Wechsel Landesbehörde / Bundesbehörde

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buscda
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Wechsel Landesbehörde / Bundesbehörde

Beitrag von buscda »

Guten Tag zusammen,

ich bin ein StOI A10 in NRW, mit Erfahrungsstufe 6. Nun steht im Raum ggf. an das BZST als Bundesbeamter zu wechseln.
Nun meine Fragen finanzieller Art, die ich nicht unbedingt gleich beim ersten Vorstellungsgespräch klären möchte :

- Werden die Erfahrungsstufen beim Wechsel Land-Bund übernommen ?
sdh1807
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Re: Wechsel Landesbehörde / Bundesbehörde

Beitrag von sdh1807 »

Wenn der Wechsel im Rahmen einer Versetzung erfolgt, ja

Ich bin selbst von der Bundeswehrverwaltung zur Finanzverwaltung gewechselt.
Ich habe dabei alles mitgenommen BesGr/Stufe, sowie Urlaub und Zeitguthaben.
buscda
Beiträge: 4
Registriert: 15. Jun 2015, 11:42
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Re: Wechsel Landesbehörde / Bundesbehörde

Beitrag von buscda »

Na, dann. Dann hast du genau den gegenteiligen Weg beschritten :Bund -> Land. Dann hoffe ich mal, dass es andersherum Land->Bund genau so ist
Syhra
Beiträge: 7
Registriert: 15. Aug 2012, 12:24
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Re: Wechsel Landesbehörde / Bundesbehörde

Beitrag von Syhra »

Ich wurde nach dem Wechsel zum BZSt (von der FHH) sogar in eine höhere Erfahrungstufe eingruppiert.

Die Eingruppierung erfolgte m.E. fairerweise aufgrund der tatsächlich gearbeiteten Jahre nach der Laufbahnprüfung - während ich damals bei der Umstellung von den Altersstufen zu den Erfahrungsstufen zu den "Verlierern" gehörte und seitens der FHH wie viele Lehrgangskollegen auch in die Überleitungsstufe zu Stufe 1 eingruppiert wurde, während Kollegen, die erst 1 und 2 Jahre nach uns die Laufbahnprüfung bestanden haben, in der Erfahrungsstufe 1 anfangen durften..

Lange Rede kurzer Sinn - die Erfahrungsstufen werden nicht unbedingt 1 zu 1 übernommen, sondern die Eingruppierung wird überprüft.
Monty
Beiträge: 69
Registriert: 25. Mai 2015, 08:38
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Re: Wechsel Landesbehörde / Bundesbehörde

Beitrag von Monty »

Hi Buscda,

da du den Dienstherrn wechselst erfolgt eine neue Stufenfestsetzung, die kann schlechter, aber auch besser sein.
Bei 1 fängst du auf alle Fälle nicht an. Die Zeit nach dem erlangen deiner Laufbahnbefähigung werden anerkannt .


Kurzes Beispiel: Du hast dein Studium im Januar 2000 abgeschlossen (bei Abschluss einer Laufbahnprüfung fallen die 1,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit weg):

Einstellung als Tarifbeschäftigter - im Januar 2000
1,5 Jahre Laufbahnbefähigung durch hauptberufliche Tätigkeit "Verbeamtung" - Juli 2001
2 Jahre Stufe 1 - bis Juli 2003
3 Jahre Stufe 2 - bis Juli 2006
3 Jahre Stufe 3 - bis Juli 2009
3 Jahre Stufe 4 - bis Juli 2012
4 Jahre Stufe 5 - bis Juli 2016
usw.

VG Monty
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