Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Guten Tag.
Niedersachsen ist ja eins der "verpeilten" Bundesländer. Weiß jemand, wie es hier weiter geht und wie das genau mit den Verjährungsfristen ausgelegt wurde?
Gruß
Niedersachsen ist ja eins der "verpeilten" Bundesländer. Weiß jemand, wie es hier weiter geht und wie das genau mit den Verjährungsfristen ausgelegt wurde?
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- Baumschubser
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Verjährung ist (zumindest wurde mir das so gesagt), ab deinem ersten Widerspruch rückwirkend 3 volle Kalenderjahre. Mein erster Widerspruch wurde Ende 2010 (???, ich müsste nochmal genau nachschauen) eingelegt, also bis 1.1.2007 zurück und damit in Sachsen nicht lange genug.
Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Ist denn das Urteil schon da, damit man mal genau nachlesen kann?Baumschubser hat geschrieben:Verjährung ist (zumindest wurde mir das so gesagt), ab deinem ersten Widerspruch rückwirkend 3 volle Kalenderjahre. Mein erster Widerspruch wurde Ende 2010 (???, ich müsste nochmal genau nachschauen) eingelegt, also bis 1.1.2007 zurück und damit in Sachsen nicht lange genug.
- Baumschubser
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Ich hab enoch nichts gesehen.
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Prinzipiell ist das ganze soweit logisch jedoch gibt es bspw. bei uns Kollegen die von dem ganzen Vorgang erst jetzt erfahren haben.Baumschubser hat geschrieben:Verjährung ist (zumindest wurde mir das so gesagt), ab deinem ersten Widerspruch rückwirkend 3 volle Kalenderjahre. Mein erster Widerspruch wurde Ende 2010 (???, ich müsste nochmal genau nachschauen) eingelegt, also bis 1.1.2007 zurück und damit in Sachsen nicht lange genug.
Es kann ja nicht sein das diese ggf. leer ausgehen. Sie/ich können ja nicht jedes Jahr provisorisch gegen alles Widerspruch einlegen für den Fall das etwas nicht richtig war.
Bei der Nachberechnung des Urlaubes (auch wegen Alterdsdiskriminierung) hat jeder, den es betroffen hat, ohne Papierkram seinen Urlaub nachberechnet bekommen.
- Baumschubser
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Doch, das ist leider so. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das gilt im übertragenen Sinne auch hier. Mir gefällt das Ganze auch nicht, immerhin wäre es bei mir um 5000€ brutto gegangen, die ich auf die höchste Altersstufe bekommen hätte, aber leider haben die Gerichte anders entschieden.
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Moin
"Ist leider so" glaube ich nicht.
Wie gesagt gabs den Urlaub auch ohne das irgendetwas unternommen werden musste.
Außerdem kann von niemandem verlangt werden das er "proforma" immer gegen alles Widerspruch einlegt. Als Beamter muss ich meinem Dienstherren auch dahingehend vertrauen das er fehlerfrei handelt.
Notfalls wird halt wieder geklagt....
"Ist leider so" glaube ich nicht.
Wie gesagt gabs den Urlaub auch ohne das irgendetwas unternommen werden musste.
Außerdem kann von niemandem verlangt werden das er "proforma" immer gegen alles Widerspruch einlegt. Als Beamter muss ich meinem Dienstherren auch dahingehend vertrauen das er fehlerfrei handelt.
Notfalls wird halt wieder geklagt....
- Baumschubser
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Das kommt immer darauf an, ob und in welcher Weise Musterklagen zugelassen werden oder Verfahren ruhend gestellt werden. So ist in Sachsen die Sache mit dem Weihnachtsgeld ruhend gestellt, da reichte der reine Widerspruch, bei der Altersdiskriminierung wars nicht so. Da musste ja bekanntlich jeder selbst klagen und zahlen, falls es nicht Rechtsschutz oder Gewerkschaft übernommen haben. Logischerweise kannst du immer anderer Meinung sein und falls es jemand finanziert auch dagegen angehen. Ich meine aber, dass es im Falle versäumter Widersprüche zwecklos ist. Aber ich bin nicht Dr. Allwissend, es kann also genausogut sein, dass du Recht hast, bzw. am Ende Recht bekommst.
