Erprobungszeit?

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
BBeamter
Beiträge: 37
Registriert: 9. Aug 2018, 16:25
Behörde:

Erprobungszeit?

Beitrag von BBeamter »

Hallo zusammen,

ich habe mich zum ersten Mal intern beworben. Bin A11 und habe mich auf eine A12er Stelle in einem anderen Referat beworben.

Wie geht es jetzt weiter, wenn eine Zusage kommen sollte (hohe Wahrscheinlichkeit)? Gibt es eine Erprobungszeit? Wird es eher erst eine Abordnung? Und, wenn Abordnung UND Erprobungszeit, laufen diese Zeiten dann parallel?

Warum ich frage: Ich habe mal gelesen, wie weit es richtig ist weiß ich nicht, dass erst nach der Erprobungszeit (meist 6 Monate) die Besoldung A12 bezahlt wird. Vorher solange immer noch A11. Oder gilt das nur für "normale" Beförderungen?

Vielleicht haben einige hier Erfahrung in dieser Sache.

Vielen Dank und Grüße
Pipapo
Beiträge: 724
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Erprobungszeit?

Beitrag von Pipapo »

Die Besoldung A12 wird dir gezahlt wenn du nach A12 befördert wurdest, vorher nicht.
BBeamter
Beiträge: 37
Registriert: 9. Aug 2018, 16:25
Behörde:

Re: Erprobungszeit?

Beitrag von BBeamter »

Pipapo hat geschrieben: 23. Apr 2021, 10:37 Die Besoldung A12 wird dir gezahlt wenn du nach A12 befördert wurdest, vorher nicht.
Das ist halt die Frage. Wird man direkt befördert, wenn man die Stelle antritt oder erst nach der Erprobungszeit! Oder ob es eine Erprobungszeit in diesem Fall überhaupt gibt.
AlexBund
Beiträge: 9
Registriert: 26. Nov 2018, 14:51
Behörde:

Re: Erprobungszeit?

Beitrag von AlexBund »

Normalerweise würde man nicht direkt befördert.
Üblich aus den Behörden in denen ich war ist, dass man nach der nächsten Beurteilung im Rahmen der Bestenauswahl befördert werden kann. In der Regel gibt es eine Mindestzeit im Amt von 6 Monaten o.ä., die dann als Beurteilungszeitraum herangezogen werden können.
Von einer direkten Beförderung würde ich nicht ausgehen.
Acta
Beiträge: 297
Registriert: 10. Jun 2018, 13:59
Behörde:

Re: Erprobungszeit?

Beitrag von Acta »

Schaut keiner in das Bundesbeamtengesetz (BBG)?!

§ 22 Abs. 2 BBG „Beförderungen, die mit einer höherwertigen Funktion verbunden sind, setzen eine mindestens sechsmonatige Erprobungszeit voraus.“ :roll:

Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung wird es nicht sein - vielmehr scheint es sich ja um eine interne Umsetzung zu handeln.

Weiteres ist in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ersichtlich.

§ 49 Abs. 1 BHO „Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.“

Heißt: Ist eine besetzbare Planstelle vorhanden, kann nach 6 Monaten befördert werden.
BBeamter
Beiträge: 37
Registriert: 9. Aug 2018, 16:25
Behörde:

Re: Erprobungszeit?

Beitrag von BBeamter »

Acta hat geschrieben: 29. Apr 2021, 20:17 Schaut keiner in das Bundesbeamtengesetz (BBG)?!

§ 22 Abs. 2 BBG „Beförderungen, die mit einer höherwertigen Funktion verbunden sind, setzen eine mindestens sechsmonatige Erprobungszeit voraus.“ :roll:

Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung wird es nicht sein - vielmehr scheint es sich ja um eine interne Umsetzung zu handeln.

Weiteres ist in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ersichtlich.

§ 49 Abs. 1 BHO „Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.“

Heißt: Ist eine besetzbare Planstelle vorhanden, kann nach 6 Monaten befördert werden.
Vielen Dank! Genau so ist es. Nun ist es seitens Personalbüro bestätigt worden.
Ich werde UMGESETZT mit 6 monatiger Bewährungszeit. Im Anschluss wird befördert.
Antworten