Urteil des BVerwG vom 27.10.2011 - 2 C 73.10
Das Gericht hat in einem interessanten Urteil entschieden, dass Schichtzulagen bei Krankheit, Urlaub, Fortbildung weiterzugewähren sind. Bei dem Fall hatte zwar ein Polizeibeamter geklagt, jedoch hatte das Gericht klargemacht, dass dieser § 19 EZulV für alle Schichtzulagen nach §§20 bis 23 EzulV gelte, also auch für die zugewisenen Bahnbeamten, Postbeamten, Zollbeamte, Soldaten.
Ich habe auf jeden Fall bei meinem Arbeitgeber die Ansprüche sofort geltend gemacht, jedoch bisher noch keine Antwort erhalten.
Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht? Ich bin mir sicher, dass ich nicht der einzige bin, der seine Schichtzulagen nach der neuen Rechtsprechung geltend gemacht hat.
Schichtzulage nach §§ 18 - 23 EZulV
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Re: Schichtzulage nach §§ 18 - 23 EZulV
Zur Information:
Das Verwaltungsgericht München hat zu Gunsten des Beamten entschieden. Jetzt geht es in die nächste Instanz, dem BayVGH-
Hier das Urteil: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... focuspoint
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