Wechsel von Teilzeit in Vollzeit vor Mutterschutz

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Hamschda
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Wechsel von Teilzeit in Vollzeit vor Mutterschutz

Beitrag von Hamschda »

Hallo zusammen,

ich habe mal eine vielleicht ungewöhnliche Frage..

Derzeit arbeite ich in Teilzeit mit 85%. Nun bin ich wieder schwanger und gehe Mitte Juli in Mutterschutz. Meine Frage ist nun, ob es "legal" ist, wenn man kurz vor Eintritt in den Mutterschutz wieder auf eine Vollzeitstelle wechselt und falls ja, wie lang der Zeitraum vor Eintritt in den Mutterschutz sein muss, damit man im Mutterschutz die vollen Bezüge erhält. Würde es z.B. reichen, zum 1. Juli in Vollzeit zu wechseln?

Viele Grüße
Hamschda
Hamschda
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Re: Wechsel von Teilzeit in Vollzeit vor Mutterschutz

Beitrag von Hamschda »

Die Teilzeit ist nicht befristet. Ich müsste also zunächst einen Antrag auf Vollzeitbeschäftigung stellen, was aber laut Auskunft meines Personalreferates kein Problem wäre, da meine Stelle aufgrund der geringen Reduzierung nicht anderweitig besetzt wurde.

Darf denn der Antrag auf Vollzeitbeschäftigung abgelehnt werden, weil ich danach in den Mutterschutz und im Anschluss in Elternzeit gehe?
Torquemada
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Re: Wechsel von Teilzeit in Vollzeit vor Mutterschutz

Beitrag von Torquemada »

Hamschda hat geschrieben:
Darf denn der Antrag auf Vollzeitbeschäftigung abgelehnt werden, weil ich danach in den Mutterschutz und im Anschluss in Elternzeit gehe?
Das sind doch Rechtsfragen. Und im Forum darf kein Rechtsrat erteilt werden. Das du offenbar die Vollzeit nur möchtest, um mehr Geld im Mutterschutz zu bekommen (bei einem weiteren Kind innerhalb der Elternzeit von drei Jahren würdest du dann auch mehr bekommen) könnte das nichtjuristische Empfinden denken, dass mit diesem Grund deine Behörde ablehnen könnte.
Nur.......Richter sehen dass vielleicht anders. Es gibt auch Fälle, in denen Oma oder Partner das Kind erziehen und dann die Beamtin Vollzeit einsteigt.

Tipp: Einfach das Ende der Teilzeitbeschäftigung beantragen und sehen, was die meinen.
Hamschda
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Re: Wechsel von Teilzeit in Vollzeit vor Mutterschutz

Beitrag von Hamschda »

Also ganz sicher darf die Behörde meinen Antrag auf Vollzeit nicht ablehnen, weil ich in den Mutterschutz gehe, da man hier ganz schnell im Bereich der Diskriminierung wäre. Da müssten schon andere dienstliche Gründe entgegen stehen. Und da ich auch keine 3 Jahre Elternzeit mache, wirkt sich das auch nicht weiter aus. Wobei ich es schon komisch finde, dass eine Unterbrechung der Elternzeit, um die Mutterschutzbezüge zu bekommen gängige Praxis ist, und mein Anliegen hier als "Schmarotzertum" dargestellt wird. Was nun die Betreuung des Kindes damit zu tun hsben soll verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Aber dann werde ich mich zu gegebener Zeit an mein Personalreferat wenden.
sdh1807
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Re: Wechsel von Teilzeit in Vollzeit vor Mutterschutz

Beitrag von sdh1807 »

Ach das wäre dann Diskriminierung.
Schnell mal eben auf Vollzeit zu gehen um dann mehr Zuschuss zum Mutterschaftsgeld/Elterngeld zu kassieren ist dann was? Beschiss?
Torquemada
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Re: Wechsel von Teilzeit in Vollzeit vor Mutterschutz

Beitrag von Torquemada »

