Einzige Berufsgruppe in Deutschland ohne Pausenanspruch ?

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leonsucher
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Einzige Berufsgruppe in Deutschland ohne Pausenanspruch ?

Beitrag von leonsucher »

Moin,

nachdem im Frühjahr die neue AZV Bund ( Arbeitszeitverordnung ) in Kraft getreten ist, wurde dort eigentlich klar geregelt, dass Beamten im Wechselschichtdienst ( z.B. Zollbeamte im Grenzaufsichtsdienst ) eine Pause in der regulären Arbeitsszeit ( und nicht ausserhalb ) zusteht.
Dannach hat der Beamte in dieser Zeit dem Dienstherren nicht zur Verfügung zu stehen.

Natürlich sind ( wie immer ) in begründeten Fällen Ausnahmen möglich.

Es existieren trotzdem interne ( schriftliche ) Regelungen, wonach strikt und ohne Ausnahme an der pausenlosen Arbeitszeit für Wechselschichtler weiterhin festzuhalten ist.
Jegliche Pause in der Arbeitsszeit ( Kaffee, Mittagessen ) stellt somit weiterhin ein Dienstvergehen dar.

Nachfragen bei Behördenleitung und Personalrat ergeben immer nur,
dass sei durch die Entscheidungskompetenz der Unterbehörden
( Oberfinanzdirektionen ) halt so geregelt.

Ich frage mich manchmal, warum Frau Merkel ein ( schwammiges ? ) Gesetz unterzeichnet, was durch einzelne Referate ( hier Bundeszollverwaltung ) ausgehebelt werden kann, ganz im Gegensatz zur Bundespolizei, wo die Pausenregelung korrekt angewendet wird.
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Mikesch
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Re: Einzige Berufsgruppe in Deutschland ohne Pausenanspruch

Beitrag von Mikesch »

leonsucher hat geschrieben:Es existieren trotzdem interne ( schriftliche ) Regelungen, wonach strikt und ohne Ausnahme an der pausenlosen Arbeitszeit für Wechselschichtler weiterhin festzuhalten ist.
Jegliche Pause in der Arbeitsszeit ( Kaffee, Mittagessen ) stellt somit weiterhin ein Dienstvergehen dar.
In D existiert folgende Hierachie:
Gesetz
Verordnung
Erlass/Dienstanweisung
Befehl/Anweisung

Eine untergeordnete Anweisung darf nicht gegen eine Übergeordnete verstoßen, bei Erkennen sogar zu verweigern, ansonsten ist sie rechtsunwirksam (erste Regel im Grundkurs bei Zolls und überall).
Alles klar?
In wie weit Du bereit bist, auf Dein Recht zu bestehen und durch zu setzten, Dein Prob...

Ansonstem verstehe ich das Prob auch nicht wirklich, denn in meinen nunmehr 35 Dienstjahren ist mir noch kein Beamter begegnet, der innerhalb seines Dienstmaßes wirklich und ausschließlich gearbeitet hat :shock:

Guats Nächtla,
Mikesch

...den man gerade durch einen (IMHO nicht rechtlich haltbaren) Verwaltungswinkelzug um 6 Stunden, bzw. Trennungsgeld beschissen hat.
Aber man muss manchmal auch der Fantasie eine Chance geben :wink:
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Nun habe ich mal recheriert...
Da muss unsereiner jeden Mist zur Kenntnis nehmen, aber bei für uns wichtigen Dingen :twisted:
Ich kannte bisher nur die AZV auf HZA-Ebene, aber nicht die Grundlage.
Wen es interessiert, ein Link zu den gesetzlichen Grundlagen:
http://www.rechtliches.de/info_Verordnu ... ungen.html
Für leonsuchers Prob, der § 5

@leonsucher
Die internen Anweisungen widersprechen nach meiner Rechtsauslegung der o.g. Verordnung.
Jegliche Pause in der Arbeitsszeit ( Kaffee, Mittagessen ) stellt somit weiterhin ein Dienstvergehen dar.
Falsch ;-)
Für mich stellt eher die Anweisung ein Vergehen dar ;-)
Ich würde es drauf ankommen lassen, sollte mich jemand wegen meiner Tass Kaff ankoffern wollen!

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Ich frage mich manchmal, warum Frau Merkel ein ( schwammiges ? ) Gesetz unterzeichnet, was durch einzelne Referate ( hier Bundeszollverwaltung ) ausgehebelt werden kann,
Ich empfinde es gar nicht als schwammig!
Es regelt ganz klar einige Dinge, bietet aber Verhandlungsspielraum, zB. Gleitzeit.
In Deinem Fall wurde das nicht ausgehebelt, die Anweisungen widersprechen der Verordnung und sind IMHO rechtlich unhaltbar!

cu,
Mikesch
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leonsucher
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Re: Einzige Berufsgruppe in Deutschland ohne Pausenanspruch

Beitrag von leonsucher »

Mikesch hat geschrieben: Ansonstem verstehe ich das Prob auch nicht wirklich, denn in meinen nunmehr 35 Dienstjahren ist mir noch kein Beamter begegnet, der innerhalb seines Dienstmaßes wirklich und ausschließlich gearbeitet hat :shock:
Genau darum geht es nicht wirklich und jeder weiss, wie man das handhabt........... :wink:

Es geht um einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine Pause, der meiner Meinung nach laut § 5 AZV Bund gegeben ist und nicht um Almosen / Augenzudrücken von Vorgesetzten oder dessen genaues Gegenteil, jegliche Pause laut internen Anweisung zu verbieten.

Leider reichen meine Kenntnisse in Sachen Verwaltungsrecht nicht soweit, um hier ein Exempel zu statuieren.

