Vorzeitiger Ruhestand

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minet
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Beitrag von minet »

Ob es reicht werde ich die nächsten Monate sehen. Lt. Versorgungsverband darf ich ohne Abzüge 1.294 € hinzuverdienen.
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Bundesfreiwild
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Re: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich hab mich auch nochmal mit dem Ruhestandsberechnungssatz befasst. Irgendwo im Forum war die Frage aufgetaucht - ich meine im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld, was sich durch die Erhöhung der Sonderzahlung um 2,44 % ändert, bzw. was es bedeutet, dass der Berechnungssatz fürs Ruhegehalt von 0,9951 auf 0,9901 ändert.

Hier der Gesetzestext aus dem Versorgungsgesetz:
D. Einbaufaktor (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG)
Durch den Einbau der Sonderzahlung für die aktiven Beamtinnen und Beamten des Bundes
in die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erhöhen sich diese um 2,5 Prozent. Da mit dem
Einbau der Sonderzahlung insgesamt keine Erhöhung der Versorgungsbezüge erfolgen
soll, wurde die versorgungsrechtliche Regelung zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen
um einen Einbaufaktor erweitert. Der Einbaufaktor stellt sicher, dass die bisherigen versorgungsrechtlichen
Maßgaben des Bundessonderzahlungsgesetzes zu der gegenüber der
Besoldung geringeren Höhe der Sonderzahlung (2,085 Prozent der Jahresbezüge) und zu
der im Gegensatz zur Besoldung nicht erfolgenden Dynamisierung der jährlichen Sonderzahlung
im Rahmen des Einbaus in die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beachtet werden.
Der Einbaufaktor ist insgesamt auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sowohl in Bestandsfällen
als auch in neu eintretenden Versorgungsfällen anzuwenden. Dies erfolgt vor
der Anwendung des Anpassungsfaktors nach § 69e Abs. 3 BeamtVG.

Früher war das Weihnachtsgeld ja eine extra Zahlung, die in die Besoldunglisten nicht eingearbeitet war. Und die Pension wurde vom letzten Gehalt, bezogen über die Besoldungstabelle, errechnet. Das ist auch jetzt noch so, ABER:
Dieser Faktor soll verhindern, dass die pensionierten Beamten in den Genuss der Sonderzahlungsanteile kommen, die ja in die Besoldungslisten eingearbeitet sind.
Und da die Sonderzahlung vom 2,44 % erhöht wird, muss sich der Faktor natürlich vermindern.

Zu beachten ist, dass z.B. MEIN Einkommen nach A8 auf der normalen Bundesbeamenbesoldungtabelle mit 2719,26 Euro steht, ich aber aber über die PNU-Tabelle derzeit nur ein Tabelleneinkommen von 2642,76 Euro habe. Hier zeigt sich dann auch die Differenz, gegen die geklagt wurde: 76,50 Brutto/rund 50 Euro netto pro Monat, die die PNU-Beamten nicht bekommen, weil sie die Sonderzahlung nicht kriegen. Rechnet das mal auf 20 Jahre aus: macht pro A8er-Single 12.000 Euro plus Verzinsung, also schätzungsweise 15000 Euro. Auf 50000 Beamte gerechnet, die durchaus auch wesentlich mehr bekommen als A8, also mal mit 20000 Euro berechnet, macht das auf 20 Jahre 1.000.000.000 - 1 Milliarde Euro. Doch ein ganz schöner Batzen Kohle, den man sich da sparen und lieber den Aktionären in den Rachen werfen möchte.
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Bundesfreiwild
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Re: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und zur Berechnung des Ruhegehaltes:

Wer sich mit dem Gedanken an die 55-er trägt, sollte sich parallel dazu auch mal sein fiktives DDU-Gehalt zum gleichen Termin ausrechnen lassen.

Ihr werdet euch wundern!

Bei der 55-er wird vom gleichen Anfangsgehalt aus berechnet.
Dann wird der Ruhegehaltssatz (u.a.) berechnet. Der ist mit 55 sehr deutlich unterschiedlich.
Grund:
Bei DDU werden die 5 Jahre zwischen 55 und 60 zu 2/3 als fiktive Dienstjahre angerechnet, der Ruhegehaltssatz beträgt dann bei mir z.B: 68,31 %
Bei 55-er werden nur die einfachen Dienstjahre angesetzt, bedeutet einen Ruhegehaltsprozentsatz von 63,32 Prozent.

