Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal????

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Richard
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Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal????

Beitrag von Richard »

Hallo
ich bin seit über 20 Jahren Beamter im mittleren techn. Dienst.
und aus gesundheitlichen Gründen bei meinem jetzigen Arbeitgeber betriebsdienstuntauglich.
Ich bin Überhangpersonal, und jetzt zu einer anderen Bundesbehörde abgeordnet, mit Ziel der Versetzung nach 6 Monaten.
Bei meinem neuen Arbeitgeber bekomme ich aber auch nach der Versetzung keinen festen Dienstposten/festen Arbeitsplatz und bleibe dort weiterhin Überhangpersonal.
Ist das überhaupt zulässig?
Wenn ich sowieso keinen festen Arbeitsplatz dort bekomme, muss ich dann einer Versetzung zustimmen?
Eine dauerhafte Abordnung wäre mir am liebsten, die neue Arbeit macht mir sehr viel Spass und ich könnte die Vergünstigungen meines alten Dienstherren noch nutzen.
Was ist rechlich in meinem Fall zu beachten?
Bin für jeden brauchbaren Tip dankbar.

viele Grüße

Richy
Torquemada
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Re: Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal

Beitrag von Torquemada »

Richard hat geschrieben: Bei meinem neuen Arbeitgeber bekomme ich aber auch nach der Versetzung keinen festen Dienstposten/festen Arbeitsplatz und bleibe dort weiterhin Überhangpersonal.
Ist das überhaupt zulässig?


Einfache Antwort: Das ist nicht zulässig.
Richard
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Re: Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal

Beitrag von Richard »

Hallo

Wo kann ich die Nichtzulässigkeit mit Paragraphenverweis nachlesen?


Gruß Richard
jaschatz
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Re: Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal

Beitrag von jaschatz »

Hallo Richard,

leider kann ich keine Paragraphen nennen, a b e r
eine Abordnung kann über Jahre dauern u n d keinen neuen Dienstposten beinhalten.

Du kannst bei deinen alten Dienstherrn weiter verbleiben bis du einer Versetzung zustimmst.

Dieser Zusatz, Abordnung mit dem Ziel einer Versetzung nach 6 Monaten, ist nix als Augenwischerei...... :oops: :oops: :oops:
Torquemada
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Re: Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal

Beitrag von Torquemada »

Eine Versetzung geht beamtenrechtlich IMMER mit der Übetragung eines Dienstpostens einher. Ich kürze das jetzt ab ohne die ganzen Begriffen wie abstrakt funktionelles Amt, konkret funkt.Amt etc. zu gebrauchen.

Da es bei deiner Konstruktion keinen Dienstposten gibt, ist die Versetzung gegen deinen Willen niemals möglich. Zur Gesamtproblematik hat das Bundesverwaltungsgericht 2006 höchtrichterlich entschieden.
Solltest du nicht einverstanden sein und dein Dienstherr die Abordnung nicht berlängern wollen, teilst du eben mit, dass du nicht einverstanden bist.
Gerda Schwäbel
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Re: Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich werde den Verdacht nicht los, dass Richard innerhalb einer größeren Organisationseinheit als Springer eingesetzt wird und er der Meinung ist, er hätte nur dann einen Dienstposten, wenn ihm ein Zimmer, ein Schreibtisch und eine Telefonnummer dauerhaft zugeordnet sei.
T-Beamtin79
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Re: Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal

Beitrag von T-Beamtin79 »

Warte doch die nächste Rotationswelle ab, dann könntest Du Deinen Dienstposten bekommen. Du solltest den Personalrat ansprechen und nachfragen, ob es ein KLEBEN von Überhangspersonal schonmal gegeben hat.

Sollte der Personalrat schweigen, läßt sich vermuten, das er sich nicht in die Suppe spucken will und seine eigenen Kandidaten favorisieren will. Ich habe soetwas schon erlebt, da sind aber Personalratsmitglieder auf die Barikaden gegangen, weil sie bei den Entscheidungen nicht gefragt wurden, dies war auch in keinen Protokollen zu lesen. Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben geschwiegen, damit der Betriebsratsvorsitzende dieses DING drehen konnte.

Ein darauf folgender Versuch einige Betriebsratsmitglieder abzuservieren, scheiterte erstmal.


