Anrechnung von Tätigkeiten auf Probezeit nach §29 BLV

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Sylvain
Beiträge: 1
Registriert: 9. Okt 2014, 10:55
Behörde:

Anrechnung von Tätigkeiten auf Probezeit nach §29 BLV

Beitrag von Sylvain »

Hallo,

ich habe eine Frage zur möglichen Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten, die vor Erwerb der Bildungsvoraussetzungen abgeleistet wurden. Im Gegensatz zum §21 BLV, der explizit auf §19 (3) ( verweist, benennt der §29 nur den §19 (4).

Mir ist jedoch erklärt worden, meine langjährige Berufserfahrung (auch als Teamleiter) könne nicht auf die Probezeit im Höheren Dienst angerechnet werden, weil sie vor Masterabschluss abgeleistet wurden. Das würde man im Hause so machen. Begründet wurde der Bescheid aber nur mit §§28 und 29 BLV. Ich weiß, dass der §29 eine Kann-Bestimmung darstellt; eine Prüfung, ob meine Tätigkeiten angerechnet werden können, hat aber mit o.g. Begründung gar nicht erst stattgefunden ...

Für die Anrechnung zur Verbeamtung auf Probe wurde die Zeit im selben Job nach Masterabschluss als angemessen erachtet. Auch bei der Berechnung der Erfahrungsstufe gab es keine Probleme.

Ich stehe nun vor der Frage, ob ich gegen die Berechnung der Probezeit Einspruch einlege. Bevor ich mich unnötig bei der Perso unbeliebt mache, wollte ich Euch hier einmal um Rat fragen. Was sind Eure Erfahrungen?

Vielen Dank im Voraus,
Sylvain
Antworten