Laufbahnwechsel mD zu gD

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kopfgeldjäger
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Laufbahnwechsel mD zu gD

Beitrag von kopfgeldjäger »

Hallo liebe Leute,

meine Anmeldung in diesem Forum erfolgte aufgrund einer verzweifelten Suche nach zufriedenen Antworten, die meine Bedenken bzgl. einer Verbeamtung endlich beenden sollten. Und ich hoffe, diese hier durch Euch zu finden. :)

Zu mir:
Vor rund einem Jahr habe ich eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen und bin seitdem Tarifbeschäftigter im mittleren Dienst beim Bund. Nebenbei absolviere ich ein externes Teilzeit-Bachelorstudium - mit dem Ziel, nach erfolgreichem Abschluss in den gehobenen Dienst zu wechseln.

Nun zu meinem Problem:
Es findet zurzeit ein hausinternes Interessenbekundungsverfahren statt, durch das die Möglichkeit einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis im mittleren Dienst gegeben wird. Der Wunsch besteht auf jeden Fall, aber lohnt sich eine derzeitige Verbeamtung in meiner Situation? Welche Hindernisse entstehen denn dann nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss bei einem Laufbahnwechsel?
Schon im Laufe meiner Ausbildung wurde mir öfter dazu geraten, erstmal in den gehobenen Dienst zu wechseln, bevor ich mich verbeamten lasse. Die Gründe hierzu sind mir aber nicht mehr bekannt. Die Personalstelle sagte mir, dass ich mich in einem externen Auswahlverfahren durchsetzen müsste und danach für die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit (1,5 Jahre) in meiner Besoldungsgruppe des mD (A6 oder A7) bleiben und danach zum Regierungsinspektor ernannt werden würde. Wirklich zufrieden bin ich mit der Antwort nicht, weil ich immer noch nicht weiß, ob ich mich nun verbeamten lassen oder noch warten sollte.

Vielen Dank!!

Beste Grüße
kopfgeldjäger
One
Beiträge: 27
Registriert: 7. Jul 2021, 12:53
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Re: Laufbahnwechsel mD zu gD

Beitrag von One »

1. Im Tarifbereich gibt es keine Laufbahnen und somit auch keinen mittleren Dienst. Dir können maximal Tätigkeiten vergleichbar denen des mittleren Dienstes tariflich übertragen worden sein. Dies hört sich banal an, aber du strebst anscheinend eine Beamtenlaufbahn an und da solltest du in den beamtenrechtlichen Regelungen und Begrifflichkeiten fit sein.

2. Dir stehen nach deiner knappen Sachverhaltsschilderung mehrere Wege in den gD offen:

a) Sobald du dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast Bewerbung auf extern ausgeschriebene Vakanzen im gD in deiner (sofern zugelassen) oder einer anderen Behörde. Dann wirst du behandelt, wie ein externer Bewerber und müsstest dich auch gegen alle anderen externen Bewerber in der Bestenauslese durchsetzen. Eine Sonderbehandlung, weil du bereits Angehöriger der Behörde bist, steht dir hier regelmäßig nicht zu. Solltest du dich durchsetzen fehlen die zur Erlangung der Laufbahnbefähigung für den gD noch 1,5 Jahre einer hauptamtlichen/hauptberuflichen Tätigkeit in einer dem gD vergleichbaren Verwendung. Erst wenn diese vorliegen, kannst du in einem Amt im gD eingestellt bzw. verbeamtet werden. Diese 1,5 Jahre musst du nicht zwingend in der Behörde absolviert haben. Angerechnet an diese 1,5 Jahre können auch Tätigkeiten außerhalb des öD, z.B. in der Privatwirtschaft, sofern sie dem gD vergleichbar sind. Näheres hierzu regelt die BLV.

b) Der andere Weg ist ein Regelaufstieg innerhalb deiner Behörde. Hierfür wäre allerdings dein privates Studium dann unnötig gewesen, da du während des Regelaufstieges sowieso nochmals ein Studium an der HS Bund mitsamt Vorbereitungsdienst absolvieren musst. Von der Seite doppelter Aufwand.

c) Weiterhin gibt es noch den Weg nach § 27 BLV. Den zu erklären, würde den Rahmen hier aber sprengen.

3. Zu deiner Frage:
Es ist für deinen Sachverhalt unerheblich, ob du verbeamtet bist und dich als Beamter des mD bewirbst oder ob du Tarifbeschäftigter bist.

Wichtig sind die Regelungen in deiner Behörde. So gibt es Behörden, die keine Mitarbeiter bzw. Angehörigen der Behörde als externe Bewerber zulassen. Daneben stellt sich auch die Frage der organisatorischen und haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen in deiner Behörde und ob diese überhaupt den von dir beabsichtigten Weg zulassen. Die Fälle von mD Beamten, die privat ein Studium absolviert hatten und dann in der selben Behörde in den gD wollten, die ich kenne, mussten sich regelmäßig in anderen Behörden auf externe Ausschreibungen bewerben, weil man Interne in der eigenen Behörden nicht für externe Bewerbungen zugelassen hat. Sollte dies bei dir dennoch möglich sein, musst du die 1,5 Jahre vergleichbare Tätigkeiten nachweisen oder noch absolvieren, bevor dir die Laufbahnbefähigung für den gD anerkannt werden und du ggf. bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen verbeamtet werden kannst.

