Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

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Carter
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Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von Carter »

Hallo zusammen,

bin aktuell Bundesbeamter im gD und würde gerne wissen,
ob ich bei einem Aufstieg wieder bei Erfahrungsstufe 1 anfangen muss oder meine Erfahrungsstufen mitnehmen kann.

Folgende Optionen kommen in frage:
Master Abschluss, neue Bewerbung und Direkteinstieg hD.

Aufstieg gefördert durch Dienstherren, aber da weiß ich nicht, ob ich erst bis A13g gefördert werden muss.

Danke schon mal!
AlterPinguin
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von AlterPinguin »

Die Erfahrungsstufen werden mitgenommen.
Carter
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von Carter »

AlterPinguin hat geschrieben: 6. Mai 2021, 11:39 Die Erfahrungsstufen werden mitgenommen.
Danke. Selbst wenn ich einen Sprung von A11 zu A13 mache?

Habt es eine Rechtsquelle, wo ich das nachlesen kann?
Acta
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von Acta »

Zunächst einmal bin ich irritiert, dass man als Regierungsamtmann (A11 BBesO) nicht in der Lage ist, diese Frage selbstständig zu beantworten.

Deine Sachverhaltsschilderung ist etwas dürftig.

Hier deshalb die Mutmaßungen:

Sollte der Aufstieg nach § 27 BLV erfolgen, wäre das bei dir nicht möglich.
§ 27 Abs. 1 BLV besagt, dass abweichend von § 17 Absatz 3 bis 5 des Bundesbeamtengesetzes geeignete Dienstposten nach entsprechender Ausschreibung auch mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden können, die

1.
seit mindestens drei Jahren das Endamt ihrer bisherigen Laufbahn erreicht haben,

2.
sich in mindestens zwei Verwendungen bewährt haben,

3.
in den letzten zwei dienstlichen Beurteilungen mit der höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder ihrer Funktionsebene beurteilt worden sind und

4.
ein Auswahlverfahren nach Absatz 3 erfolgreich durchlaufen haben.

(= Ausnahme)
Abweichend von Satz 1 Nummer 1 können die obersten Dienstbehörden für ihren nachgeordneten Geschäftsbereich anstelle des Erreichens des Endamtes der bisherigen Laufbahn das Erreichen des vorletzten Amtes als Voraussetzung festlegen.

Liegen diese Voraussetzungen bei dir vor? Dann fehlt es an der Planstelleneinweisung nach A12 (Regierungsamtsrat) und die kumulativ vorliegenden, oben genannten, Voraussetzungen.


Oder wird der Aufstieg nach § 35 BLV stattfinden?
§ 35 Abs. 1 BLV besagt, dass der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn nach erfolgreichem Abschluss des Aufstiegsverfahrens erfolgt. Dieser setzt neben der erfolgreichen Teilnahme an einem Auswahlverfahren Folgendes voraus:

1.
beim Aufstieg in den mittleren Dienst: den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes oder einer fachspezifischen Qualifizierung,

2.
beim Aufstieg in den gehobenen Dienst: den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes, einer fachspezifischen Qualifizierung oder eines Hochschulstudiums sowie eine berufspraktische Einführung in die Laufbahn des gehobenen Dienstes und

3.
beim Aufstieg in den höheren Dienst: den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes oder eines Hochschulstudiums sowie eine berufspraktische Einführung in die Laufbahn des höheren Dienstes.


Zu deiner Fragestellung, ob man direkt Ämter überspringen kann, ist dies idR zu verneinen, da § 9 Abs. 2 BLV ziemlich eindeutig ist, da dieser besagt, dass die Ämter der Bundesbesoldungsordnung A regelmäßig zu durchlaufen sind.


Stufen sind in § 27 BBesG geregelt. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__27.html

Ich empfehle als Gute-Nacht-Lektüre die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Carter
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von Carter »

Hallo,

leider habe ich die Benachrichtigung über den Beitrag übersehen und antworte jetzt erst.
Ich bin A9er und sitze auf einer Koppelstelle A9-11.
Als Quereinsteiger fehlt mir die verwaltungsrechtliche Ausbildung.

