Kommunalbeamter / Bundesbeamter...
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Kommunalbeamter / Bundesbeamter...
... ist der Tausch "einfach"?
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Es gibt keine Tauschmöglichkeit zwischen Bundesbeamten und Kommualbeamten - weil unterschiedliche Dienstherren und Verwaltungsebenen. Ein Wechsel geht nur im normalen Bewerbungsverfahren.
Ein Stellentausch ist möglich beim gleichen Dienstherrn oder bei Sonderverwaltungen auch Bundeslände rübergreifend z.b. Finanzämter, Polizei aber bei Lehrern.
Ein Stellentausch ist möglich beim gleichen Dienstherrn oder bei Sonderverwaltungen auch Bundeslände rübergreifend z.b. Finanzämter, Polizei aber bei Lehrern.
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Theoretisch und praktisch ginge es nur im Wege von Kündigung und Neubeginn (Bewerbung).
Da Du als Beamter aber nicht kündigen kannst, müsstest Du schon um Deine Entlassung beim Bund bitten und wenn Du bei der Kommune das Bewerbungsverfahren zwar bestanden hast, die Probezeit aber nicht überleben solltest, dann stehst Du mit leeren Händen da und darfst bei der nächsten ArGe oder, falls es sich um eine sog. Options-Kommune handelt, u.U. sogar beim eigenen Sozialamt je nach Vermögens- und Einkommenssituation in Deiner Familie (Bedarfsgemeinschaft) das ALGII, besser bekannt unter "HartzIV", beantragen!
Falls Dein bisheriger Arbeitgeber (Bund) ganz viel Verständnis aufbringen würde (bezweifle ich aber), dann könnte es vielleicht im Wege einer geduldeten Arbeitsaufnahme bei der Kommune im Wege der vorherigen Beurlaubung ohne Bezüge gehen.
Die PNU beispielsweise beschreiten hier ganz andere Wege, denn die wollen ihre beamteten Mitarbeiter, ebenfalls Bundesbeamte, schließlich alle loswerden.
(In der Regel, je nach Alter des Bewerbers, wollen Kommunen aber gar keine Wechsler aus dem Bundes- oder aus Landesbereichen, da sie letztlich auch die bis dahin erworbenen Pensions-Anwartschaften übernehmen müssten!)
Gruß
Rudolf
Da Du als Beamter aber nicht kündigen kannst, müsstest Du schon um Deine Entlassung beim Bund bitten und wenn Du bei der Kommune das Bewerbungsverfahren zwar bestanden hast, die Probezeit aber nicht überleben solltest, dann stehst Du mit leeren Händen da und darfst bei der nächsten ArGe oder, falls es sich um eine sog. Options-Kommune handelt, u.U. sogar beim eigenen Sozialamt je nach Vermögens- und Einkommenssituation in Deiner Familie (Bedarfsgemeinschaft) das ALGII, besser bekannt unter "HartzIV", beantragen!
Falls Dein bisheriger Arbeitgeber (Bund) ganz viel Verständnis aufbringen würde (bezweifle ich aber), dann könnte es vielleicht im Wege einer geduldeten Arbeitsaufnahme bei der Kommune im Wege der vorherigen Beurlaubung ohne Bezüge gehen.
Die PNU beispielsweise beschreiten hier ganz andere Wege, denn die wollen ihre beamteten Mitarbeiter, ebenfalls Bundesbeamte, schließlich alle loswerden.
(In der Regel, je nach Alter des Bewerbers, wollen Kommunen aber gar keine Wechsler aus dem Bundes- oder aus Landesbereichen, da sie letztlich auch die bis dahin erworbenen Pensions-Anwartschaften übernehmen müssten!)
Gruß
Rudolf
Gruß
Rudolf
Rudolf
So ganz kann ich das nicht glauben.
Habe heute folgende Antwort bekommen:
"Da Sie Beamter eines anderen Bundeslandes sind, ist eine
Übernahme in den Berliner Landesdienst nicht ohne weiteres
möglich. Ggf. käme aber unter Umständen ein Einsatz im Weg der
Abordnung/Zuweisung in Bertacht, dazu müssten aber beide
Dienststellen mit dieser Maßnahme einverstanden sein. Ob ein
Tauschpartner von Vorteil wäre, kann "von Ferne" nicht beurteilt
werden, da dies von der personellen Disposition in den
Dienststellen abhängt."
