Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Ich bin derzeit im mittleren Dienst tätig und möchte mich weiterbilden zum Beispiel durch ein Hochschulstudium. Ich mache mir gerade Gedanken ob ich nach Beendigung auch wieder 18 Monate Paragraph 24 blv warten muss um in den gehoben Dienst zu wechseln?
Vielleicht hat ja jemand eine Antwort auf meine Frage würde mich sehr freuen.
Vielen Dank Kalle
Laufbahnwechesel
Moderator: Moderatoren
Re: Laufbahnwechesel
Ja, das musst du und sogar zusätzlich noch 6 Monate Bewährung in der alten Besoldungsgruppe.
§24 BLV Absatz 2 Nr. 2
...sich nach Erlangung der Befähigung sechs Monate in der neuen Laufbahn bewährt haben.
Dafür bleibt dir wenigstens deine Erfahrungsstufe erhalten, die sonst erst ab dem Studium und den zusätzlich 1,5 Jahren Laufbahnbefähigung berechnet würde (Erfahrungszeit in der neuen Laufbahn nach Laufbahnbefähigung).
§24 BLV Absatz 2 Nr. 2
...sich nach Erlangung der Befähigung sechs Monate in der neuen Laufbahn bewährt haben.
Dafür bleibt dir wenigstens deine Erfahrungsstufe erhalten, die sonst erst ab dem Studium und den zusätzlich 1,5 Jahren Laufbahnbefähigung berechnet würde (Erfahrungszeit in der neuen Laufbahn nach Laufbahnbefähigung).