Ob du diese 1,5 Jahre als mD-Beamter oder als Tarifbeschäftigter absolvierst, ist hierbei erst einmal grundsätzlich egal.
StaatsdienerNr1
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Registriert: 9. Sep 2018, 10:58
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Re: Laufbahnwechsel mD zu gD

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

One hat geschrieben: 29. Okt 2021, 13:13 1. Im Tarifbereich gibt es keine Laufbahnen und somit auch keinen mittleren Dienst. Dir können maximal Tätigkeiten vergleichbar denen des mittleren Dienstes tariflich übertragen worden sein. Dies hört sich banal an, aber du strebst anscheinend eine Beamtenlaufbahn an und da solltest du in den beamtenrechtlichen Regelungen und Begrifflichkeiten fit sein.

2. Dir stehen nach deiner knappen Sachverhaltsschilderung mehrere Wege in den gD offen:

a) Sobald du dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast Bewerbung auf extern ausgeschriebene Vakanzen im gD in deiner (sofern zugelassen) oder einer anderen Behörde. Dann wirst du behandelt, wie ein externer Bewerber und müsstest dich auch gegen alle anderen externen Bewerber in der Bestenauslese durchsetzen. Eine Sonderbehandlung, weil du bereits Angehöriger der Behörde bist, steht dir hier regelmäßig nicht zu. Solltest du dich durchsetzen fehlen die zur Erlangung der Laufbahnbefähigung für den gD noch 1,5 Jahre einer hauptamtlichen/hauptberuflichen Tätigkeit in einer dem gD vergleichbaren Verwendung. Erst wenn diese vorliegen, kannst du in einem Amt im gD eingestellt bzw. verbeamtet werden. Diese 1,5 Jahre musst du nicht zwingend in der Behörde absolviert haben. Angerechnet an diese 1,5 Jahre können auch Tätigkeiten außerhalb des öD, z.B. in der Privatwirtschaft, sofern sie dem gD vergleichbar sind. Näheres hierzu regelt die BLV.

b) Der andere Weg ist ein Regelaufstieg innerhalb deiner Behörde. Hierfür wäre allerdings dein privates Studium dann unnötig gewesen, da du während des Regelaufstieges sowieso nochmals ein Studium an der HS Bund mitsamt Vorbereitungsdienst absolvieren musst. Von der Seite doppelter Aufwand.

c) Weiterhin gibt es noch den Weg nach § 27 BLV. Den zu erklären, würde den Rahmen hier aber sprengen.

3. Zu deiner Frage:
Es ist für deinen Sachverhalt unerheblich, ob du verbeamtet bist und dich als Beamter des mD bewirbst oder ob du Tarifbeschäftigter bist.

Wichtig sind die Regelungen in deiner Behörde. So gibt es Behörden, die keine Mitarbeiter bzw. Angehörigen der Behörde als externe Bewerber zulassen. Daneben stellt sich auch die Frage der organisatorischen und haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen in deiner Behörde und ob diese überhaupt den von dir beabsichtigten Weg zulassen. Die Fälle von mD Beamten, die privat ein Studium absolviert hatten und dann in der selben Behörde in den gD wollten, die ich kenne, mussten sich regelmäßig in anderen Behörden auf externe Ausschreibungen bewerben, weil man Interne in der eigenen Behörden nicht für externe Bewerbungen zugelassen hat. Sollte dies bei dir dennoch möglich sein, musst du die 1,5 Jahre vergleichbare Tätigkeiten nachweisen oder noch absolvieren, bevor dir die Laufbahnbefähigung für den gD anerkannt werden und du ggf. bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen verbeamtet werden kannst.

Ob du diese 1,5 Jahre als mD-Beamter oder als Tarifbeschäftigter absolvierst, ist hierbei erst einmal grundsätzlich egal.

Würde das Thema nochmal aufgreifen. Weißt du ob nach Ernennung zum RI dann wieder eine 3 j. Probezeit ansteht oder fällt die weg, wenn man im mD bereits BAL gewesen ist und die 1,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeiten in seiner Amtsbezeichnung absolviert ?
AlterPinguin
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Registriert: 11. Feb 2013, 12:50
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Re: Laufbahnwechsel mD zu gD

Beitrag von AlterPinguin »

Die Probezeit müsste wegfallen und die Laufbahnbefähigung wird im derzeitigen Amt auf einem Dienstposten des gD absolviert. Genauere Infos sollte die Personalstelle haben.
Es gibt zwar einen Paragraphen, ich meine in der BLV der besagt, dass bei einem Laufbahnaufstieg der Status sich ändern kann, jedoch wird es meiner Kenntnis nach lediglich im technischen Bereich gemacht, weil da halt der Vorbereitungsdienst mit Prüfung abschließt.
StaatsdienerNr1
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Registriert: 9. Sep 2018, 10:58
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Re: Laufbahnwechsel mD zu gD

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

AlterPinguin hat geschrieben: 19. Mär 2022, 10:55 Die Probezeit müsste wegfallen und die Laufbahnbefähigung wird im derzeitigen Amt auf einem Dienstposten des gD absolviert. Genauere Infos sollte die Personalstelle haben.
Es gibt zwar einen Paragraphen, ich meine in der BLV der besagt, dass bei einem Laufbahnaufstieg der Status sich ändern kann, jedoch wird es meiner Kenntnis nach lediglich im technischen Bereich gemacht, weil da halt der Vorbereitungsdienst mit Prüfung abschließt.
Besten Dank!
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