Habe heute folgende Antwort bekommen:
"Da Sie Beamter eines anderen Bundeslandes sind, ist eine
Übernahme in den Berliner Landesdienst nicht ohne weiteres
möglich. Ggf. käme aber unter Umständen ein Einsatz im Weg der
Abordnung/Zuweisung in Bertacht, dazu müssten aber beide
Dienststellen mit dieser Maßnahme einverstanden sein. Ob ein
Tauschpartner von Vorteil wäre, kann "von Ferne" nicht beurteilt
werden, da dies von der personellen Disposition in den
Dienststellen abhängt."
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Wenn du dich auf eine Beamtenstelle bei einer Kommune bewirbst - und würdest eingestellt werden.
Gibt es meiner Meinung nach folgende Mögichkeiten:
1. das bisherige Beamtenverhältnis vorgesetzt werden. Dann müsste dein bisheriger Dienstherr dich auf Antrag versetzen.
2. eine Abordnung auf Antrag, sollte dich der neue Dienstherr auf Dauer haben wollen erfolgt entgültige Versetzung im Anschluss. Ansonsten retour zum alten Dienstherren.
3. "Feindliche Beamtenübernahme". Die beiden Behörden einigen sich nicht auf eine Versetzung, Abordnung und der neue Dienstherr ernennt dich neu - unter Beibehaltung deines bisherigen Beamtenstatuses.
4. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Arbeitsvertrag als Angestellter mit ohne Nebenabrede, dass eine Verbeamtung nach Probezeit erfolgen soll. Je nach gültigem Laufbahnrecht - beginnst wieder neu mit Probezeit und Eingangsbesoldung.
Ich würde mich einfach bewerben - abwarten ob Einladung erfolgt. Die dich dann nehmen wollen. Sofern eine Versetzung erfolgen soll - ist es eigentlich alles kein Problem. Bei den anderen Alternativen musst du entscheiden - ob es mitmachst.
Gibt es meiner Meinung nach folgende Mögichkeiten:
1. das bisherige Beamtenverhältnis vorgesetzt werden. Dann müsste dein bisheriger Dienstherr dich auf Antrag versetzen.
2. eine Abordnung auf Antrag, sollte dich der neue Dienstherr auf Dauer haben wollen erfolgt entgültige Versetzung im Anschluss. Ansonsten retour zum alten Dienstherren.
3. "Feindliche Beamtenübernahme". Die beiden Behörden einigen sich nicht auf eine Versetzung, Abordnung und der neue Dienstherr ernennt dich neu - unter Beibehaltung deines bisherigen Beamtenstatuses.
4. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Arbeitsvertrag als Angestellter mit ohne Nebenabrede, dass eine Verbeamtung nach Probezeit erfolgen soll. Je nach gültigem Laufbahnrecht - beginnst wieder neu mit Probezeit und Eingangsbesoldung.
Ich würde mich einfach bewerben - abwarten ob Einladung erfolgt. Die dich dann nehmen wollen. Sofern eine Versetzung erfolgen soll - ist es eigentlich alles kein Problem. Bei den anderen Alternativen musst du entscheiden - ob es mitmachst.
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Du willst in den Berliner Landesdienst ??!!??Kolbe hat geschrieben:So ganz kann ich das nicht glauben.
Habe heute folgende Antwort bekommen:
"Da Sie Beamter eines anderen Bundeslandes sind, ist eine
Übernahme in den Berliner Landesdienst nicht ohne weiteres
möglich.
Da kann ich nur von abraten! In der deutschen Hauptstadt werden die Landesbesbeamten von der Politik gehasst. Letzte Besoldungsanpassung August 2004 (!).
Höhe: 1 Prozent. Dafür ersatzlose Streichung des Urlaubsgeldes und Weihnachtsgeld für jeden nur noch 640 Euro. In den nichttechnischen Verwaltungsdienst werden keine Beamten mehr übernommen (Ausnahme: Höherer Dienst in der Innenverwaltung).
Fortsetzung folgt....