Und - OBWOHL bei der DDU die 10,8% "Strafzoll" abgezogen werden, in Zahl rund 200 Euro Brutto und bei der 55-er eben nicht,
kommt am Ende folgendes Ergebnis heraus:
55-er-Brutto: 1713,40 Euro
DDU-Brutto: 1648,80 Euro
abzüglich PflegeVersicherung, Krankenkasse, Einkommenssteuer und Sozi
Macht also Brutto bei der 55-er nur rund 65 Euro Brutto/ und ca. 46 Euro netto aus.
Ich habs mal nachgerechnet: Wenn man nur 2 Jahre über das 55-er-Pensionsalter hinaus aktiv arbeitet, hat man die Differenz zwischen 55-er und DDU schon raus.
Was natürlich gnadenlos zum Tragen kommt, ist der Verlust zwischen aktivem und Pensionsgehalt, der bei mir dann 590 Euro netto, also ziemlich genau 1/3 des normalen Nettogehaltes ausmacht.
Und das sind dann auf 2 Jahre gerechnet direkt schon mal 12980 Euro.
Der Verlust von aktivem Gehalt bis 63 (Schweb und 40 Dienstjahre voll) und zwischen regulärer Pension und 55-er macht bis zum 85 Lebensjahr dann
rund 55000 Euro netto bis 63 und danach nochmal rund 56000 Euro von 63-85 an Verlust gegenüber der regulären Pension ab 63.
Zusammen 111.000 Euro netto ohne Zinseszins. Mit Zinseszins dürften so rund 140.000 Euro rauskommen, die man dem Arbeitgeber in den Rachen wirft.

Und nach der neuen Berechnung mit 0,9901 kommt bei mir ein Nettoeinkommen von 1333 Euro raus.
Also, da lasse ich ja die Hosen völlig runter für die nächsten 30 Jahre. Da kann ich nix mehr sparen und bin bei jeder notwendigen größeren Ausgabe, wie Autoreparatur oder auch nur eine neue Brille auf Monate mit der Frage beschäftigt, wo ich die Kohle denn herholen soll. Und den Rest meines Lebens auf diesem Niveau? NÖ. Jedenfalls nicht freiwillig.
Rescueman
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Re: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Rescueman »

Hallo Leute,

mich hat es nun leider auch erwischt, DU wegen zweifachem Bandscheibenvorfall...und das als Feuerwehrmann... :(

Nehmts mir bitte nicht übel, aber ich muß mal eins fragen, wie lange bekomme ich diese Versorgungsbezüge eigentlich?

Gelten diese Bezüge nur bis zum Eintritt des jeweiligen Rentenalters oder "ein Leben lang"?

Bekomme mit 43 Jahren (mein Alter) nun eh nur eine Mindestversorgung, die sich auf 1280 Euro netto monatlich beläuft...habe die Unterlagen schon erhalten.

Bin bissel von der Rolle, deswegen entschuldigt bitte meine Frage.

Liebe Grüße

Rescueman
Johnny75
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Re: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Johnny75 »

Die Versorgungsbezüge werden unabhängig davon, wann der Eintritt in den Ruhestand erfolgt, bis zum Lebensende bezahlt (Ausnahme Reaktivierung). Sie nehmen an den allg. Besoldungserhöhungen teil, das war's dann aber auch schon.


Als Feuerwehrmann hat man aber doch zur zusätzlichen Absicherung sicherlich (hoffentlich!) noch eine Dienstunfähigkeitsversicherung laufen, oder?
Rescueman
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Re: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Rescueman »

Hi,

vielen Dank für die Antwort, da bin ich zumindest erstmal beruhigt. :)

Na ja, ich habe noch so ne Art private Zusatzrente, die auch die Erwerbslosigkeit als Klausel mit drin hat, von daher zahlt die Versicherung die paar müden Euro nun für mich ein...

Ansonsten habe ich eigentl. garnix weiter laufen...

Ist sicherlich ne schwache Kür von mir, aber...na ja...wär hätte mit sowas gerechnet... :(

Ich hatte eh bissel den Zonk mit dem Arbeitsplatz...24h Dienst aller 24 oder 48h, 03:30 aufstehen, eine Tour mitm Auto dann ca. 120 km, next morning wieder alles retour...

