Frühpensionierung auf eingenen Wunsch (nicht DU)

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Martin81
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Frühpensionierung auf eingenen Wunsch (nicht DU)

Beitrag von Martin81 »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuerst das Wichtigste: ich wünsche allen ein frohes, zuversichtliches und vor allem gesundes Jahr 2021 und bedanke mich schon jetzt für die ein oder andere Antwort zu meinem Anliegen. Vielleicht kann ich mit meiner Expertise an andere Stelle ebenfalls beitragen.

Hier mein Anliegen: ich reise gerne und träume davon, meinen Ruhestand im nicht-europäischen Ausland zu verbringen. Die regulären Gründe einer Pensionierung sind - wie gemeinhin bekannt - die Erreichung der Altersgrenze oder eine Dienstunfähigkeit (z.B. aufgrund eines Dienstunfalles). Nun bewegt mich seit einiger Zeit die Frage, ob eine Pensionierung unter Berücksichtigung der entsprechenden Abzüge auch ohne das Eintreten dieser regulären Gründe möglich ist und wie ich die Höhe des Ruhegehalts berechnen kann. Konkret denke ich darüber nach, im Alter von 50 Jahren Deutschland zu verlassen, um mir mit einer kleinen Pension eine neue Existenz aufzubauen. Für meinen Dienstherrn wäre dies natürlich ein Verlustgeschäft, da nach der normalen Kalkulation weitere 17 Jahre Dienst vorgesehen wären und kein objektiver Grund für eine Versetzung in der Ruhestand vorliegt.

Hat jemand zu dieser Fragestellung Erfahrung oder Kenntnisse, die mir weiterhelfen könnten? Ich möchte ungerne direkt in meiner Behörde anfragen, wie sich vielleicht nachvollziehen lässt.

Ihnen allen einen guten Start in die Woche!

P.S. ich habe das Forum nach ähnlichen Fragestellung durchsucht, bin jedoch nicht fündig geworden. Wenn ich hier etwas übersehen haben sollte, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Pipapo
Beiträge: 724
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
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Re: Frühpensionierung auf eingenen Wunsch (nicht DU)

Beitrag von Pipapo »

Lies dir den § 52 BBG durch, dann weißt du, warum du nicht mit 50 in den Ruhestand gehen kannst.
Auf Ideen kommen manche Leute - faszinierend.
Martin81
Beiträge: 3
Registriert: 7. Nov 2020, 11:34
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Re: Frühpensionierung auf eingenen Wunsch (nicht DU)

Beitrag von Martin81 »

Liebe / lieber Pipapo,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das lässt keine Nachfragen offen. Sollten sich weitere faszinierende Ideen ergeben, melde ich mich einfach direkt bei Dir ;-)
BalBund
Beiträge: 129
Registriert: 31. Jul 2018, 19:03
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Re: Frühpensionierung auf eingenen Wunsch (nicht DU)

Beitrag von BalBund »

Die Diskussion wurde etwas weniger sachlich hier geführt: https://www.wiwi-treff.de/Altersvorsorg ... sion-78720

gibt aber vielleicht einige interessante Hintergrundinformationen zum Fragesteller :roll:
Pipapo
Beiträge: 724
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
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Re: Frühpensionierung auf eingenen Wunsch (nicht DU)

Beitrag von Pipapo »

BalBund hat geschrieben: 4. Jan 2021, 20:35 Die Diskussion wurde etwas weniger sachlich hier geführt: https://www.wiwi-treff.de/Altersvorsorg ... sion-78720

gibt aber vielleicht einige interessante Hintergrundinformationen zum Fragesteller :roll:
Auf solche Ideen können auch nur Beamte des gehobenen oder höheren Dienstes kommen. Ich habe so das Gefühl, dass die im Gegensatz zu Beamten im mittleren Dienst nie Beamtenrecht gelernt haben.
Martin81
Beiträge: 3
Registriert: 7. Nov 2020, 11:34
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Re: Frühpensionierung auf eingenen Wunsch (nicht DU)

Beitrag von Martin81 »

@Pipapo: mit Deiner Aussage hast Du bestimmt recht, das Gefühl habe ich auch. Bestimmte Laufbahnen sehen keine Ausbildung in diesen rechtlichen Fragestellungen vor. Wie verhält es sich eigentlich im Falle einer Entbeamtung auf Antrag. Wie werden Pensionsansprüche dann verrechnet?

Euch vielen Dank für die Beteiligung an der Diskussion!
filou
Beiträge: 32
Registriert: 15. Dez 2020, 23:52
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Re: Frühpensionierung auf eingenen Wunsch (nicht DU)

Beitrag von filou »

Schau mal unter www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de

In der Regel werden Beamte, die ( aus welchem Grund auch immer ) aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, nachversichert. Das habe ich selbst durchgeführt; einfach alle Bezüge addieren und davon wird der prozentuale Beitrag ( der schwankt) zur RV gezahlt. Natürlich ein " schlechtes Geschäft", da die Bruttobesoldung ( besonders am Anfang der Laufbahn) recht niedrig ist ( was alle Beamten auch wissen)
Kommt in der Praxis nicht so häufig vor.
Und es gibt ein sogenanntes " Altersgeld", 2013 in Kraft getreten. Dieses soll die Nachteile der Nachversicherung zumindest etwas "abmildern"
Ich kenne deine Besoldungsgruppe nicht, aber mein " Rat", wenn du unbedingt da raus willst : Geh den Weg der DU.
Deine Rente bekommst du erst ( wenn überhaupt!) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Viel Glück !!
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