppe fallen.
Urlaubsantrag Anfang des Jahres bzw. Ende des Vorjahres stellen. Eine Ablehnung muss begründet werden und ist angreifbar.
Der Dienstherr wird im Regelfall eine vernünftige Lösung finden.
Ich hatte auch eine nervige Kollegin, die mit ihrem Freund als DINK-Pärchen IMMER im August auf die Kanaren wollte. Ging eben nicht, weil ich mit meiner Kinderschar frei nehmen musste.
Sollte es Probleme geben, Personalvertretung einschalten und bei totaler Halsstarrigkeit die Sache schriftlich abwickeln.
Re: Urlaubsanspruch mit behindertem Kind
§ 7 BUrlG i.V.m. der gefestigten Rechtsprechung des BAG (vgl. z.B Fenski/Dersch/Neumann, BUrlG, Kommentar 10. Auflage § 7 Rn. 16 ff. m.W.N).Blue Ice Ultra hat geschrieben:Rechtliche Grundlage?Torquemada hat geschrieben:Gibt es da Probleme? In guten Unternehmen/Behörden sollte das Problem gar nicht bestehen.
Grundsätzlich gilt (auch juristisch entschieden), dass dem Urlaubsantrag eines Beamten für Zeiten in den Ferien zu entsprechen ist, soweit dies dienstlich möglich ist. Hier kann der Dienstherr nicht einfach behaupten, dass es nicht möglich sei.
Ansprüche von Eltern mit Schulkindern bzw. Kita/Kindergartenkindern (meist dreiwöchige Schließzeeit) gehen vor gegenüber denen von Kinderlosen bzw. Eltern mit Kindern, die nicht in die erste Gruppe fallen.
Urlaubsantrag Anfang des Jahres bzw. Ende des Vorjahres stellen. Eine Ablehnung muss begründet werden und ist angreifbar.
Der Dienstherr wird im Regelfall eine vernünftige Lösung finden.
Ich hatte auch eine nervige Kollegin, die mit ihrem Freund als DINK-Pärchen IMMER im August auf die Kanaren wollte. Ging eben nicht, weil ich mit meiner Kinderschar frei nehmen musste.
Sollte es Probleme geben, Personalvertretung einschalten und bei totaler Halsstarrigkeit die Sache schriftlich abwickeln.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)