Guten Tag,
ich habe mich schon ein wenig durch die Beiträge gelesen und leider keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Daher stellte ich die Frage hier einmal separat in der Hoffnung eine Antwort zu erhalten. Es geht um das Thema Schichtarbeit und der Vorlaufzeit der Schichteinteilung.
Grundsätzlich wird bei uns der Schichtplan (Früh-/Normal-/Spätschicht) jeweils für den folgenden Monat festgelegt, soweit so gut.
Jetzt ist durch einen hohen Krankenstand die Abdeckung der Schichten gefährdet und es wird die Übernahme bestimmter Schichten (Früh- bzw. Spätschichten) angeordnet.
Meine Frage ist, inwiefern dies zulässig ist bzw. welche Vorschriften (insbesondere in Bezug auf die Vorlaufzeit) hierbei beachtet werden müssen.
Das Problem was im Beispiel entstand war, das einer Beamtin eine Spätschicht mit 2 Tagen Vorlaufzeit angeordnet wurde und dies mit ihrem familiären Pflichten kollidierte.
Diese Kollegin hatte für diesen Zeitraum keine Möglichkeit mehr eine Betreuung für Ihr Kind zu organisiseren und die Situation eskallierte.
Meine Suche bzgl. Regelungen in diesem Fall brachte leider kein Ergebnis, ich hoffe ihr könnt mir hier einen Tipp/Hinweis geben. Vielen Dank.
Frage zur Schichtarbeit
Moderator: Moderatoren
- tiefenseer
- Beiträge: 484
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Frage zur Schichtarbeit
Hi,
schau einfach mal hier nach:
§ 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz; TzBfG - demnach Einhaltung der Mindestankündigungszeit von vier Tagen
Sollte Dein Vorgesetzter darauf bestehen (z.B. in Folge einer dienstlichen Weisung), dann solltest du an diesem Tag/Nacht mit Dein(en) Kind(ern) zum Dienst erscheinen und sie im "auf den Schreibtisch" setzen.
Interessant wird es, wenn das zur Nachtschicht passiert - ich könnte mir vorstellen, dass da so gegen einiges verstoßen wird.
Grundsätzlich hat er dann ein Problem, wenn er plötzlich in die Situation gedrängt wird Verantwortung für etwa zu unternehmen - Ausreden seinerseits helfen da keinem mehr weiter.
Was Du in jedem Fall tun solltest ist den PR darüber zu informieren!
In Tarifvereinbarungen könnte zu Ankündigungsfristen etwas geregelt sein.
Gruß
schau einfach mal hier nach:
§ 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz; TzBfG - demnach Einhaltung der Mindestankündigungszeit von vier Tagen
Sollte Dein Vorgesetzter darauf bestehen (z.B. in Folge einer dienstlichen Weisung), dann solltest du an diesem Tag/Nacht mit Dein(en) Kind(ern) zum Dienst erscheinen und sie im "auf den Schreibtisch" setzen.
Interessant wird es, wenn das zur Nachtschicht passiert - ich könnte mir vorstellen, dass da so gegen einiges verstoßen wird.
Grundsätzlich hat er dann ein Problem, wenn er plötzlich in die Situation gedrängt wird Verantwortung für etwa zu unternehmen - Ausreden seinerseits helfen da keinem mehr weiter.
Was Du in jedem Fall tun solltest ist den PR darüber zu informieren!
In Tarifvereinbarungen könnte zu Ankündigungsfristen etwas geregelt sein.
Gruß
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: Frage zur Schichtarbeit
§ 12 Arbeit auf Abruf
Geht es hierbei nicht um Beschäftigte die auf Abruf beschäftigt werden?
Schichtdienst ist doch keine Beschäftigung auf Abruf, sondern Arbeit nach einem Schichtplan.
Hier ist es ja keine böse Absicht des Arbeitgebers (der ja eigentlich die Schichtpläne rechtzeitig bekannt gibt) sondern eine Ausnahmesituation (hoffentlich).
Für mein Gefühl sind da 2 Tage Vorlaufzeit sogar recht reichlich.
Meine Frau arbeitet in der Pflege Schichtdienst, da kann schon mal frühs um 6 das Telefon klingeln und gefragt werden ob man Frühdienst machen kann. Aber es wird gefragt, nicht angeordnet.
In diesem Fall finde ich (persönliche Meinung) 2 Tage Vorlaufzeit akzeptabel. Allerdings hätte hier die familiäre Situation stärkere Berücksichtigung finden müssen
Geht es hierbei nicht um Beschäftigte die auf Abruf beschäftigt werden?
Schichtdienst ist doch keine Beschäftigung auf Abruf, sondern Arbeit nach einem Schichtplan.
Hier ist es ja keine böse Absicht des Arbeitgebers (der ja eigentlich die Schichtpläne rechtzeitig bekannt gibt) sondern eine Ausnahmesituation (hoffentlich).
Für mein Gefühl sind da 2 Tage Vorlaufzeit sogar recht reichlich.
Meine Frau arbeitet in der Pflege Schichtdienst, da kann schon mal frühs um 6 das Telefon klingeln und gefragt werden ob man Frühdienst machen kann. Aber es wird gefragt, nicht angeordnet.
In diesem Fall finde ich (persönliche Meinung) 2 Tage Vorlaufzeit akzeptabel. Allerdings hätte hier die familiäre Situation stärkere Berücksichtigung finden müssen
-
- Moderator
- Beiträge: 3952
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Frage zur Schichtarbeit
Stimmt. Die genannte Regelung hat mit dem geschilderten Fall gar nichts zu tun.sdh1807 hat geschrieben:§ 12 Arbeit auf Abruf
- Baumschubser
- Beiträge: 851
- Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Frage zur Schichtarbeit
Man kann immer wieder nur auf diese Seite hinweisen, da steht alles drin:
http://www.schichtplanfibel.de/meinfrei1.htm
Dienstplan ist Gesetz - das gilt dann aber für beide Seiten. Wenn du was geändert haben willst, musst du fragen und es kann abgelehnt werden und umgekehrt ist es genauso.
http://www.schichtplanfibel.de/meinfrei1.htm
Dienstplan ist Gesetz - das gilt dann aber für beide Seiten. Wenn du was geändert haben willst, musst du fragen und es kann abgelehnt werden und umgekehrt ist es genauso.
- tiefenseer
- Beiträge: 484
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Frage zur Schichtarbeit
Hallo miteinander,
leider ist der TE nicht Schlauer mit Euren (sdh1807/Torquemada) Hinweisen.
Ist nicht...gibs nicht...das kann jeder...
Nach meinem Wissen gibt es zu dieser Frage nur zwei Quellen:
Besagtes Gesetz oder Tarifverträge.
...oder der Link von baumschubser.....
Hier noch zwei HInweise, die vielleicht hilfreich sind:
https://openjur.de/u/560436.html
http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2012/z ... _11_04.pdf
Schönen Abend
leider ist der TE nicht Schlauer mit Euren (sdh1807/Torquemada) Hinweisen.
Ist nicht...gibs nicht...das kann jeder...
Nach meinem Wissen gibt es zu dieser Frage nur zwei Quellen:
Besagtes Gesetz oder Tarifverträge.
...oder der Link von baumschubser.....
Hier noch zwei HInweise, die vielleicht hilfreich sind:
https://openjur.de/u/560436.html
http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2012/z ... _11_04.pdf
Schönen Abend
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.