Hallo,
im Zuge meiner Ausbildung als Bundesbeamter werde ich an verschiedenen Standorten ausgebildetet.
Gemeinsam mit meiner Freundin (noch nicht verheiratet) wohne ich rund 500 Kilometer vom Ausbildungsstandort entfernt. Zeitweise habe ich dann wieder Praktika an meinem Wohnort. Habe ich in diesem Fall, also in der Zeit der Abwesenheit von meiner Wohnung und Freundin, Anspruch auf Trennungsgeld oder Geld für eine Heimfahrt? Ich habe nun schon mehrfach davon gehört, dass solche Ansprüche nur bei Ehepartnern oder Kindern bestehen.
Wie genau finde ich heraus, welche Ansprüche ich habe?
Meine erste Anlaufstelle war nun diese Seite:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Wirklich einfach zu verstehen ist das jedoch nicht, ich bin halt noch kein Beamter, der den Umgang mit den Gesetzestexten gelernt hat... Vielleicht mag mir ja hier jemand einen Anstoß geben. Vielen Dank!
Gruß
Ausbildung an versch. Standorten, Trennungsgeld u. Heimfahrt
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Re: Ausbildung an versch. Standorten, Trennungsgeld u. Heimf
Hallo!
Normalerweise ist es so, dass man auch als Lediger/Ledige Familienheimfahrten während der Ausbildung bekommt. Wann genau man diese bekommt, kann Dir sicher Dein Ausbildungsleiter sagen. Bei uns war es jedenfalls so.
Normalerweise ist es so, dass man auch als Lediger/Ledige Familienheimfahrten während der Ausbildung bekommt. Wann genau man diese bekommt, kann Dir sicher Dein Ausbildungsleiter sagen. Bei uns war es jedenfalls so.
Re: Ausbildung an versch. Standorten, Trennungsgeld u. Heimf
Deine Ausbildung teilt sich in zwei Teile, Theorie und Praxis. Für den Praxisteil erhälts du in der Regel eine Umzukostenvergütungszusage (Ukv). Kann bei dir entfallen, da du ja anscheinend an dem Ort der Praxis wohnst. Dafür gibt es dann kein Trennungsgeld.
Für die Theorie bist du Trennungsgeldberechtigt (auswärtiges Verbleiben). Durch diese Berechtigung stehen dir auch Beihilfen für Familienheimfahrten zu. Unverheiratet und über 18 Jahre einmal im Monat.
Für die Theorie bist du Trennungsgeldberechtigt (auswärtiges Verbleiben). Durch diese Berechtigung stehen dir auch Beihilfen für Familienheimfahrten zu. Unverheiratet und über 18 Jahre einmal im Monat.
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Re: Ausbildung an versch. Standorten, Trennungsgeld u. Heimf
Ich danke für Eure Antworten!
Gruß
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