Hallo zusammen,
ich bin neu hier und bräuchte Hilfe bei einer Frage zur Berechnung des Mindesturlaubs,
die ich mir mit der Suche hier und dem Anhang des BMI-Rundschreibens selber nicht
abschliessend beantworten konnte.
Mein Dienstherr hat mir gem. § 12 (2) Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte
i.V.m. der Bundesbeihilfeverordnung 21 Kalendertage als Urlaub aus besonderem Anlass
für die Durchführung einer Reha-Massnahme genehmigt.
In diesen 21 Kalendertagen fielen konkret 14 Arbeitstage an.
Wie ist dieser Sonderurlaub bei drohender Dienstunfähigkeit auf die 20 Tage Mindesturlaub anzurechnen?
Beste Grüße
indiana
Frage zur Berechnung des Mindesturlaubs gem. EUGH-Urteil
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Re: Frage zur Berechnung des Mindesturlaubs gem. EUGH-Urteil
Stimmt.dibedupp hat geschrieben:Meines Wissens hat der Sonderurlaub mit Erholungsurlaub nichts zu tun, ist also auch nicht darauf anzurechnen.
Re: Frage zur Berechnung des Mindesturlaubs gem. EUGH-Urteil
Vielen Dank für eure Antworten.
Unsicher machte mich im BMI-Rundschreiben das Beispiel mit dem Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, denn der ist anzurechnen.
Unsicher machte mich im BMI-Rundschreiben das Beispiel mit dem Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, denn der ist anzurechnen.