Anrechnung Berufserfahrung in Stufe vs Probezeit Verbeamtung

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c100
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Anrechnung Berufserfahrung in Stufe vs Probezeit Verbeamtung

Beitrag von c100 »

Hallo,

es geht um die Anrechnung von Berufserfahrung in Stufen (Stufe 3 bei E13 bzw. A13) versus deren Anrechnung bei der Probezeit für die Verbeamtung. Ich habe beim googeln eine Aussage in den "Hinweisen zur Anwendung der neuen Bundeslaufbahnverordnung", RdSchr. d. BMI vom 2.2.2009, D 9 - 216 102/43 gelesen:
Hauptberufliche Tätigkeiten, die bereits im Vorbereitungsdienst angerechnet wurden, Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind, nach § 20 BBG berücksichtigt wurden oder ab Juli 2009 nach § 28 Abs. 1 BBesG bei der Berechnung der Erfahrungsstufen berücksichtigt wurden, können nicht angerechnet werden.
Ich würde gerne klären, wie das zu verstehen ist.

Vorgeschichte: Ich habe Studium und Promotion gleichzeitig mit meiner Selbständigkeit durchgezogen, insgesamt gut 10 Jahre Praxiserfahrung teilzeit (teils vollzeit, oft teilzeit). Jetzt wurde mir E13 Stufe 3 mit Ziel Verbeamtung angeboten. Meine bisherige gewerbliche Tätigkeit liegt ziemlich gut im Bereich der zukünftigen Tätigkeit. Dazu folgende Fragen:

1) Obwohl ich E13/3 verdienen würde, muss ich die Erfahrungszeit von Stufe 1-3 "nachsitzen". Bevor es also Stufe 4 geben würde, müsste ich statt 3 viel mehr 8 Jahre warten. Ist das so normal? Entweder man rechnet meine Erfahrung an oder nicht, hätte ich gedacht. Es hörte sich so an, als ob es da keinen Ermessensspielraum gibt - ist das so?

2) Man konnte mir nicht über den Daumen eine Einschätzung dazu geben, wieviel Berufserfahrung bei der Verbeamtung angerechnet würde. Erst 6 Monate befristet nach TVöD, insgesamt ja 2,5 (oder 3?) Jahre Praxis sammeln um verbeamtet zu werden - so die Regelung ohne Berufserfahrung. Man sagte mir, meine Tätigkeiten zuvor hörten sich vielversprechend an (weshalb ich ja auch eingestellt werden soll), aber genaueres nicht. Im Grunde weiss ich jetzt nicht mal, ob ich nur 6 Monate oder 3 Jahre warten muss. Komisch ist doch, dass ich bei Stufe 3 eingeordnet werden kann, aber man nicht abschätzen kann, wieviel für die Verbeamtung angerechnet wird?? Das ist natürlich insbesondere wegen des extremen Einkommensunterschieds (netto) von zentraler Bedeutung.

3) Angenommen die Verbeamtung an sich steht nicht zur Debatte - würde ich dann nach 6 Monaten Beamter auf Probezeit werden können (und dann ggf. die 2,5-3 Jahre abarbeiten) oder muss ich die Zeit im TVöD abarbeiten?

4) Die wichtigste Frage: Ich war davon ausgegangen, dass ich bei der Verbeamtung von E13/3 in A13/3 wechsele. Ist das so? Und würde dann auf Grund des eingangs genannten Zitats (wegen Stufe 3) noch 2,5 Jahre abarbeiten müssen? Ich würde ja hoffen, in 6 Monaten als A13/3 verbeamtet zu werden.

Aber das Zitat hört sich doch so an, als ob mir wegen Stufe 3 nichts mehr für die Verbeamtung an Jahren erlassen wird?? Das hätte man mir aber dann auch so sagen müssen.

Hintergrund meiner Fragen ist primär das Gehalt, welches sich zwischen TVöD und BBesG ändert, nicht der Status als Beamter auf Lebenszeit an sich!

Ändert sich in dieser Hinsicht etwas für mich durch das DNeuG? Habe den aktuellen Thread hier durchgeselen, könnte das aber nicht abschätzen.

Über Hilfe freue ich mich sehr!!

Gruß
C l a u d e
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