Vor dem Gesezt sind alle gleich außer ...

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dove
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Vor dem Gesezt sind alle gleich außer ...

Beitrag von dove »

Nacht, Sonn und Feiertagszuschläge sind auch im Kranheitsfall zu zahlen, sofern an diesen Tagen regulärer Dienst geplant war !

http://www.ra-kotz.de/entgeltfortzahlun ... hlaege.htm
(den vollständigen Text bitte dort nachlesen)
.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... a%20175/07

grüßt euch
der dove
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Ich weiss zwar nicht, was der Beitrag bezwecken soll, aber scheinbar geht es um die Zahlung von Zuschlägen bei Krankheit.

Diese sind bei Beamten ( bei Schwangeren bzw. Schwerbehinderten gibts wohl Ausnahmen ) grundsätzlich nicht vorgesehen und wenn man mal das rein Juristische weglässt, macht das irgendwie auch Sinn.
Warum soll ich für etwas zusätzlich bezahlt werden, was ich effektiv nicht leiste ?

Wenn ich auf die Zuschläge angewiesen bin, muß ich sie bringen und wenn ich Krank bin, bringe ich sie nicht.
Egal, ob geplant oder nicht.

Viel schlimmer ist ( und das ist der eigentliche Skandal ), das ich als Beamter in Wechselschicht nur durch Krankheit Minusstunden machen kann ( Plusstunden natürlich auch ) .
Einfaches Beispiel: Ich hätte Wochenenddienst und werde Freitag nach Dienst ( mit oder ohne Schein ) krank, es muss jemand anderes dort einspringen. ( Dienstplanänderung )
Wochenende werden nur Dienstfrei oder geleistete Stunden geschrieben.
Krankheit gar nicht.
Somit fehlen mir am Montag 2 volle Schichten und über 16 Stunden im Dienstbuch, obwohl ich nachweislich Krank geschrieben war.
Das ist ein Skandal, den es dringend zu beheben gilt.
Ansonsten muß man weiter den Dienstplan mit zum Doc nehmen.......... :oops:
Binö
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Titel:

Beitrag von Binö »

@Dove
@Leonsucher

Es soll sogar Gegenden in D geben, dort wird die Polizeizuschlag Stundenweise berechnet und ausgezahlt. Nicht etwa du Waffenträger = Polizeizulage. Nein! Du Beamter im Monat soundsoviel Stunden Dienst auch nur Prozentuale Auszahlung, du Urlaub und Krank keine Polizeizulage!

Ist du auch ne Variante!?
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Die Polizeizulage ist auch ein gutes Beispiel.

Vor kurzem wurde diese bzw. die Ausgleichszulage per Änderung im Dienstrechtsneuordnungsgesetz restriktiver gehandhabt.
Leider ist der Anspruch auf diese Zulage immernoch nebulös.
Bisher erhielten einige Beamte, die die Waffe körperlich nicht führen, aber per Dienstpostenbeschreibung Waffenträger und körperlich geeignet dafür sind, diese Zulage ebenfalls.

So kam es teilweise dazu, das Zollämter als Grenzzollämter eingestuft wurden, die dienstkleidungstragenden Beamten gar keine Waffen hatten, weder an Sport, Schießen und HVT teilnahmen und die Zulage trotzdem erhielten.

Wurde ein aktiver Waffenträger jedoch ( auch gegen seinen Willen ) an eine Binnenzollstelle abgeordnet, war die Polizeizulage sofort weg und wurde als Ausgleichszulage ( in vergleichbarer Höhe ) weitergezahlt.
Wenn in der Abordnungszeit noch Beförderung, neue Dienstaltersstufe oder Besoldungserhöhung anstanden, wurde rigeros abgeschmolzen.

Zudem ist die Polizeizulage für künftige Pensionäre nicht mehr ruhegehaltsfähig und begründet in der Zollverwaltung auch keinen Anspruch auf frühere Pension.

Mit anderen Worten:

Waffenträger/ Wechselschichtler beim Zoll sind echt gekniffen............... :?
Deshalb würde ich auf diese Zulagen pfeifen und lieber in Gleitzeit einen ruhigen Tagesdienst von Montag - Freitag schieben wollen.
Leider sind diese Posten rar, werden kaum ausgeschrieben und sind ohne überdurchschnittlich beförderungsfähige Beurteilung Aufrund der immens steigenden Nachfrage ( die Beamtenstruktur wird immer Älter ) nicht zu bekommen.
Wer den Absprung nicht schafft, wird auch mit 66 im rollstuhlgerechten DKFZ am Wochenende zu nachtschlafender Zeit noch Schmuggler jagen................... :oops:
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