Da blieb nicht soviel für so Sachen übrig, wenn man noch bissel normal leben will, denn sooo viel habe ich da auch nicht verdient, dafür, das man jeden Dienst seine Gesundheit/Leben aufs Spiel setzt, aber egal...ich habs gern gemacht. :)

Nochmal danke für die "innerliche" Beruhigung. :)

LG

Rescueman
Abgenervt
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Re: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Abgenervt »

Hallo zusammen,

ich bin 51 Jahre, Beamtin und möchte, bedingt durch stetiges mürbe machen, einschüchtern und ferner Orts abordnen und zuweisen, die Frühpension ansteuern. Der Betriebsrat ist informiert und reagierte positiv ( nicht anders zu erwarten ) !
Bedingt durch eine Autoimunerkrankung und diwerser Zipperlein habe ich nun eine 5 wöchige AU hinter mir. Rückblickend auf das Jahr gesehen gab es nur ab und an mal eine Woche. Nichts dramatisches!

Heute hatte ich nun eine Vorstellung bei der Bahnärztin, die dann schlussendlich meinte, bzw. empfahl ( so hörte es sich fast für mich an ), dass ich dann nach Ablauf der AU wieder arbeiten könne. Ich könne ja auch mal wieder eine Kur beantragen und einen Speziallisten ( Psychiater ) aufsuchen, da ich ja meine Arbeitssituation als sooo belastend empfinden würde, was ja tatsächlich auch stimmt.

Nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt sollte ich mich weiterhin AU schreiben lassen.
Ich möchte keine Schwierigkeiten (Dizi) bekommen, da die Bahnärztin mich ja für arbeitsfähig einstuft.
Ich habe aber hier bereits gelesen, dass eine ununterbrochen ausgestellte AU notwendig ist, um in den vorzeitigen Ruhestand zu gelangen. Zusätzlich natürlich auch noch etwaige Gebrechen, mit denen ich leider nicht aufwarten kann.
Also bliebe da nur die Psycho-Schiene!?
Oder was meint Ihr?
Gloster
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Re: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Gloster »

Wie Du weißt, kannst Du beim BEV eine formlose Versorgungsauskunft einholen.
Dort steht dann, wieviel Brutto-Ruhegehalt bei einer Versetzung in den Ruhestand
wegen Dienstunfähigkeit zu bekommst. Abzuziehen davon sind dann noch Steuern und KVB.
Solltest Du (wie viele) gleich nach der Schule zu Bahn gegangen sein, hast Du den
Höchstsatz von 71,75 % sicher erreicht. Davon ab gingen dann 10,8% Abschlag.

Zum Prozedre: Der betriebsärztliche Dienst der Bahn (z.B. ias) wird dem behandelnden
Arzt nicht ins Handwerk pfuschen. D.h. er wird z.B. eine Krankschreibung nicht aufheben.
Viele kennen sowas noch von den alten Kommissärzten der Bahn, das ist lange vorbei.
Nach meiner Erfahrung untersucht ias überhaupt keine Beamten, solange sie krank geschrieben
sind. (Auch dann nicht, wenn die Einsatzstelle die Leute fälschlicherweise dort hinschickt,
um vielleicht etwas Druck zu machen.)

Der BEV-Amtsarzt bekommt Dich erst zu Gesicht, wenn die lange krankgeschrieben bist,
möglicherweise erst nach sehr langer Zeit, denn die Bahn-AG meldet das oft zu spät.
Wenn Du dann 6 oder 8 oder 10 Monate krankgeschrieben bist, sind die beamtenrechtlichen
Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand schon allein wegen des Zeitraums
erreicht. Man könnte dann theoretisch noch dagegen vorgehen (z.B. wegen fehlender
Eingliederungsmaßnahmen), aber das ist wirklich nur Theorie. Sobald das BEV den
Vorbescheid über die beabsichtigte Zurruhesetzung losgeschickt hat, kann man nur noch
Klagen, das hätte nichtmal aufschiebende Wirkung.

