Familienzuschlag während Mutterschutzgeld?

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
mojo81
Beiträge: 1
Registriert: 18. Jul 2013, 11:06
Behörde:

Familienzuschlag während Mutterschutzgeld?

Beitrag von mojo81 »

Hallo,

meine Frau und ich sind Bundesbeamte und aktuell haben wir ein Kind (Kindergeld, Familienzuschlag & Stundenreduzierung bekommt sie).

Nun ist meine Frau wieder schwanger (Zwillinge juhu :-)) und ich würde gerne ab Geburt Elterngeld in Anspruch nehmen. Meine Frau steckt dann noch mitten in der Mutterschutzzeit - jetzt die Frage:

Wenn ich Elterngeld beziehe, bekommt dann meine Frau mit dem Mutterschaftsgeld den vollumfänglichen Familienzuschlag? Die Frage bezieht sich einerseits auf die Zeit vor Geburt - aber vor allem nach Geburt der Zwillinge.

Vielen Dank schonmal für die Antworten. Konnte dazu bisher Nichts im Netz lesen.
pippo_88
Beiträge: 3
Registriert: 19. Jul 2013, 13:17
Behörde:

Re: Familienzuschlag während Mutterschutzgeld?

Beitrag von pippo_88 »

mojo81 hat geschrieben:Hallo,

meine Frau und ich sind Bundesbeamte und aktuell haben wir ein Kind (Kindergeld, Familienzuschlag & Stundenreduzierung bekommt sie).

Nun ist meine Frau wieder schwanger (Zwillinge juhu :-)) und ich würde gerne ab Geburt Elterngeld in Anspruch nehmen. Meine Frau steckt dann noch mitten in der Mutterschutzzeit - jetzt die Frage:

Wenn ich Elterngeld beziehe, bekommt dann meine Frau mit dem Mutterschaftsgeld den vollumfänglichen Familienzuschlag? Die Frage bezieht sich einerseits auf die Zeit vor Geburt - aber vor allem nach Geburt der Zwillinge.

Vielen Dank schonmal für die Antworten. Konnte dazu bisher Nichts im Netz lesen.

Hallo,

erstmal herzlichen Glückwünsch zum neuen Nachwuchs!
Prinzipiell müsste deine Ehefrau volles Mutterschaftsgeld beziehen können, die Anforderungen werden meines Erachtens alle erfüllt. Hier nochmal alle Voraussetzungen:

Schwangere, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sowie freiwillig Versicherte kommen in den Genuss dieser finanziellen Leistung. Dasselbe gilt für Studenten und Erwerbsunfähigkeitsrentnerinnen. Wer keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, hat keinen Anspruch auf diese Leistung.
Mutterschaftsgeld wird während der Schwangerschaft als Lohnersatzleistung gezahlt. Dafür müssen Schwangere der Krankenkasse eine Bescheinigung des Arztes, respektive der Hebamme, vorlegen, aus der der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht. Diese Bescheinigung darf frühestens sieben Wochen vor diesem Termin, aber nicht erst nach der Geburt erstellt werden. Die Krankenkasse übernimmt einen Eigenanteil von bis zu 13 Euro pro Tag. Da werdende Mütter keine Einkommenseinbußen erzielen dürfen, übernimmt der Arbeitgeber die Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen.

Da ihr Zwillinge bekommt, bekommt ihr anscheinend noch über einen längeren Zeitraum Geld:
[..]Mutterschaftsgeld wird sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt bezahlt. Eltern von Mehrlingen erhalten diese finanzielle Leistung bis zur zwölften Woche nach der Entbindung. Sie muss übrigens nicht versteuert werden, hier greift allerdings der Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass beim Steuerbescheid der Betrag dem Einkommen des Ehepartners hinzugerechnet und dann ein neues zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird.[..]


Viele Grüße!
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Familienzuschlag während Mutterschutzgeld?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

pippo_88 hat geschrieben: Hallo, ...Viele Grüße!
Haben Sie den Beitrag von mojo81 überhaupt gelesen? :twisted:
Die Kinder sind noch gar nicht da und Frau mojo ist Beamtin. :!:

Frau mojo bekommt während der Schutzfrist kein Mutterschaftsgeld sondern die Bezüge weitergezahlt. Sobald mojo81 wegen Elternzeit beurlaubt ist, bekommt Frau mojo den Verheiratetenanteil im Familienzuschlag ungekürzt (aber vielleicht mit Teilzeitkürzung). Den Kinderanteil im FZ bekommt sie auch, ob sie ihn "vollumfänglich" erhält, hängt von ihrem Beschäftigungsumfang ab. Wenn sie vollbeschäftigt ist, dann ja - im Falle einer Teilzeitbeschäftigung (nur) zeitanteilig.
Anstaltszauber
Beiträge: 116
Registriert: 7. Jun 2012, 18:41
Behörde:

Re: Familienzuschlag während Mutterschutzgeld?

Beitrag von Anstaltszauber »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:Frau mojo bekommt während der Schutzfrist kein Mutterschaftsgeld sondern die Bezüge weitergezahlt. Sobald mojo81 wegen Elternzeit beurlaubt ist, bekommt Frau mojo den Verheiratetenanteil im Familienzuschlag ungekürzt (aber vielleicht mit Teilzeitkürzung). Den Kinderanteil im FZ bekommt sie auch, ob sie ihn "vollumfänglich" erhält, hängt von ihrem Beschäftigungsumfang ab. Wenn sie vollbeschäftigt ist, dann ja - im Falle einer Teilzeitbeschäftigung (nur) zeitanteilig.
Ich habe den Beitrag mehrmals lesen müssen, um überhaupt eine Vorstellung zu bekommen, worum es geht. Es scheint um folgendes Problem zu gehen:

Frau Mojo hat zwölf Wochen nach der Entbindung "Beschäftigungsverbot wegen Mutterschutz". Herr Mojo soll aber das Elterngeld für die Zwillinge erhalten. Es fragt sich, ob Frau Mojo den wegen der Geburt der Zwillinge erhöhten Familienzuschlag trotzdem erhält.

