Hallo Ich noch mal
In einem anderen Thread schrieb ich schon das ich im Moment mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet bin.
Bevor die Abordnung begann sagte mir die Personalstelle meines alten Arbeitgebers das während der Abordnung die Arbeitszeitregelung meines alten Arbeitgebers , Bahn, mit 39 Wochenstunden, weiterhin gelte.
Erst mit meiner Versetzung nach 6 Monaten zu meinem neuen Arbeitgeber wird dessen Arbeitszeitregelung von 41 Wochenstunden wirksam.
Jetzt nach 6 Wochen Abordnung treten die ersten Probleme mit der Arbeitszeitabrechnung auf.
Keiner will mehr was von den 39 Wochenstunden während meiner Abordnung wissen.
Da hört bei mir der Spass aber auf, schließlich geht es um ca 7 zusätzliche freie Tage während meiner 6 monatigen Abordnung.
Gibt es zu meinem Problem eine beamtenrechtliche Grundlage , § , worauf ich mich berufen kann?
viele Grüße
Richard
Arbeitszeit während der Abordnung??
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Re: Arbeitszeit während der Abordnung??
Hallo
es gilt immer die Arbeitszeit der Behörde, bei der du eingesetzt wirst.
Ist bei mir genauso
Gruß
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Re: Arbeitszeit während der Abordnung??
Stimmt. Es sei denn, man hätte eine Sondervereinbarung getroffen. Du bist offenkundig falsch informiert worden.dibedupp hat geschrieben:Ja, kenne ich auch nicht anders.watschenmann hat geschrieben:Hallo
es gilt immer die Arbeitszeit der Behörde, bei der du eingesetzt wirst.
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