Personalräte und Betriebsräte sind in der Mitbestimmung.
... - oft bei Ihrem Gegenüber Kopfschütteln hervorrufen, weil Sie einen Sachverhalt anders einordnen als er. Recht ist keine Mathematik.
Adler
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Re: Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal

Beitrag von Adler »

Vielleicht kannst du hieraus Kraft saugen:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... 8U2C8.07.0

Insbesondere Randnummer 20 und 21.

Entscheidend ist, ob du jetzt einen Dienstposten hast, also ein Planstelle, die auch im Geschäftsverteilungsplan mit konkreten hoheitlichen Aufgaben verbunden ist.
Wenn nein, dann sollte man ggf. das ganze Urteil lesen.
In dem Urteil wurden die Beamten versetzt, ohne das es in der neuen Dienststellen Planstellen gab. Im Stellenpool hatten die Leute nicht einmal eine Stelle mit Wegfallvermerk. Beamte können aber nur von einer Stelle (Dienstposten) auf eine andere Stelle versetzt werden. Ein Beamten dauerhaft oder für unbestimmte Zeit ohne Dienstposten zu lassen ist unzulässig.

Zwischenzeitlich wurde in Berlin der Stellenpool aufgelöst und die Leute mussten von ihren ursprünglichen Dienststellen wieder aufgenommen werden, sofern sie nicht mit "goldenen Handschlag" ausgeschieden sind.
Aus dem zentralen Personalüberhang wurde wieder ein dezentraler Personalüberhang gemacht. Stellen mussten allerdings geschaffen werden, denn sonst müssten die Personalkosten aus anderen Quellen finanziert werden.

(Hat dein Dienstposten keine hoheitlichen Aufgaben, dann ist es per se keine Beamtenstelle. Das aber nur am Rande. Beamte sollen meist nur Personalkosten sparen, deshalb pfeifen viele Dienststellen auf das "hoheitliche")
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Johnny75
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Re: Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal

Beitrag von Johnny75 »

Wie Gerda schon richtig sagt, sollte hier erst einmal klar gestellt werden, was der TE überhaupt genau meint.

Versetzt werden muss er auf einen Dienstposten (Versetzungsbescheid mit "hiermit versetze ich sie zu Behörde XY auf den Dienstposten 008/015 'VwBea B', etc. pp.").

Eingesetzt werden kann er in der Folge im Rahmen des Direktionsrechtes grundsätzlich dort, wo der Dienststellenleiter ihn haben will, ob auf seinem angestammten Dienstposten oder anderswo.Ein Beamter muss hier meist mehr "erdulden" als ein Arbeitnehmer, dessen Tätigkeiten in einem Arbeitsvertrag idR genau beschrieben sind und nicht ohne Weiteres geändert werden können.

Wir haben bei uns zum Beispiel Kostenabrechner, die abwechselnd die IT betreuen und die Poststelle führen. Da geht so einiges :wink:
Richard
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Re: Überhangpersonal bleibt nach Versetzung Überhangpersonal

Beitrag von Richard »

Hallo Leute

Danke für eure Meinungen zu meinem Problem-

Nun ist seit Erstellung meines Thread wieder etwas Zeit ins Land gegangen und es haben sich Neuigkeiten ergeben.
Die Sache mit "bleibt nach Versetzung weiterhin Überhangpersonal" ist vom Tisch. das war ein Missverständniss meines neuen Diensstellenleiters.

Die neueste Aussage meines neuen Dienstherren lautet folgendermaßen:

" Nach Ihrer Versetzung werden Sie selbstverständlich einen „festen Arbeitsplatz“ besitzen. Ihre Planstelle wird von der Bahn (BEV) zum ...... verlagert. Dass es sich nicht um eine originäre .....-Planstelle handelt, ist für Sie ohne Bedeutung. Die Planstelle ist deshalb nicht etwa in ihrem Bestand gefährdet, sondern verbleibt bis zu Ihrem (altersbedingten) Ausscheiden beim ....."
"Eine andere Frage ist es, ob Sie eine „Funktion“ im Gefüge der Geschäftsstelle besetzt. Dies ist lediglich für die Frage der internen Stellenverteilung von Bedeutung. In jedem Fall aber sind Ihnen tarifgerechte Tätigkeiten zuzuweisen, wobei wir davon ausgehen, dass solche in den Geschäftsstellen, für die eine Verstärkung aus Überhangbehörden vorgesehen wurde, vorhanden sind."

was meint ihr dazu?

viele Grüße

Richard
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