Beamter auf Probe - Aufstieg nach §24 BLV

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Monty
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Beamter auf Probe - Aufstieg nach §24 BLV

Beitrag von Monty »

Ist als Beamter auf Probe ein Aufstieg vom gD in den hD nach §24 BLV
(Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Hochschulausbildung) möglich?
-> Der Master wurde berufsbegleitend während der Tätigkeit als Tarifbeschäftigter im gD nachgeholt.

Und was passiert dann mit der Probezeit?
Casiopeia1981
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Re: Beamter auf Probe - Aufstieg nach §24 BLV

Beitrag von Casiopeia1981 »

Komplizierter Sachverhalt!

Einleitend muss ich dir sagen, dass deine Verbeamtung in der Konstellation eindeutig ein Fehler war! Erst Referent werden, dann verbeamten lassen.

Du bleibst in deinem Status als Beamter auf Probe, würdest 2,5 Jahre Erfahrungszeiten ansammeln und dann nochmal 0,5 Jahre Erprobungszeit.

Ich gehe davon aus, dass du in deiner beamtenrechtlichen Probezeit nicht diesen Laufbahnwechsel wirst schaffen können, sondern erst danach.

Selbst wenn, stellt sich die Frage, ob die Probezeit während der Erprobung ruht und nach Erlangen der Laubahbefähigung in dieser Konstellation wieder aufleben würde.

Hast du denn reelle Chancen in deiner Behörde zu der höheren Laufbahn zugelassen zu werden? Das wäre in deinem Fall bei den vielen Behörden, die ich kenne, absolut ausgeschlossen.
Monty
Beiträge: 69
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Re: Beamter auf Probe - Aufstieg nach §24 BLV

Beitrag von Monty »

Hi,

danke für deine Antwort.

Im Gegensatz zu deiner Annahme mache ich den Aufstieg nicht durch Praxiserfahrung, sondern durch Vorbereitungsdienst.

Dementsprechend bin ich schon im Vorbereitungsdienst für den hD und werde meine Laufbahnprüfung voraussichtlich bis Ende dieses Jahres in der Tasche haben. Danach werde ich voraussichtlich 6 Monate erprobt und dann in die A13 sprungbefördert. Die anderen Prüflinge werden logischer Weise nach dem Bestehen der Laufbahnprüfung direkt hochgruppiert (es werden in der Regel alle übernommen und verbeamtet).

Nur ist irgendwie unklar was mit meiner Probezeit passiert. Wäre ich Beamter auf Probe im gD geblieben wäre die Probezeit bereits ausgelaufen. Jetzt bin ich zwar nach Urkunde und Besoldung noch Beamter im gD nehme allerdings am Vorbereitungsdienst teil. Ich bin also nicht als Beamter auf Widerruf ernannt und frage mich inzwischen ob das so alles überhaupt möglich ist.

Weiterhin stelle ich mir die Frage ob das so richtig läuft, insbesondere folgende Fragen:
1. Bis wann dauert die Probezeit?
2. Läuft das mit der Besoldung so richtig?

Vorab lieben Dank für eure Antworten!
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