Was wäre zu tun ?
Von der Verwaltung selbst, der Personalvertretung bzw. Gewerkschaften brauche ich keine Unterstützung erwarten.
Diese Leute interessiert nur, was an den komoden Gleitzeit- und Hausinternen Regelungen zur Arbeits und Pausenzeit noch zusätzlich für sie herauskommt.
Das jemandem keine Pause zusteht und das auch noch als Recht empfunden und durchgesetzt wird, ist für diese Leute ganz weit weg.
Es war ja eigentlich schon immer so mit den aufmüpfigen Vollzuglern.......

Rechtsanwalt ohne RSV ? ( Kostenübernahme ?)
Beschwerde auf dem Dienstweg ?
Beschwerde bei Frau Merkel ?
Verfassungsbeschwerde ?
Selbsständige, angekündigte Pause unter Androhung / Vollzug von Disziplinarmassnahmen ?
( im Streifendienst gemeinsam mit mehreren, für dieses Problem desinteressierten Kollegen schwierig durchzusetzen )
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Mikesch
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Re: Einzige Berufsgruppe in Deutschland ohne Pausenanspruch

Beitrag von Mikesch »

leonsucher hat geschrieben:Es geht um einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine Pause, der meiner Meinung nach laut § 5 AZV Bund gegeben ist
ACK
Von der Verwaltung selbst, der Personalvertretung bzw. Gewerkschaften brauche ich keine Unterstützung erwarten.
ACK
Selbsständige, angekündigte Pause unter Androhung / Vollzug von Disziplinarmassnahmen ?
Das wäre das bekannte Schwarze Peter Spiel :wink:
Die Verwaltung müsste handeln :wink:

Letztendlich wäre Dein Recht nur mit einem Anwalt durchzusetzen.

Was Du machen sollst, da kann Dir hier niemand eine Antwort geben.
Du musst Dir die Fage stellen, was es Dir wert ist.
Eines ist doch klar, egal ob Du recht bekommst oder nicht, Deine Karriere kannst Du dir abschminken.
Als zB. A7`er würde ich mir das gut überlegen, denn hier geht es um`s Geld!
Das hat auch nichts mit Feigheit oder in den Spiegel sehen können zu tun, ich nenne es Weisheit. Vor allem, da es ja nun wirklich kein Problem ist, zu einer Pause zu kommen.
Früher war das ganz offiziell so, keine Pause im Schichtdienst. Wie sah die Realität aus? :)

cu,
Mikesch
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zweckentfremdeter Zöllner
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Beitrag von zweckentfremdeter Zöllner »

Hallo!

Ja, "Freud und Leid" der AZV. Das kennen wir alle!!

Bei uns in der Dienststelle (Bundeskasse ......) nehmen wir als treue Bedienstete des Bundes an der elektronischen Zeiterfassung teil.
Dieses Supersystem (wird ja von den "Häuptlingen" der Verwaltung eingestellt) bucht uns nach einer Dienstzeit von 6 Stunden automatisch eine 1/2 Stunde als Pause rein, egal ob wir Mittag machen oder nicht!!!
Der Gipfel des Schwachsinns ist die nochmalige Abbuchung von 15 Minuten nach einer Dienstzeit von 9 Stunden am Tag (wer es so lange ohne Beschäftigung in der Dienstelle aushält). Klasse, oder??

Dies hat bei einer 41 Stunden Woche zur Folge, dass uns v. Montag bis Donnerstag insgesamt 2-3 Stunden reguläre Dienstzeit vom Dienstherrn geklaut wird und diese natürlich durch uns, die "Indianer", zusätzlich in der Dienststelle abgesessen werden muss!!!

@ leonsucher:

Sei froh, dass du offenbar noch in der glücklichen Lage bist ohne Pausen deinen Dienst verrichten zu dürfen.
Rechne dir mal aus, wie lange du mehr auf deiner Dienststelle sein müsstest, damit du das Wochenstundensoll erfüllst!!

....so long......

P.S.: Der Begriff Arbeitszeitverordnung (AZV) ist ja auch ein Quatsch!!!
Ich jedenfalls habe bei der Verwaltung keinen Arbeitsvertrag
unterschrieben. Oder wie sieht das bei euch aus??? :lol:
...ehrlich währt am längsten!!
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

zweckentfremdeter Zöllner hat geschrieben: @ leonsucher:

Sei froh, dass du offenbar noch in der glücklichen Lage bist ohne Pausen deinen Dienst verrichten zu dürfen.
Rechne dir mal aus, wie lange du mehr auf deiner Dienststelle sein müsstest, damit du das Wochenstundensoll erfüllst!!
Da hast Du aber was gründlich missverstanden.
Zur Verdeutlichung des Problems zitiere ich mal die AZV:
--------------------------------------------------------------------------------------
§ 5

Ruhepausen und Ruhezeit

(1) Ruhepausen werden außer bei Wechselschichtdienst nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
--------------------------------------------------------------------------------------

Damit steht explizit Wechselschichtlern eine tägliche Ruhepause in der Arbeitszeit zu, ohne dass sich damit die Anwesenheit an der Diensstelle oder die Wochenarbeitsszeit von 40 / 41 Stunden verlängert.

Selbst der DGB hat sich mit seinen Kommentaren zum § 5 ausdrücklich zufrieden gezeigt, dass hier für Wechselschichtler mit täglich variierenden Arbeitszeiten bzw. kurzen Wechseln sowie Nacht / Sonntags/ Feiertagsarbeit eine entsprechende anrechnungsgebundene Pausenregelung getroffen wurde.

Das Problem ist, das die Zollverwaltung für die in Frage kommenden Bediensteten weiterhin pausenlose Arbeitsszeiten anordnet und durchsetzt.

Dies ist meiner Meinung nach Rechtsbruch.
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