<Die Minderung von derzeit 1,025 Prozent der Versorgungsbezüge
<kommt dem Bundeshaushalt zugute, aus dem die Beihilfeleistungen finanziert werden.
Hab gerade die Bezügemitteilung erhalten..
nicht wundern :
<<ab 01.01.2015 1,175 Prozent <<
Aber im März kommt ja die nächste Erhöhung
Abzug Pflegeleistung § 50 f BeamtVG.
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Re: Abzug Pflegeleistung § 50 f BeamtVG.
Tolles Ikon.....leider hast du dich nicht ausführlich mit dem "Pflegestärkungsgesetz" befasst. Es wird noch ein zweiter Erhöhungsschritt folgen, der 0,2 Prozentpunkte betragen soll.Herm hat geschrieben:<Die Minderung von derzeit 1,025 Prozent der Versorgungsbezüge
<kommt dem Bundeshaushalt zugute, aus dem die Beihilfeleistungen finanziert werden.
Hab gerade die Bezügemitteilung erhalten..
nicht wundern :
<<ab 01.01.2015 1,175 Prozent <<
Aber im März kommt ja die nächste Erhöhung
Satz dann also 2,55 Prozent. Macht für dich dann schlappe 1,275 Prozent.
Weiss jemand, ob gegen dieses Konstrukt des § 50f Urteile von Verwaltungsgerichten vorliegen ?
Re: Abzug Pflegeleistung § 50 f BeamtVG.
Davon weiss ich nichts...(Urteile)
Ehrlich gesagt wusste ich auch nicht das bei Zahlung der Versorgungsbezüge
dieser Betrag abgezogen wird. Wenn mann arbeitet bezahlt man ja nur die
"billige Pflegepflichtversicherung".
Erst bei Eintritt der DDU ist mir dieser "Posten" aufgefallen.
x 0,99 und Abzug Pflegeleistung § 50 f BeamtVG..
71,75 % Pension sind das nicht.("Für den der durchhält")
Und in Zukunft wird bestimmt noch weiter gekürzt.
Ehrlich gesagt wusste ich auch nicht das bei Zahlung der Versorgungsbezüge
dieser Betrag abgezogen wird. Wenn mann arbeitet bezahlt man ja nur die
"billige Pflegepflichtversicherung".
Erst bei Eintritt der DDU ist mir dieser "Posten" aufgefallen.
x 0,99 und Abzug Pflegeleistung § 50 f BeamtVG..
71,75 % Pension sind das nicht.("Für den der durchhält")
Und in Zukunft wird bestimmt noch weiter gekürzt.
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Re: Abzug Pflegeleistung § 50 f BeamtVG.
Der Faktor hat was damit zu tun, dass die seit 2009 in der monatlichen Zahlung integrierte Sonderzahlung für Pensionäre seit 2004 nicht mehr steigen soll.Herm hat geschrieben:
x 0,99 und ...
Den ganzen Irrsinn kann ein normaler Mensch ja gar nicht mehr begreifen.
Re: Abzug Pflegeleistung § 50 f BeamtVG.
Da bin ich gerade noch einmal drauf gestossen, auf den § 50 f BeamtVG
Seit Jahren ist meine Frau in einer Pflegestufe, und seitdem ich pensioniert bin, habe ich die Pflege übernommen. Kommt für den Staat ja auch deutlich billiger. Meine Frau bekommt 170,80 Euro von der Beihilfestelle und 73,20 Euro von der priv. Krankenversicherung monatlich.
So nimmt der liebevolle Staat von seinem Anteil gleich 16,91 %, hier 28,89 Euro gleich wieder weg.
Glaubt ihr, dass ich diese Banausen in Berlin jemals wieder wählen werde ?
Seit Jahren ist meine Frau in einer Pflegestufe, und seitdem ich pensioniert bin, habe ich die Pflege übernommen. Kommt für den Staat ja auch deutlich billiger. Meine Frau bekommt 170,80 Euro von der Beihilfestelle und 73,20 Euro von der priv. Krankenversicherung monatlich.
So nimmt der liebevolle Staat von seinem Anteil gleich 16,91 %, hier 28,89 Euro gleich wieder weg.
Glaubt ihr, dass ich diese Banausen in Berlin jemals wieder wählen werde ?
"Man hat viel Philosophie nötig, um das zu bemerken, was man täglich sieht"
(Jean jacques Rousseau)
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Re: Abzug Pflegeleistung § 50 f BeamtVG.
[*]<Die Minderung von derzeit 1,025 Prozent der Versorgungsbezüge
<kommt dem Bundeshaushalt zugute, aus dem die Beihilfeleistungen finanziert werden.
..wer das glaubt,der zieht die Hose mit der Kneifzange an.
Das ist sehr pauschal gesagt. Das Geld fliesst in den Bundeshaushalt, aber die Beihilfe lebt von diesen Abzugsbeträgen mit Sicherheit nicht.
<kommt dem Bundeshaushalt zugute, aus dem die Beihilfeleistungen finanziert werden.
..wer das glaubt,der zieht die Hose mit der Kneifzange an.
Das ist sehr pauschal gesagt. Das Geld fliesst in den Bundeshaushalt, aber die Beihilfe lebt von diesen Abzugsbeträgen mit Sicherheit nicht.
"Man hat viel Philosophie nötig, um das zu bemerken, was man täglich sieht"
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