Um ein Beispiel (aus einem anderen Bereich) zu nennen. Aktuell kann man ja aus vielen Darlehen die Gebühren zurück fordern. Auch da verjähren einige Dinge unwiderruflich am jahresende. Es interessiert niemanden am 01.01.2015, ob du mal davon gehört hast oder nicht. Termin verpasst = in die Röhre geguckt.
Um ein Beispiel (aus einem anderen Bereich) zu nennen. Aktuell kann man ja aus vielen Darlehen die Gebühren zurück fordern. Auch da verjähren einige Dinge unwiderruflich am jahresende. Es interessiert niemanden am 01.01.2015, ob du mal davon gehört hast oder nicht. Termin verpasst = in die Röhre geguckt.
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Moin
Warten wirs einfach mal ab...
Warten wirs einfach mal ab...
Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Tag zusammen,
hat hier jmd. schon Infos erhalten, wie "bei euch" verfahren wird?
Hier in Bayern wurde seitens der Gewerkschaft mitgeteilt, dass die Beamten "nur" abwarten müssen... es ergehen zeitnah Bescheide. Bin gespannt
Gruß
hat hier jmd. schon Infos erhalten, wie "bei euch" verfahren wird?
Hier in Bayern wurde seitens der Gewerkschaft mitgeteilt, dass die Beamten "nur" abwarten müssen... es ergehen zeitnah Bescheide. Bin gespannt
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Ich habe einen Ablehnungsbescheid von der Telekom bekommen.DerHagn hat geschrieben: Hier in Bayern wurde seitens der Gewerkschaft mitgeteilt, dass die Beamten "nur" abwarten müssen... es ergehen zeitnah Bescheide. Bin gespannt
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Ging mir genauso! Ablehnender Bescheid Mitte Oktober...
Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Abgelehnt? Mit welcher Begründung? Aber ggf. ist es beim Bund anders?!
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Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Gibt es inzwischen Neuigkeiten, ob man irgendwelche Ansprüche geltend machen kann?
Ich habe "damals" (Ende 2010 oder so?) Ansprüche geltend gemacht (auch rückwirkend, so weit das zulässig war, ich glaube 2 oder 3 Jahre) mit einem Musterbrief irgendeiner Gewerkschaft. Dies wurde natürlich abgelehnt mit einer dreiseitigen Begründung. Da ich einen Widerspruch für wenig erfolgversprechend hielt und erst recht nicht klagen wollte, habe ich danach nichts mehr weiter unternommen.
Wie geht es jetzt nach dem Urteil des BVerwG nun weiter? An eine automatische Nachzahlung glaube ich nicht. Kann ich die Ansprüche nun also selber geltend machen oder hätte ich damals klagen müssen, um überhaupt eine Chance auf Nachzahlung zu haben?
Ich bin überrascht, dass seitens der Gewerkschaften keine genaueren Informationen dazu kommen, WER nun WIE in den Genuss einer Nachzahlung kommen kann.
Ich habe "damals" (Ende 2010 oder so?) Ansprüche geltend gemacht (auch rückwirkend, so weit das zulässig war, ich glaube 2 oder 3 Jahre) mit einem Musterbrief irgendeiner Gewerkschaft. Dies wurde natürlich abgelehnt mit einer dreiseitigen Begründung. Da ich einen Widerspruch für wenig erfolgversprechend hielt und erst recht nicht klagen wollte, habe ich danach nichts mehr weiter unternommen.
Wie geht es jetzt nach dem Urteil des BVerwG nun weiter? An eine automatische Nachzahlung glaube ich nicht. Kann ich die Ansprüche nun also selber geltend machen oder hätte ich damals klagen müssen, um überhaupt eine Chance auf Nachzahlung zu haben?
Ich bin überrascht, dass seitens der Gewerkschaften keine genaueren Informationen dazu kommen, WER nun WIE in den Genuss einer Nachzahlung kommen kann.
Re: Altersdiskriminierende Besoldungsüberleitung
Falls noch nicht bekannt:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 00134.html
durchsetzen muss man seine (vermeintlichen) Ansprüche offenbar selber.
LG Nick
http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 00134.html
durchsetzen muss man seine (vermeintlichen) Ansprüche offenbar selber.
LG Nick