Wenn Du in den Ruhestand musst oder willst, ist die Voraussetzung dafür ein Arzt, der Dich z.B.
einmal im Monat empfängt und Dich für 4 Wochen krankschreibt. Das kann dann drei
Monate dauern, oder auch 12 Monate, bis das BEV dich vorlädt. Es ist auch völlig egal,
um welchen Arzt es sich handelt, der Hausarzt tuts auch. Hilfreich ist auch, zum Arzttermin
beim BEV Arztzeugnisse mitzubringen, auch der Hausarzt kann etwas aufschreiben. Das
erleichtert dem BEV-Arzt die Sache ungemein, er hat was zum abheften und begründen.

Anders als bei anderen Behörden wird das BEV dem BEV-Arzt immer in seiner Empfehlung folgen.
(Unverbindlich: Es gibt keine Teildienstfähigkeit oder ähliche Schikanen im BEV-Bereich,
entweder, oder, was anderes würde die Bahn nicht mitmachen)

Der betriebsärtzliche Dienst der Bahn-AG ist für Dich in dieser Sache nicht wichtig.

Mfg
Gloster
Beiträge: 47
Registriert: 16. Jun 2011, 21:46
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Re: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Gloster »

Abgenervt hat geschrieben: Ich habe aber hier bereits gelesen, dass eine ununterbrochen ausgestellte AU notwendig ist, um in den vorzeitigen Ruhestand zu gelangen. Zusätzlich natürlich auch noch etwaige Gebrechen, mit denen ich leider nicht aufwarten kann.
Oder was meint Ihr?
Nach der gesetzlichen Definition kann eine Dienstunfähigkeit vorliegen, wenn Du innerhalb von
6 Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hast.
Das gibt die Richtung vor. In der Regel wird das nicht reichen.
Eindeutig wird die Sache tatsächlich erst, wenn Du monatelang ununterbrochen
krankgeschrieben bist. Vorallem muß die Bahn davon überzeugt sein, daß Du
nicht wiederkommen wirst. "Immer mal wieder ein paar Wochen krank" reicht
schon deshalb nicht, weil das BEV das nie erfahren wird. Erst wenn die Bahn
die Faxen dicke hat, werden sie es dem BEV melden.
Die Problematik bei Bahn/BEV liegt eben darin begründet, daß das BEV nicht
über den Einsatz der Beamten entscheidet. Es gibt ältere Beamte, die jahrelang
mit dem Anspitzen von Bleistiften beschäftigt sind, weil sie einerseits nicht
in den Ruhestand wollen (Haus noch nicht abbezahlt) , die Bahn-AG nichts gegen
Bleistift-Spitzer hat, die vom BEV bezahlt werden, und das BEV von nichts weiß.
Auf diese Art kann man natürlich auch oft und lange krankgeschrieben sein.

Es hilft also nur: Lange und ununterbrochen krankschreiben lassen, wenn man krank ist.

Es ist auch nicht gut möglich, daß jemand mit 51 Jahren und langer Tätigkeit
bei der Bahn keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorweisen kann.
Hartnäckige Schlafstörungen oder Tinnitus werden vom Hausarzt behandelt
und führen zu Dienstunfähigkeit.

MfG
Abgenervt
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Re: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Abgenervt »

Hallo Gloster,

vielen Dank für Deine ausführlichen und für mich auch beruhigenden Ausführungen.

Anzumerken wäre noch, dass ich auf 75 % beschäftigt, 14 Jahre Erziehungsurlaub hatte und seit dem 01.09. von JobService dem BEV zugewiesen wurde. Die Mitteilung zur bahnärztl. Untersuchung wurde widerum von JobService ausgestellt.
Da blicke noch einer durch!

Bei mir wird also nur die Mindestpension greifen, was jetzt auch kein Problem wäre.
Während meiner Zeit bei JobService (seit 2005) hatte man mir des öfteren nahe gelegt in Frühpension zu gehen, aber ich dachte zu dieser Zeit wirklich noch an einen festen Einsatzposten.

Das hat sich ja sehr schnell erledigt! Keinen festen Posten und keine Beförderung mehr! Ich bin Ballast und fühle mich auch so!
Warum lässt man die nicht ziehen, die es wollen? Wäre doch auch eine finanzielle Einsparung, oder sehe ich das falsch?

LG
Abgenervt
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Re: Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Abgenervt »

Habe ich ganz vergessen zu erwähnen....
Die untersuchende Ärztin war bereits eine Ärztin des BEV.
Hängt es damit zusammen, dass ich zum 01.09. zum BEV abgeordnet wurde?

LG
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