Anwärterbezüge zurückzahlen?

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Planer
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Anwärterbezüge zurückzahlen?

Beitrag von Planer »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe einige Fragen zur Rückzahlung von Anwärterbezügen. Ich hoffe, dass jemand so nett ist und sich kurz Zeit nimmt. Dafür schon mal Vielen Dank! :)

Folgende Situation: Ein Regierungsinspektoranwärter bei einer Bundesbehörde merkt, dass die angestrebte Laufbahn im gehobenen Dienst doch nicht das Richtige für ihn ist. Alternative wäre wahrscheinlich, ein Studium an einer "normalen" Hochschule anzunehmen. Solange noch keine 3 Monate seit Ernennung verstrichen sind, darf man die Bezüge ja auch bei selbst eingeleiteter Entlassung behalten (BBesGVwV 59.5.5 a). Was aber wenn man das Ganze erst später feststellt, also z.B. nach einem Dreivierteljahr? Angeblich darf man dann zumindest 750 DM (ca. 385€) für jeden gezahlten Monat behalten, wahrscheinlich da man das angeblich braucht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (zu wenig, aber egal) (BBesGVwV 59.5.2).

Ebenfalls in 59.5.2 taucht das hier auf: "Auf die Rückforderung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde."
Was sollte vorliegen, damit eine solche Härte anerkannt wird, bzw. wie wirkt sich z.B. etwas Erspartes aus früherer Zeit hierauf aus? Ist man durch die "kann"- Formulierung vom Wohlwollen des Dienstherren abhängig?

Wie sieht es aus, wenn man (absichtlich) durchfällt? Keine Rückzahlung nötig? Kann es sein, dass man Pech hat und überhaupt erst nach z.B. 1,5 Jahren durchfallen kann, weil vorher keine endgültigen Prüfungen geschrieben werden? Kann der Dienstherr einem noch eine Chance geben und dann darf man die Klausuren noch mal in einem Jahr schreiben und das eigentliche Ziel wird verfehlt?

Kann man den Dienstherren irgendwie dazu bringen einen rauszuschmeißen, sodass man quasi nicht selbstverschuldet aussteigt?

Wie verhält sich das mit der PKV, wenn man nicht nahtlos in das neue Studium übergeht, weil das z.B. erst zum nächsten Wintersemester wieder los geht? Ist man gezwungen in der PKV zu bleiben? Wenn ja, wie verändert sich der Tarif, wenn man vorher einen Anwärtertarif mit Beihilfe hatte (ca. 50€), der ja nun nicht mehr gültig sein dürfte. Kommt man auch in der Zwischenzeit irgendwie wieder in die GKV, v.a. in die Familienversicherung?
Planer
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Re: Anwärterbezüge zurückzahlen?

Beitrag von Planer »

Weiß tatsächlich niemand etwas darüber? Ich würde mich auch über Teilantworten freuen.
El Pocho
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Re: Anwärterbezüge zurückzahlen?

Beitrag von El Pocho »

Wenn du durch irgendwelche Prüfungen (zumeist Zwischenprüfung) durchfällst, musst du nichts zurückzahlen. Genauso wenn du ganz am Ende des Studiums nicht übernommen wirst, weil der Notenschnitt nicht ausreicht.

Wenn du deinen Dienstherren dazu bringst dich zu entlassen durch ein Fehlverhalten deinerseits, musst du die Anwärterbezüge zurückzahlen.

Für die Problematik der PKV könntest du deinen Makler oder die PKV direkt befragen.
Torquemada
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Re: Anwärterbezüge zurückzahlen?

Beitrag von Torquemada »

Die Problematik mit der Krankenversicherung klärst du bitte mit deiner vorigen gesetzlichen Krankenversicherung. So wie ich es verstehe, warst du vorher familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Falls es da Schwierigkeiten gibt, kannst du NOTFALLS (und das ist ja unglaublich) einfach eine sozialversicherungpflichtige Arbeit aufnehmen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Irgendeine Dödel-Arbeit für eine kurze Zeit wirst du schon finden............
Planer
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Re: Anwärterbezüge zurückzahlen?

Beitrag von Planer »

Wollte mich nochmal für die Antworten bedanken. Die helfen mir durchaus weiter.
Planer
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Zeit im Dienst nachprüfbar?

Beitrag von Planer »

Inzwischen ist mir noch eine andere Frage in den Sinn gekommen: Angenommen ich war erst sehr kurz im Beamtenverhältnis auf Widerruf und lasse mich entlassen. Angenommen ich bewerbe mich in einigen Jahren wieder beim öffentlichen Dienst, z.B. wieder für eine Beamtenlaufbahn, diesmal aber beim Land oder bei den Kommunen. Merken die irgendwann, dass ich schonmal für kurze Zeit Beamtenanwärter bei einer Bundesbehörde war? Oder mit anderen Worten: Muss ich das dann im Lebenslauf angeben, auch wenn ich ohne diese Angabe keinerlei Lücke in meinem Lebenslauf habe (es geht um wenige Wochen im Dienst)? Verbaue ich mir mit so einer Vorgehensweise womöglich endgültig den Weg in den Öffentlichen Dienst / in das Beamtenverhältnis, da ich wegen irgendwelcher zentral gespeicherter Daten, zwingend diese wenigen Wochen angeben muss und dann logischerweise von der Personalabteilung kritisch beäugt werde?

Diesmal wäre es für mich durchaus dringend, zu erfahren, wie es sich in diesem Fall verhält.
herr b
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Re: Anwärterbezüge zurückzahlen?

Beitrag von herr b »

In NRW ist es so das man bei der Bewerbung angeben muss ob man mal im ö.D. tätig
gewesen ist. Meine Dienststelle geht mittlerweile dahin vor, das sofern bereits ein
Dienstverhältnis mal bestanden hat, die Bereitschaft gegeben werden muss in alte
Personalakten gucken zu lassen...
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Planer
Beiträge: 6
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Re: Anwärterbezüge zurückzahlen?

Beitrag von Planer »

Hmm, das würde die Sache natürlich nicht gerade einfacher machen. Gibt es vielleicht noch andere Erfahrungen aus vielleicht anderen Bundesländern?

Ich kann halt auch nicht wirklich einschätzen, ob das ein zu großer Makel wäre.
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