Ich meine ja. Es gilt die MuSchEltZV. Demnach besteht nach § 1 MuSchEltZV ein Beschäftigungsverbot in Anwendung des MuSchuG. Nach § 2 MuSchEltZV berührt dies aber nicht die Zahlung der Dienstbezüge. Diese sind aber dem 1. des Monats der Geburt erhöht zu zahlen. Diese Ansicht wird durch § 2 Satz 3 MuSchEltZV gestützt. Demnach ist die Bemessungsgrundlage für die dort genannten Fälle (hier nicht einschlägig) der Durchschnitt der Bezüge vor Empfängnis. Im Umkehrschluß bedeutet dies aber, daß dieser Bezugszeitraum in anderen Fällen nicht heranzuziehen ist.

Gruß aus der Anstalt.
JaneDoe
Beiträge: 18
Registriert: 7. Jan 2008, 13:29
Behörde:

Re: Familienzuschlag während Mutterschutzgeld?

Beitrag von JaneDoe »

Die Frau bekommt so lange den Familienzuschlag wie sie die Bezüge erhält, also während des Mutterschutzes. Mit Beginn der Elternzeit und damit Bezug von Elterngeld bekommt sie nix, da müsste mojo die Kinder in den FZ aufnehmen, sprich Kindergeld erhalten damit nichts "verloren" geht.

Mein Ehepartner und ich wechseln wegen Elternzeit auch mal hin und her, gar kein Problem.

Zu beachten vielleicht auch noch dass mit Geburt der Zwillinge die Ehefrau, sofern die in Kinder bei ihr im FZ sind, zu 70 Prozent beihilfebrechtigt ist.

Ich weiss, der Thread ist schon alt aber vielleicht hat ja jemand mal eine ähnliche Frage :)
Paco
Beiträge: 4
Registriert: 3. Dez 2012, 21:59
Behörde:

Re: Familienzuschlag während Mutterschutzgeld?

Beitrag von Paco »

Ich stehe jetzt vor einer ähnlichen Situation.

Ich bin Bundesbeamter.
Meine Frau wird wird ab dem 1.1.2019 auch bei uns (also Bund) verbeamtet.

Wir haben 2 Kinder, meine Frau ist aktuell schwanger.

Ab dem 1.1.2019 wollen wir das Kindergeld auf meine Frau übertragen, damit sie die beiden Familienzuschläge für die Kids bekommt, um die 70 % Beihilfe für sie zu bekommen.

Wenn das dritte Kind dann in 2019 auf die Welt kommt und meine Frau nach der Mutterschutzfrist in Elternzeit für 10 Monate geht, was passiert dann mit dem Familienzuschlag?

Ich habe jetzt schon unterschiedliche Dinge im Netz gefunden. Manche sagen, dass die Bezügestelle automatisch dann den Familienzuschlag für die 2 (dann 3) Kinder mir ausbezahlt, ohne Antrag oder ähnliches. Hier lese ich, dass ich dann das Kindergeld beantragen soll ab dem Beginn der Elternzeit meiner Frau, damit ich dann den Familienzuschlag bekomme.

Wenn ich diesen Antrag so stelle, ich also ab Beginn Ihrer Elternzeit den vollen Familienzuschlag bekomme, ändert sich dann gleichzeitig ihr und mein Behilfeanspruch?

Fragen übder Fragen .. und meine Dienststelle konnte mir bis jetzt noch keine zufriedenstellende Antwort geben.
Johnny75
Beiträge: 89
Registriert: 21. Feb 2011, 08:04
Behörde:

Re: Familienzuschlag während Mutterschutzgeld?

Beitrag von Johnny75 »

Paco hat geschrieben: 25. Okt 2018, 13:07 Wenn ich diesen Antrag so stelle, ich also ab Beginn Ihrer Elternzeit den vollen Familienzuschlag bekomme, ändert sich dann gleichzeitig ihr und mein Behilfeanspruch?
Gute Frage, denn den erhöhten Bemessungssatz von 70% erhält bei mehreren grundsätzlich beihilfeberechtigten Personen diejenige Person, welche auch tatsächlich den Familienzuschlag erhält, § 46 Abs. 3 Satz 2 BBhV. Du solltest also während der Elternzeit Deiner Frau 70% bekommen.

Allerdings erhalten gem. Satz 5 derselben Vorschrift "beihilfeberechtigte Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, [...]während dieser Zeit den Bemessungssatz, der ihnen am Tag vor Beginn der Elternzeit zustand."

Demnach erhielte Deine Frau auch während ihrer Elternzeit weiterhin 70% Beihilfe...ob es eine weitere Regelung gibt, die diese "Doppel-70" aushebelt, verhindert, etc., entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Paco
Beiträge: 4
Registriert: 3. Dez 2012, 21:59
Behörde:

Re: Familienzuschlag während Mutterschutzgeld?

Beitrag von Paco »

schade.. genau hier wäre ja das intressante für uns. Wir wollen ja dann eigentlich gar nicht mehr wechseln. Eigentlich soll meine Frau die beiden Famlienzuschläge bekommen. Sie soll die 70 % bekommen und auch während Ihrer Elternzeit bekommen.

Aber wenn dadurch in Ihrer Elternzeit der Familienzuschlag für die Kinder wegfällt, sind wir ja gezwungen diesen dann auf mich zu übertragen...
Antworten