Hamschda hat geschrieben: Wobei ich es schon komisch finde, dass eine Unterbrechung der Elternzeit, um die Mutterschutzbezüge zu bekommen gängige Praxis ist, und mein Anliegen hier als "Schmarotzertum" dargestellt wird.
Dieses "starke Wort" kommt ja jetzt von DIR. Womit du deine persönliche Meinung zu der Sache wohl unbewusst äußerst.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unterbrechung der Elternzeit ist inzwischen vom Gesetzgeber umgesetzt worden und hat mit deinem Gedankenspiel erstmal nichts zu tun.
Es bleibt dir unbenommen, sofort auf März einen Antrag auf Beendigung der Teilzeit zu stellen.
Hamschda
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Re: Wechsel von Teilzeit in Vollzeit vor Mutterschutz

Beitrag von Hamschda »

@sdh1807: "Beschiss" wäre es wohl nur, wenn ich mich hier auf illegale Weise bereichern würde - was ich nicht tue.

@ Torquemada: Tut mir leid, wenn ich die Aussage vielleicht falsch interpretiert habe, aber es kam mir so rüber. Und dass Leute anscheinend so denken zeigt sich ja eindeutig an dem Beitrag von sdh1807. Es spiegelt nicht meine Meinung dazu wider, sondern vielmehr das was ich als Reaktion von Außenstehenden erwarte. Und darin wurde ich hier ja nun ganz eindeutig bestätigt.

Die Beendigung der Elternzeit habe ich nun mal als Beispiel herangezogen - dass es sich rechtlich um etwas anderes handelt ist mir klar, aber die Konsequenz ist doch die selbe. Man hat nicht gearbeitet zwischen zwei Kindern und erhält dann noch plötzlich das volle Gehalt. Das stößt wahrscheinlich bei vielen hier auch auf Missgunst. Wenn ich im Moment noch in Elternzeit wäre hätte ich diese ja wie gesagt einfach beenden können zum Mutterschutz hin, aber leider war es auf meiner Stelle nicht möglich mit nur 30 Stunden wieder einzusteigen.
sdh1807
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Re: Wechsel von Teilzeit in Vollzeit vor Mutterschutz

Beitrag von sdh1807 »

Gut meinen Post kann man so lesen.
War zwar nur als Erwiderung auf das harte Wort Diskriminierung gedacht.
Es nervt mich nämlich, dass oft wenn eine Frau ihren Willen nicht bekommt "Diskriminierung" geschrieen wird.

Wenn sie und ihr Dienstherr einen Abrede getroffen haben, dass sie auf nur 85 % Arbeiten gehen kann man die Abrede auch nur beiderseits ändern.
Das heißt wenn ihr DH nein zur Vollzeit sagt, weil er nicht genug Arbeit hat oder weil sie diese 100% Arbeit ja tatsächlich nicht bringen (weil sie ja dann im Mutterschutz sind) sehe ich keine Diskriminierung drin wenn der DH sagt er hat kein Interesse die Abrede zu ändern. Er zahlt ja nur drauf (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld)

Nicht umsonst wurde der Steuerklassenhoppserei vor dem Mutterschutz mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs Einhalt geboten.
(schnell mal vor Mutterschutz StKl 3 um maximalen Zuschuss zu generieren und direkt im Mutterschutz wieder auf 4/5)

Es kann aus Sicht des Dienstherren nicht gewollt sein Tatsachen zu schaffen, die dazu führen dass er dann mehr Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen muss.
Torquemada
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Re: Wechsel von Teilzeit in Vollzeit vor Mutterschutz

Beitrag von Torquemada »

sdh1807 hat geschrieben:......(Der Dienstherr) zahlt ja nur drauf (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld)

........

Es kann aus Sicht des Dienstherren nicht gewollt sein Tatsachen zu schaffen, die dazu führen dass er dann mehr Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen muss.
Beamtinnen erhalten keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und auch kein Mutterschaftsgeld.
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