Für mich kommt aktuell der Austieg nach §35 BLV in Frage.
Ich würde mich mit einem Master auf eine A13 Stelle bewerben, evtl. bei einem anderen Dienstherren.

Wenn ich bis dahin auf einer A11 mit Erfahrungsstufe 4 sitze, würde ich bei einem erfolgreichen Auswahlverfahren die A13 mit der Erfahrungsstufe 1 oder 4 starten?

Die Lektüre lese ich mir demnächst durch.

Vielen Dank schon mal.
AlterPinguin
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von AlterPinguin »

AlterPinguin hat geschrieben: 6. Mai 2021, 11:39 Die Erfahrungsstufen werden mitgenommen.
Carter
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von Carter »

AlterPinguin hat geschrieben: 19. Aug 2021, 19:30
AlterPinguin hat geschrieben: 6. Mai 2021, 11:39 Die Erfahrungsstufen werden mitgenommen.

Das freut mich sehr!
Kann das irgendwo nachgelesen werden?
Pipapo
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufe

Beitrag von Pipapo »

Siehe Links von Acta.
AlterPinguin
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von AlterPinguin »

Carter hat geschrieben: 20. Aug 2021, 09:24
AlterPinguin hat geschrieben: 19. Aug 2021, 19:30
AlterPinguin hat geschrieben: 6. Mai 2021, 11:39 Die Erfahrungsstufen werden mitgenommen.

Das freut mich sehr!
Kann das irgendwo nachgelesen werden?
Der Paragraph wurde doch bereits verlinkt hier im Thema.
Als zukünftiger Beamter der in den höheren Dienst will, sollte doch das Lesen und Verstehen von Paragraphen kein Problem darstellen.
Pipapo
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von Pipapo »

AlterPinguin hat geschrieben: 20. Aug 2021, 10:38 …..
Als zukünftiger Beamter der in den höheren Dienst will, sollte doch das Lesen und Verstehen von Paragraphen kein Problem darstellen.
Kann man das irgendwo nachlesen? Gibt es dafür schriftliche Belege? :lol:
(Fragt ein Beamter des mittleren Dienstes)
Carter
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von Carter »

Ja, tut mir leid, aber genau das möchte ich in einem Master Studium nachholen.

Im Paragrafen 28 Bundesbesoldungsgesetz lese ich folgendes:
Beamten können weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind. Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen.
Ich hatte die Befürchtung, dass argumentiert werden würde, die ganzen Erfahrungszeiten aus gD könnten im hD nicht angerechnet werden, da sie keiner „gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit“ entsprechen.

Da die Erfahrungen aus dem gD allerdings für den hD förderlich sein sollten, kann ich nachvollziehen, dass der bisherige oder neue Dienstherr im Bund die Erfahrungen anerkennt.
AlterPinguin hat geschrieben: 20. Aug 2021, 10:38
Carter hat geschrieben: 20. Aug 2021, 09:24
AlterPinguin hat geschrieben: 19. Aug 2021, 19:30

Das freut mich sehr!
Kann das irgendwo nachgelesen werden?
Der Paragraph wurde doch bereits verlinkt hier im Thema.
Als zukünftiger Beamter der in den höheren Dienst will, sollte doch das Lesen und Verstehen von Paragraphen kein Problem darstellen.
Carter
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Re: Laufbahnaufstieg in den hD und Erfahrungsstufen

Beitrag von Carter »

Pipapo hat geschrieben: 20. Aug 2021, 10:45
AlterPinguin hat geschrieben: 20. Aug 2021, 10:38 …..
Als zukünftiger Beamter der in den höheren Dienst will, sollte doch das Lesen und Verstehen von Paragraphen kein Problem darstellen.
Kann man das irgendwo nachlesen? Gibt es dafür schriftliche Belege? :lol:
(Fragt ein Beamter des mittleren Dienstes)
:lol: mea culpa
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